8786/J XXV. GP

Eingelangt am 29.03.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Öl in der Mur in Leibnitz

 

Folgendes konnte man am 14.03.2016 auf orf.at lesen:

In Leibnitz ist Sonntagabend aus bisher ungeklärter Ursache Öl in die Mur gekommen: Das Flussufer wurde auf einer Länge von 500 Metern verunreinigt. Die Feuerwehr konnte das Öl jedoch binden und eine Umweltbeeinträchtigung verhindern. Südlich der Marktgemeinde Lebring-St. Margarethen in Leibnitz entdeckte ein Fußgänger Sonntagabend, dass Öl in die Mur gekommen war und rund einen halben Kilometer des Flussufers verunreinigt hatte. Daraufhin verständigte er die Freiwillige Feuerwehr Lebring, die eine Ölsperre im Bereich des Murufers errichtete und das Öl band. Dadurch konnte ein Vertreter des Chemiealarmdienstes des Landes Steiermark vor Ort eine Umweltbeeinträchtigung ausschließen. Die Ursache für den Ölfilm ist derzeit noch unklar; Ermittlungen laufen.

(http://steiermark.orf.at/news/stories/2762746/)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Ist im Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage bekannt, weshalb Öl in die Mur gelangt ist?
  2. Wenn nein, wie ist der aktuelle Ermittlungsstand?
  3. Konnten in diesem Zusammenhang nach den Ermittlungen Beeinträchtigungen für die Umwelt festgestellt werden?
  4. Wenn ja, welche Beeinträchtigungen konnten festgestellt werden?
  5. Wenn ja, wurden bzw. werden Maßnahmen getroffen, um die Beeinträchtigungen zu minimieren?
  6. Wenn ja bei 5., um welche Maßnahmen handelt es sich hierbei?
  7. Wenn nein bei 5., warum nicht?
  8. Können nachträgliche Umweltschäden in diesem Zusammenhang ausgeschlossen werden?

  1. Wenn ja, woraus ergibt sich diese Feststellung?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Wenn nein, werden Maßnahmen zur Minderung der Schäden getroffen?
  4. Wenn ja bei 11., um welche Maßnahmen handelt es sich hierbei?
  5. Wenn nein bei 11., warum nicht?