8920/J XXV. GP

Eingelangt am 08.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Gemeinwirtschaftlicher Leistungsbericht

Begründung

§ 49 Bundesbahngesetz lautet (unverändert seit 31.12.2003):

 „Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat alljährlich dem Nationalrat einen Bericht über die von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die eingetretenen Veränderungen vorzulegen.“

 

Der letzte vorliegende derartige Bericht ist jedoch (mit Stand Anfang April 2016, vgl. www.bmvit.gv.at/verkehr/nahverkehr/finanzierung/vdv/index.html sowie www.parlament.gv.at) derjenige über das Jahr 2013 und wurde dem Nationalrat im September 2014 übermittelt.

 

Nachdem es bereits in früheren Jahren sehr freizügige Interpretationen des zitierten gesetzlichen Auftrags gab – so wurden eine Zeitlang nur alle vier Jahre Berichte vorgelegt – und auch der Bericht zum Jahr 2012 ein Jahr verspätet erst im Herbst 2014 den Weg zur parlamentarischen Behandlung fand, scheint es im BMVIT nunmehr schon wieder Missverständnisse über den Inhalt dieser eigentlich einfach und unmissverständlich formulierten gesetzlichen Vorgabe zu geben.

Denn andernfalls müsste der Bericht über das Jahr 2014 längst vorliegen.

 

Da es sich immerhin um Steuergelder in ansehnlichen Größenordnungen von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr geht, wäre gesetzeskonforme Transparenz über die Mittelverwendung umso wichtiger.

Zudem hatte sich das BMVIT auch anlässlich eines von der EU-Kommission wegen Intransparenzen in diesem Bereich angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens im November 2014 damit gerechtfertigt, dass die Transparenz mit der jährlichen Vorlage des Berichts an den Nationalrat samt Debatte und Veröffentlichung gesichert sei – obwohl diese eben nicht verlässlich und regelmäßig erfolgt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Warum wurde der Gemeinwirtschaftliche Leistungsbericht 2014 bis dato dem Nationalrat nicht vorgelegt?

2)    Wann wird der Gemeinwirtschaftliche Leistungsbericht 2014 dem Nationalrat vorgelegt?

3)    Wann wird der Gemeinwirtschaftliche Leistungsbericht 2015 dem Nationalrat vorgelegt?

4)    Welche Vorbereitungen sind im Hinblick auf die Vergabe der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bundes im Schienenpersonenverkehr für den Zeitraum nach der aktuellen Verkehrsdienstevertragsperiode bis dato getroffen?

5)    Trifft es zu, dass die Gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bundes im Schienengüterverkehr zugunsten eines Unternehmens deutlich ausgeweitet werden sollen?

6)    Wäre es nicht - unter anderem für die SteuerzahlerInnen - weitaus effizienter, die Schieflage bei den Rahmenbedingungen Straße-Schiene (Bahn muss Schienenmaut/IBE auf dem Gesamtnetz zahlen, LKW muss Maut nur auf 1,7 % des Straßennetzes zahlen) durch eine flächendeckende LKW-Bemautung zu korrigieren, als zunächst den LKW-Verkehr durch Null-Maut zu begünstigen und dann die entstehenden Konkurrenznachteile des Schienengüterverkehrs mit Steuergeld auszugleichen?