8924/J XXV. GP

Eingelangt am 12.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Harald Walser, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend Behinderte Kinder im Kindergarten

BEGRÜNDUNG

 

Der Kindergartenbesuch ist seit Herbst 2009 für 5-Jährige verpflichtend und kostenlos. In Artikel 4 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 ist festgelegt, dass u.a. jene Kinder von der Besuchspflicht ausgenommen sind, denen auf Grund einer Behinderung oder aus medizinischen Gründen bzw. aufgrund eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfs der Besuch nicht zugemutet werden kann.

 

In der Beantwortung 3935/AB XXV.GP wurde die Frage nach der Abmeldung von der Besuchspflicht getrennt nach der unterschiedlichen Ausnahmegründen leider nicht beantwortet. Somit ist nicht bekannt, wie viele Kinder aufgrund einer Behinderung, oder aus medizinischen Gründen (d.h. u.a. auch chronische Krankheiten) bzw. aufgrund eines besonderen sonderpädagogischen Förderbedarfs abgemeldet wurden.

 

Im Sinne eines inklusiven Bildungsanspruches bestehen Zweifel, ob wirklich jedes Kind mit Behinderung, chronischer Krankheit oder sonderpädagogischem Förderbedarf einen Kinderbetreuungsplatz vorfindet und ob die Ausnahmegründe des verpflichtenden Kindergartenjahrs nicht mitunter als Argument herangezogen werden, um jenen Kindern einen Kindergartenbesuch zu verwehren um damit strukturelle Defizite in der Versorgung dieser Kinder zu kompensieren.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Kinder wurden im Jahr 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 sowie im Jahr 2015 in den einzelnen Bundesländern vom verpflichtenden Kindergartenjahr per Antrag abgemeldet? (Bitte nach Bundesländern und Ausnahmegründen getrennt beantworten)

2.    Wie viele Strafverfahren sind aufgrund der Besuchspflicht in den einzelnen Bundesländern aktuell anhängig?

3.    Wie viele Kinder im Alter von 3-5 Jahren hatten im Jahr 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 sowie 2015 eine Behinderung (bitte um getrennte Angabe pro Jahr)? Wie viele Kinder befanden sich davon in Prozent in einer Kinderbetreuungseinrichtung? Wie viele Kinder befanden sich in einer öffentlichen, wie viele in einer privaten Einrichtung?

4.    Wie viele Kinder im Alter von 0-2 Jahren hatten im Jahr 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 sowie 2015 eine Behinderung (bitte um getrennte Angabe pro Jahr)? Wie viele Kinder befanden sich davon in Prozent in einer Kinderbetreuungseinrichtung? Wie viele Kinder befanden sich in einer öffentlichen, wie viele in einer privaten Einrichtung?

5.    Wie viele Kinder im Alter von 3-5 Jahren hatten im Jahr 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 sowie 2015 eine chronische Krankheit (bitte um getrennte Angabe pro Jahr)? Wie viele Kinder befanden sich davon in Prozent in einer Kinderbetreuungseinrichtung? Wie viele Kinder befanden sich in einer öffentlichen, wie viele in einer privaten Einrichtung?

6.    Wie viele Kinder im Alter von 0-2 Jahren hatten im Jahr 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 sowie 2015 eine chronische Krankheit (bitte um getrennte Angabe pro Jahr)? Wie viele Kinder befanden sich davon in Prozent in einer Kinderbetreuungseinrichtung? Wie viele Kinder befanden sich in einer öffentlichen, wie viele in einer privaten Einrichtung?

7.    Wie viele Kinder im Alter von 3-5 Jahren hatten im Jahr 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 sowie 2015 einen sonderpädagogischen Förderbedarf (bitte um getrennte Angabe pro Jahr)? Wie viele Kinder befanden sich davon in Prozent in einer Kinderbetreuungseinrichtung? Wie viele Kinder befanden sich in einer öffentlichen, wie viele in einer privaten Einrichtung?

8.    Wie viele Kinder im Alter von 0-2 Jahren hatten im Jahr 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 sowie 2015 einen sonderpädagogischen Förderbedarf (bitte um getrennte Angabe pro Jahr)? Wie viele Kinder befanden sich davon in Prozent in einer Kinderbetreuungseinrichtung? Wie viele Kinder befanden sich in einer öffentlichen, wie viele in einer privaten Einrichtung?

9.    Wie viele Kinder absolvierten im Jahr 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 sowie 2015 trotz Behinderung, medizinischer Gründe oder sonderpädagogischen Förderbedarfs das verpflichtende Kindergartenjahr? Wie viele Kinder befanden sich in einer öffentlichen, wie viele in einer privaten Einrichtung?

10. Können sie ausschließen, dass Eltern eines Kindes mit Behinderung, gesundheitlichen Problemen oder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf geraten wird, um eine Ausnahmebewilligung vom verpflichtenden Kindergartenjahr anzusuchen?

11. Wie viele Kinder wurden in den Bundesländern zusätzlich von pflegerischem Personal betreut (z.B. MOKI mobile Kinderkrankenpflege oder ähnliche Einrichtungen)?

12. Wie viele bilinguale Kindergärten und Krippen gibt es österreichweit, in dem gehörlose Kinder gemeinsam mit hör-beeinträchtigen und hörenden Kindern betreut werden?

13. Wie viele Kindergärten und Krippen gibt es österreichweit, die auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Kinder eingehen?

14. Im Herbst 2016/2017 starten in den Bundesländern verpflichtende Elterngespräche für Eltern, deren Kinder vor dem 1. September das 4. Lebensjahr vollendet haben und nicht bereits zum Kindergarten angemeldet sind. Im Familienausschuss haben sie angekündigt, für die Länder einen Leitfaden zur inhaltlichen Gestaltung der Elterngespräche zu erstellen. Ist dieser bereits fertig und den Ländern übermittelt?

15. Wenn nein, bis wann ist mit dem Leitfaden zu rechnen?

16. Wer wird mit der Durchführung der verpflichtenden Elterngespräche betraut?

17. Werden künftig auch jene Eltern zu einem verpflichtenden Beratungsgespräch eingeladen, die ihr Kind zur häuslichen Erziehung anmelden?

18. Wer kontrolliert in Fällen der häuslichen Erziehung, ob der Bildungsauftrag lt. Art. 2 der 15a-Vereinbarung erfüllt wird?