8775/J XXV. GP
Eingelangt am 18.03.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Carmen Schimanek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Die Tiroler Landesregierung hat am 15. März 2016 die stufenweise Einführung eines sektoralen Fahrverbotes ab 1. Oktober 2016 beschlossen. Bis Juli 2018 soll das gesamte sektorale Fahrverbot verordnet werden. Ob das sektorale Fahrverbot dieses Mal halten wird oder wie bereits zweimal zuvor gekuppt wird ist noch unsicher, dennoch drohen durch die Entscheidung von Dienstag massive Auswirkungen auf die Tiroler Wirtschaft, den Gütertransport in, nach und durch Tirol und damit schlussendlich auf alle Tiroler Bürgerinnen und Bürger.
Wenige Tage vor dem Beschluss zur stufenweise Einführung des sektoralen Fahrverbotes erklärten ÖBB-Chef Kern, BM Klug und LH Platter, dass die ÖBB in Tirol 40.000 Arbeitsplätze sichern und 80 % des Bauvolumens an die heimische Wirtschaft vergeben. Der Brenner-Basistunnel soll 2026 fertig sein, die Zahl der Fahrgäste und der transportierten Gütertonnen soll erhöht werden. All diese Maßnahmen werden erst in den nächsten Jahren umgesetzt, lange nach Inkrafttreten des sektoralen Fahrverbotes.
Wörgl wird unter diesen Tiroler Vorhaben besonders zu leiden haben. Schätzungen gehen davon aus, dass durch das sektorale Fahrverbot bis zu 60.000 (!) zusätzliche LKW das Wörgler Gewerbegebet ansteuern; der Kreisverkehr am A12-Knoten-Wörgl-West ist schon jetzt an seiner Kapazitätsgrenze ebenso wie die Parkmöglichkeiten. Bereits jetzt sind entlang der Umfahrungsstraße parkende Lkw ein Verkehrshindernis, das man selbst durch verstärkte Kontrollen nicht verbessern kann.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
ANFRAGE
1. Gibt es konkrete Schätzungen und Berechnungen wie viele LKW ab wann aufgrund des sektoralen Fahrverbotes in Tirol nicht mehr fahren dürfen?
2. Im welchem Umfang sind Gütertransporte vom sektoralen Fahrverbot betroffen?
3. Welche Maßnahmen werden Sie ab Inkrafttreten des sektoralen Fahrverbotes treffen, dass der Gütertransport dennoch sichergestellt ist?
4. Welche Kapazitäten zum Gütertransport auf der Schiene stehen bei Bedarf umgehend zur Verfügung?
5. Welche Kapazitäten zum Gütertransport auf der Schiene stehen bei Bedarf ab 1. 10.2016 zur Verfügung?
6. Inwieweit wird sich das sektorale Fahrverbot und allenfalls damit in Zusammenhang stehende Probleme beim künftigen Gütertransport negativ auf den Bau und die für 2026 geplante Fertigstellung des Brenner-Basistunnels auswirken?
7. Welche Maßnahmen werden Sie ab Inkrafttreten des sektoralen Fahrverbotes zur Entlastung der Wörgler Bürgerinnen und Bürger treffen?