8908/J XXV. GP

Eingelangt am 08.04.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit.

betreffend Versorgungsmängel in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

 

Bei einer im März 2016 abgehaltenen Pressekonferenz beklagte die Volksanwaltschaft eklatante Versorgungsmängel in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Bis zu 200.000 Kinder und Jugendliche sind in Österreich von psychiatrischen Störungen betroffen, demgegenüber „fehlen Hundertschaften an ausgebildeten Fachärzten und Fachärztinnen“.

 

Außerdem stehen für Kinder und Jugendliche flächendeckend zu wenig Betten zur Verfügung. In Wien sollte die Bettenmessziffer in diesem Bereich bei 128 bis 208 liegen, aktuell stehen allerdings nur 56 Unterbringungs- und 20 Tagesklinik-Plätze zur Verfügung. So mussten im Jahr 2015 191 Kinder auf Erwachsenenstationen aufgenommen werden, die jüngsten waren 12 und 13 Jahre alt.

 

Die Erwachsenenpsychiatrie verfügt laut dem Vertretungsnetz Patientenanwaltschaft weder über die Ressourcen noch über das spezielle Know-How für junge Patienten. Es gäbe dort außerdem kaum Psychopharmaka, die für junge Patienten zugelassen sind.

 

Die Volksanwaltschaft spricht von einem „Notstand“, der auch auf die Ausbildungs- und Personalsituation zurückzuführen ist. Es existieren zu wenig Ausbildungsplätze für Fachärzte, in Wien gibt es derzeit laut Patientenanwältin Sigrid Pilz nur magere sechs Kassenstellen für Kinder- und Jugendpsychiater.

 

Verfassungsexperten beurteilen die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie als rechtswidrig, da aufgrund des Art. 3 MRK und des Unterbringungsgesetzes eine verpflichtende Trennung zwischen Erwachsenen und Kindern geboten ist.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende


Anfrage

 

1.         Wieviele Kinder und Jugendliche wurden 2014 bzw. 2015 wegen psychiatrischer Probleme stationär aufgenommen ?  (Aufschlüsselung nach den einzelnen Bundesländern)

 

2.         Wie viele Kinder und Jugendliche wurden davon in Erwachsenenstationen aufgenommen ? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Bundesländern)

 

3.         Wie hoch ist die aktuelle Bettenmessziffer der Kinder- und Jugendpsychiatrie laut dem österreichischen Strukturplan Gesundheit ? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Bundesländern)

 

4.         Wie viele Betten sollten aufgrund dieser Bettenmessziffer für die Kinder- und Jugendpsychiatrie verfügbar sein ? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Bundesländern)

 

5.         Wie viele Betten sind tatsächlich derzeit für die Kinder- und Jugendpsychiatrie verfügbar ? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Bundesländern)

 

6.         Welchen Sinn hat der auch von der Volksanwaltschaft kritisierte „1:1-Ausbildungsschlüssel“ bei ärztlichen Sonderfächern ?

 

7.         In welcher Rechtsnorm bzw. in welchem Paragraphen ist dieser Ausbildungsschlüssel explizit geregelt ?

 

8.         Welche ärztlichen Sonderfächer sind davon betroffen ?

 

9.         Ist dieser Ausbildungsschlüssel aktuell noch in Geltung, oder wurden hier bereits Änderungen vorgenommen ?

 

10.      Wenn ja, soll er in Zukunft gelockert werden ?

 

11.      Wieviele Kassenstellen gibt es derzeit für Kinder- und Jugendpsychiater ? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Bundesländern)

 

12.      Wieviele Ausbildungsplätze gibt es derzeit für Kinder- und Jugendpsychiater ? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Bundesländern)

 

13.      Welche Reformen werden Sie in Angriff nehmen, damit Kinder und Jugendliche künftig nicht mehr in Erwachsenenstationen aufgenommen und ausreichend Kinder- und Jugendpsychiater flächendeckend ausgebildet werden ?