8819/J XXV. GP

Eingelangt am 31.03.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Ing. Lugar,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „EU-Zugeständnisse an Großbritannien mit Auswirkungen auf den Anspruch auf eine Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung“

 

 

Gemäß aktueller Anfragebeantwortung des Sozialressorts erhielten mit 1.1.2014 mehr als 1,1 Millionen Österreicher eine Pension unter der Höhe der Ausgleichszulage. Bisher handelte es sich bei der Ausgleichszulage um eine Sozialleistung, deren Zuerkennung mit einem Wohnsitz in Österreich fix verbunden war.

 

Nach „Presse“-Recherchen (30.03.2016) dürfte den Pensionsverhandlern von SPÖ und ÖVP im Rahmen der EU-Verhandlungen rund um die geplanten Zugeständnisse an Großbritannien eine Panne mit kostspieligen Folgen passiert sein. Vereinbart wurde hier offensichtlich eine Sonderanhebung der Ausgleichszulage von aktuell 882,78 Euro pro Monat auf 1000 Euro brutto pro Monat, wenn jemand 30 Jahre gearbeitet hat.


Eine Bindung an 30 Arbeitsjahre als Anspruchsvoraussetzung für eine erhöhte Ausgleichszulage unterscheide sich von der bisherigen sozialen Wohnsitz-Anspruchsvoraussetzung wesentlich. Damit könnte die 1000-Euro-Pension - oder aber auch die Ausgleichszulage generell - auch im EU(EWR)-Ausland bezogen werden.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachfolgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie hoch ist die Anzahl der Pensionen in der gesetzlichen Pensionsversicherung, welche im Jahr 2015 an Personen im Ausland ausbezahlt wurden? (Bitte um Gliederung nach Pensionshöhe in 100-Euro Schritten und Land, in welches überwiesen wird.)