8784/J XXV. GP

Eingelangt am 18.03.2016
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Darmann

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Gutachten zu Obergrenzen

 

Der Homepage des ORF war am 17.3.2016 zu entnehmen:

„Europarechtler Obwexer skeptisch zu Asylhöchstzahl

Der Europarechtler Walter Obwexer hat heute betont, dass eine Art Annahmeschluss für Asylanträge nicht zulässig wäre. „Eine Obergrenze, die darin besteht, dass eine absolute Zahl festgelegt wird, ab deren Erreichen kein einziger Antrag mehr geprüft wird, ist mit völkerrechtlichen Vorgaben und unionsrechtlichen Vorgaben nicht kompatibel“, hielt er im Ö1-Mittagsjournal fest.

Im Kontext der geplanten Vereinbarungen zwischen EU und Türkei vertritt Obwexer die Ansicht, es sei „grundsätzlich erlaubt, dass die Türkei Schutzsuchende zurücknimmt“. Voraussetzung sei, dass die Flüchtlinge gemäß Genfer Flüchtlingskonvention und Europäischer Menschenrechtskonvention behandelt würden.

So müsse sichergestellt sein, dass sie nicht „in den Verfolgerstaat“ zurück- oder ausgewiesen würden sowie grundlegende Menschenrechte gewahrt seien.

Gutachten zu Richtwert soll vorgelegt werden

Ein Richtwert für Asylanträge ist verfassungsrechtlich offenbar problematisch. Zu diesem Schluss kam auch Bernd-Christian Funk, der zweite Gutachter, der sich dieser Frage im Regierungsauftrag widmete. Laut Medienberichten soll das Gutachten heute der Regierung übermittelt werden, was das Bundeskanzleramt der APA aber nicht bestätigte.

Funk und Obwexer erstellten das Gutachten gemeinsam. Anfang der Woche hatten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ geschrieben, dass die von der Regierung verkündeten Tageskontingente für Flüchtlings (80 pro Tag) laut Expertise kein Problem darstellen.

Jährlicher Richtwert offenbar heikel

Was den Richtwert von höchstens 37.500 Asylanträgen pro Jahr betrifft, ist die Sache aber heikel. Funk pflichtete im „Kurier“ (Donnerstag-Ausgabe) dem Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Gerhart Holzinger bei, der gemeint hatte, eine entsprechende gesetzliche Regelung wäre verfassungswidrig.

Im „Standard“ verwies Funk auf den verfassungsrechtlich verbürgten „Rechtsschutz vor einem unabhängigen Gericht“ als „Knackpunkt“: „Würde eine gesetzliche Obergrenzenregelung geschaffen, laut der der 37.501. Asylantrag nicht mehr entgegengenommen wird, so wäre das ein eindeutiger Rechtsschutzverstoß.““

 

 Formularende

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

  1. Wie hoch waren die Gesamtkosten für die zwei erwähnten Gutachten?