8787/J XXV. GP
Eingelangt am 29.03.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Harald Jannach
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Almfutterflächen
Die Futterflächen-Feststellung auf den österreichischen Almen hatte bekanntlich jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu Folge und stellt immer noch für viele Bauern ein anhängiges Problem dar.
Weil die AMA als Prüfbehörde durch digitalisierte Luftbilder die ursprünglichen Bewertungen nicht gelten ließ, verloren Tausende Bauern die Förderungen und hatten hohe Strafgelder zu zahlen.
Die Verantwortung für diese untragbaren Zustände wurden zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, der AMA und den Landwirtschaftskammern hin- und hergeschoben. Nach langwierigen Diskussionen wurde letztendlich ein Fehler des staatlichen Messsystems anerkannt und der Bund änderte das Gesetz.
In Kärnten waren davon rund 7000 Almauftreiber betroffen, welche die zu Unrecht verhängten Strafzahlungen von ca. 2,8 Mio. € rückerstattet bekamen.
Einzig die Obleute von Almgemeinschaften und Einzel-Almbewirtschafter (in Kärnten 529 Bauern) erhielten keine Gelder vom Bund - ihnen wurden die Strafgelder (ca. 1,15 Mio. €) auf Regierungsbeschluss vom Juli 2015 vom Land Kärnten mit Berufung auf einen Beschluss der Landesagrarreferentenkonferenz zurückgezahlt.
Obwohl es seitens einiger betroffener Bauern das Verlangen gibt, die Causa Almflächendigitalisierung auch dem EuGH vorzulegen, wurde dies bis dato von den Höchstgerichten immer verweigert; dies mit der Begründung, es seien bereits genügend Entscheidungen zu diesem Thema vorhanden.
Fakt ist jedoch, dass den Entscheidungen stets ein fehlerhaftes Verhalten der Bauern zu Grunde gelegt wurde, nicht jedoch die in dem Fall eigentlich relevante Ursache des fehlerhaften staatlichen Messsystems!
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage