8839/J XXV. GP

Eingelangt am 04.04.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder

BEGRÜNDUNG

 

Seit Monaten finden interministerielle Verhandlungen über eine etwaige Änderung der Modalitäten der Auszahlung der Familienbeihilfe für im Ausland wohnhafte Kinder statt. Dabei ist es bis dato noch nicht einmal gelungen, seriöse Daten betreffend der Ausgaben für Familienbeihilfe in den letzten Jahren vorzulegen. Die Beantwortung der Anfragen 8037/J (XXV.GP) sowie 8160/J (XXV.GP) werden dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Ergänzend hierzu sind folgende Fragen von Interesse:

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Angenommen Österreich passt die Familienbeihilfe für Kinder, deren Eltern in Österreich arbeiten, jedoch weiterhin im Heimatland leben, an das jeweils ortsübliche Niveau an: für welche Länder müsste Österreich dann künftig mehr Familienbeihilfe als bisher zahlen?

2.    Welche Mehrkosten wären aufgrund dieser Regelung rückblickend in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 entstanden?

3.    Wird innerhalb der interministeriellen Arbeitsgruppe über eine Verkürzung der rückwirkenden Gewährung der Familienbeihilfe (FLAG §10 Abs.3) beraten bzw. rechtlich geprüft?

4.    Ist für sie eine Reduzierung der 5-Jahres-Frist denkbar?

5.    Wenn ja, auf welche Maximaldauer soll reduziert werden?

6.    Wie viele Kinder bezogen in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils Familienbeihilfe?

7.    Für wie viele Kinder wurde die Familienbeihilfe in den Jahren 2010 bis 2015 rückwirkend gewährt (bitte aufgeschlüsselt in Prozent nach: bis zu 1 Jahr rückwirkend, bis zu 2 Jahre rückwirkend, bis zu 3 Jahre rückwirkend, bis zu 4 Jahre rückwirkend, bis zu 5 Jahren rückwirkend)?


8.    Wie viele im Ausland lebende Kinder bezogen in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils Familienbeihilfe?

9.    Für wie viele im Ausland lebende Kinder wurde die Familienbeihilfe in den Jahren 2010 bis 2015 rückwirkend gewährt (bitte aufgeschlüsselt in Prozent nach: bis zu 1 Jahr rückwirkend, bis zu 2 Jahre rückwirkend, bis zu 3 Jahre rückwirkend, bis zu 4 Jahre rückwirkend, bis zu 5 Jahren rückwirkend)?