8733/J XXV. GP

Eingelangt am 17.03.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend personelle Ausstattung des Ministerkabinetts

 

Die schlanke Ausgestaltung der Ministerkabinette zur weiteren Konsolidierung des Personalstands sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Dennoch stiegen in den vergangenen Jahren Aufwendungen und Umfang von Kabinetten mitunter beträchtlich an. Dabei ist natürlich auch die medial immer wieder thematisierte Praxis, Mitarbeiter_innen und Trainees von Interessenvertretungen und Unternehmen über Arbeitsleihverträge in Ministerkabinetten zu beschäftigen, kritisch zu hinterfragen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Personen waren mit Stichtag 1.3.2016 in Ihrem Kabinett beschäftigt?

2.    Welche Personen waren mit Stichtag 1.3.2016 in Ihrem Kabinett beschäftigt und auf welcher Rechtsgrundlage basierten diese Dienstverhältnisse jeweils?

3.    Welche Aufgabenbereiche sind diesen Mitarbeiter_innen jeweils zugeordnet?

4.    Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte derzeit (Stichtag: 1.3.2016) ergeben?

5.    Wie hoch sind die Gesamtkosten (inkl. Überstunden und sonstige Entgeltbestandteile), die sich aus der Beschäftigung aller Mitarbeiter_innen Ihres Kabinetts exklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte derzeit (Stichtag: 1.3.2016) ergeben?

6.    Haben sich die Personalgesamtausgaben Ihres Kabinetts (exklusive wie inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte) im Vergleich zum 1.3.2010, 1.3.2011, 1.3.2012, 1.3.2013, 1.3.2014 und 1.3.2015 verändert?

7.    Wenn ja: in welcher Art haben sich die Personalgesamtausgaben ihres Kabinetts (exklusive wie inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte) im Vergleich zum 1.3.2010, 1.3.2011, 1.3.2012, 1.3.2013, 1.3.2014 und 1.3.2015 verändert?

8.    Worauf sind diese Veränderungen jeweils zurückzuführen?

9.    Umfasst Ihr Kabinett derzeit eine Einheit für Öffentlichkeits- und Pressearbeit?

10. Wenn ja: Wie viele und welche Mitarbeiter_innen sind derzeit im Rahmen dieser Einheit mit Agenden der Öffentlichkeits- und Pressearbeit betraut?

11. Werden in Ihrem Kabinett derzeit Mitarbeiter_innen über Arbeitsleihverträge beschäftigt?

12. Wenn ja: Wie viele Personen (exklusive bzw. inklusive Kanzlei-, Sekretariatsmitarbeiter_innen und sonstige Hilfskräfte) werden derzeit in Ihrem Kabinett über Arbeitsleihverträge beschäftigt und mit wem wurden diese Arbeitsleihverträge geschlossen?

13. Werden in Ihrem Kabinett derzeit Trainees oder sonstige Mitarbeiter_innen von Interessenvertretungen, Unternehmen oder deren Tochterorganisationen beschäftigt?

14. Wenn ja: Wie viele Trainees oder sonstige Mitarbeiter_innen werden Ihrem Kabinett derzeit von Interessenvertretungen und Unternehmen bzw. von diesen über eine Tochterorganisation zur Verfügung gestellt?

15. Mit welchen Aufgaben und Funktionen sind diese Trainees und sonstigen Mitarbeiter_innen in Ihrem Kabinett betraut?

16. Welche Entscheidungsbefugnisse kommen diesen Trainees und sonstigen Mitarbeiter_innen auf welcher Rechtsgrundlage zu?