8791/J XXV. GP

Eingelangt am 31.03.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Islamische Kindergärten in Wien

 

Vor wenigen Tagen wurde der Projektbericht: Evaluierung ausgewählter Islamischer Kindergärten und –Gruppen in Wien des Religionspädagogen Prof. Ednan Aslan vorgelegt. Die Studie hat bereits nach einem Zwischenbericht für mediales Aufsehen gesorgt. Die Situation in Islamischen Kindergärten in Wien ist wohl jahrelang im Argen gelegen, dennoch sah sich die sozialistische Stadtregierung nicht in der Lage vorzugehen. Wie die Kronen Zeitung in ihrer Ausgabe vom 29.02.2016 (http://www.krone.at/Oesterreich/Islam Kindergaerten_Politik_war_seit_2009_gewarnt-Terror-Verbindungen-Story-498383) berichtet, wurde seitens der Initiative Liberaler Muslime bereits mehrfach und schriftlich im Jahr 2009 auf die Missstände hingewiesen.

Die Studie zeigt in erschreckender Weise, wie groß das Vakuum zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen ist, das die Stadtregierung entstehen ließ. Insbesondere ist die Frage, wie „politische islamistische“ Organisationen, allen voran die Muslimbruderschaft und Milli Görüs in eine Position gelangen konnten, teilweise dutzende Kinderbetreuungseinrichtungen zu betreiben und dies ohne engere Abstimmung und/oder Kontrolle seitens der Behörden zu tun. Dass – wie ebenfalls die Kronen Zeitung am 01.03.2016 berichtete – eine IS-Heimkehrerin als Kindergartenpädagogin in einem islamischen Kindergarten arbeitete, stellt nicht nur ein gravierendes Sicherheitsrisiko dar, sondern blamiert die Stadtregierung.

Die Muslimbruderschaft ist in unterschiedlichen Ländern der Erde als Terrororganisation verboten. In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es aktuell ebenfalls einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag der im Justizausschuss (http://www.cnsnews.com/news/article/penny-starr/house-judiciary-committee-advances-bill designate-muslim-brotherhood) beraten wird.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende


Anfrage

1.     Gab es bei einem der in der Studie genannten Islamischen Kindergärten zum Zeitpunkt der Beantragung Einwände seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz, welches nach Angaben des zuständigen Magistrats vor der Zulassung eines Kindergartenbetreibers überprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen würden?

2.     Wenn ja, welche Bedenken wurden der Gemeinde Wien mitgeteilt?

3.     Wenn nein, sind Sie heute nach wie vor der Ansicht, dass alle der in der Studie genannten islamischen Kindergärten auch nach heutigen Erkenntnissen diese Eignungen zum Betrieb eines Kindergartens mitbringen?