8874/J XXV. GP

Eingelangt am 06.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auswirkungen bezahlter Ruhepausen im Bundesdienst

 

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Zusammenhang mit einer Klage eines Betroffenen in letzter Instanz festgestellt, dass gemäß § 48b des Beamten-Dienstrechtgesetzes 1979 zu gewährende Ruhepausen auf die Arbeitszeit anzurechnen sind.

Der Entscheid hat weitreichend Auswirkungen, da er die bisherige 40 Stunden Wochenarbeitszeit auf 37,5 Stunden echte Arbeitszeit und 2,5 Stunden bezahlte Ruhepause verändert. Diese 2,5 Stunden pro Beamt_in, die nun nicht mehr als Arbeitsleistung erbracht werden, müssen voraussichtlich durch zusätzliche, neu einzustellende Dienstnehmer kompensiert werden.

Darüber hinaus sind nach dem Entscheid Mehrdienstleistungen durch Beamt_innen erbracht worden, die nun eine Abgeltung dieser Mehrdienstleistungen fordern können. So führte das Bundesverwaltungsgericht aus:


 „Es bleiben daher keine Zweifel übrig, dass die Ruhepause gemäß § 48b BDG 1979 Teil der Dienstzeit ist und somit auch auf die Tagesdienstzeit anzurechnen ist. Wenn somit die Dienstbehörde eine Tagesdienstzeit von 6:10 Uhr bis 14:40 Uhr anordnet, so beträgt diese 8 Stunden und 30 Minuten, was außer in den Fällen einer unregelmäßigen Tages- oder Wochendienstzeit gemäß § 48 Abs. 2 und 2a BDG 1979, der Anordnung einer täglichen Mehrdienstleistung im Ausmaß von 30 Minuten gleichkommt.

Berechnungen ergaben, dass allein im Bundesdienst mit dreistelligen Millionenbeträgen als Mehrbelastung zu rechnen ist.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Maßnahmen setzt das BMF, um die budgetären Auswirkungen dieses Entscheids zu prüfen?


2.    Wie viele Arbeitstage fallen im Jahr 2016 für Beamt_innen im Bundesdienst nach Abzug aller Wochenend- und Feiertage, Urlaubs- und Sonderurlaubstage etc. im Durchschnitt an?

3.    Wie viele Arbeitstage fielen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 für Beamt_innen im Bundesdienst nach Abzug aller Wochenend- und Feiertage, Urlaubs- und Sonderurlaubstage etc. im Durchschnitt an? (getrennt nach Jahren)

4.    Wie hoch bemisst das BMF die durchschnittlichen täglichen Kosten pro Vollzeitäquivalent und Arbeitstag für Arbeitszeit, die als Ruhepause genutzt wird (30 min)?

5.    Wie hoch bemisst das BMF die durchschnittlichen jährlichen Kosten pro Vollzeitäquivalent für Arbeitszeit, die als Ruhepause genutzt wird?

6.    Welche Reduktion der geleisteten Arbeitszeit in Stunden erwartet das BMF im Bundesdienst insgesamt durch fortan eingerechnete Ruhepausen?

7.    Welche Mehraufwendungen des Bundes erwartet das BMF insgesamt um Reduktionen der geleisteten Arbeitszeit durch eingerechnete Ruhepausen auszugleichen?

8.    Welches Einsparungspotenzial des Bundes erwartet das BMF insgesamt durch eine Angleichung der Ruhezeitenregelung für Beamt_innen an § 11 Abs. 1 AZG?