8903/J XXV. GP

Eingelangt am 07.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend Entwicklungspotenzial steuerlicher Familienleistungen

 

Familienpolitik - und dabei insbesondere die Familienförderung - verfolgt viele verschiedene Ziele und muss auch in einem Spannungsfeld mit Beschäftigung, Demographie, genereller Sozialpolitik und auch Gleichbehandlungspolitik betrachtet werden. Gerade deshalb muss für eine effektive Ausgestaltung der Familienförderung Klarheit über die verfolgten Ziele bestehen. Unumstritten sind dabei Motive wie etwa die soziale und finanzielle Absicherung von Kindern bzw. Familien mit Kindern. Dies kann einerseits über verschiedene Geldleistungen, aber auch durch Sachleistungen erfolgen, um Eltern auch durch den Einsatz der eigenen Arbeitskraft, zu ermöglichen, sich finanziell abzusichern. Gleichzeitig muss dabei berücksichtigt werden, dass Mütter entsprechend am Arbeitsmarkt partizipieren können, um im Bereich der Gleichstellungspolitik tatsächlich Fortschritte zu machen.

Dementsprechend lassen sich grundsätzlich folgende Ziele der Familienpolitik ableiten, die aus unserer Sicht in Zukunft noch zielgerichteter und koordiniert verfolgt werden sollten:

·        Vereinbarkeit von Familie und Beruf

·        Gleichstellung von Frauen bzw. Müttern am Arbeitsmarkt und damit verbundene volkswirtschaftliche Effekte

·        Bewältigung demographischer Herausforderungen

·        soziale Absicherung von Kindern und Herstellung von Chancengerechtigkeit, insbesondere im Hinblick auf ihre Bildungschancen

Gerade in diesem Spannungsfeld ist auch die steuerliche Familienpolitik in Österreich zu betrachten. Allein die Vielzahl an Leistungen für Familien macht schon eine effektive Zielorientierung schwierig und führt zu konterkarierenden Effekten. Schon im relativ kleinen Teilbereich der Steuerpolitik zeigt sich eine Vielfalt an gesetzten Maßnahmen mit Familienförderungshintergrund, die zu einer Unübersichtlichkeit führen und gleichzeitig relevante Ziele, wie etwa Anreize zur (Ausweitung der) Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern, konterkarieren. Beispielsweise führt der Alleinverdiener_innen-Absetzbetrag automatisch für einen Elternteil zu einem indirekten Anreiz nicht - oder nur in einem geringen Umfang - einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Aber auch die Ausgestaltung des Kinderfreibetrages konterkariert die eigentlich vorherrschende Individualbesteuerung und führt zu einem, wenn auch nur finanziell geringfügig ins Gewicht fallenden Element der Familienbesteuerung.

Die gesamten Mittel, die dafür über verschiedene Absetz- und Freibeträge in die Hand genommen werden, müssen dementsprechend genau betrachtet und deren Summe auch aufgezeigt werden. Insbesondere stellt sich die Frage, ob diese Mittel nicht in anderen Bereichen der Familienförderung besser aufgehoben wären, um die genannten Ziele auch zu erreichen, wie beispielsweise im Rahmen des weiteren Ausbaus von Kinderbildungseinrichtungen. Diese Umschichtung der Mittel im Bereich der Familienförderung von Geld- hin zu Sachleistungen scheint auch vor dem Hintergrund internationaler Vergleiche nötig, weshalb auch die Verdoppelung des Kinderabsetzbetrages im Rahmen der Steuer"reform" 2015, eine konterkarierende Maßnahme darstellt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Welches familienpolitische Ziel sehen Sie durch die verschiedenen steuerlichen Familienleistungen (Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Kinder-, Unterhaltsabsetzbetrag, Kinderfreibetrag, Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Sozialabgaben- und Lohnsteuerbefreiung von Zuschüssen zur Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber) verfolgt?

2.    Inwiefern werden aus Ihrer Sicht mit folgenden Maßnahmen einzelne familienpolitische Ziele (Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichstellung von Frauen bzw. Müttern am Arbeitsmarkt und damit verbundene volkswirtschaftliche Effekte, Bewältigung demographischer Herausforderungen, soziale Absicherung von Kindern und Herstellung von Chancengerechtigkeit, insbesondere im Hinblick auf ihre Bildungschancen) verfolgt und auch erreicht?

a.    Alleinverdienerabsetzbetrag

b.    Alleinerzieherabsetzbetrag

c.    Kinderabsetzbetrag

d.    Unterhaltsabesetzbetrag

e.    Kinderfreibetrag (insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung im Rahmen der Steuer"reform" 2015)

f.      Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

g.    Sozialabgaben- und Lohnsteuerbefreiung von Zuschüssen zur Kinderbetreuung durch den Arbeitgeber

3.    Ist aus Ihrer Sicht, insbesondere im Hinblick auf Frage 2, sichergestellt, dass sich die verschiedenen steuerlichen Familienleistungen in ihrer Zielsetzung bzw. Wirkung nicht konterkarieren?

4.    Wenn ja, wieso?

5.    Wenn nein, wieso nicht?

6.    Wenn nein, gibt es von Ihrer Seite Vorschläge, um die konterkarierende Wirkung der verschiedenen steuerlichen Familienleistungen zu unterbinden?

7.    Besteht aus Ihrer Sicht der Bedarf im Sinne einer Vereinfachung, besserer Übersichtlichkeit und effizienteren Zielerreichung verschiedene steuerliche Familienleistungen zusammenzufassen bzw. eine generelle Umgestaltung der steuerlichen Familienförderung vorzunehmen?

8.    Wenn ja, wie sehen ihre Vorschläge dazu aus?

9.    Wenn ja, bis wann ist mit der Vorlage von Vorschlägen zu rechnen?

10. Wenn ja, gibt es bereits laufende Gespräche bzw. Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen dazu?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wenn nein, gab es dennoch Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen dazu?