8929/J XXV. GP

Eingelangt am 13.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend verschwundene Kinder und Jugendliche ohne Begleitung

BEGRÜNDUNG

 

Nach jüngsten Zahlen von Europol sind an die 10.000 unbegleitete Flüchtlinge unter 18 Jahren („UMFs“) in Europa verschwunden. Tausende seien in europäischen Staaten registriert worden, doch dann habe sich ihre Spur verloren, sagte Brian Donald, Stabschef von Europol, dem Observer. Er warnte davor, dass einige in die Hände von Kriminellen und Menschenhändlern gefallen sein könnten. Europol habe Beweise, dass manche Kinder und Jugendliche auf der Flucht sexuell missbraucht worden sein. Kriminelle Banden, die bisher als Schleuser aufgetreten seien, wären dazu übergegangen, Flüchtlinge für Sexarbeit und Sklaverei auszunutzen (Die Zeit, 1.2.2016).

In Österreich spricht das Innenministerium von derzeit 475 Minderjährigen, die nicht aus einem EU-Staat stammen und vermisst werden. So sind alleine in Traiskirchen im Vorjahr 100 Kinder und Jugendliche abgängig gemeldet worden, berichtet Ö1 am 2.2.2016.

Die Grünen haben einen parlamentarischen Antrag mit konkreten Möglichkeiten, das Verschwinden von Kinder und Jugendliche zu verhindern, eingebracht. Die Regierungsparteien haben diesen jedoch schlichtweg vertagt – womit auch keinerlei Debatte im Plenum und somit in der Öffentlichkeit darüber stattfinden konnte. Es fragt sich, was die Regierung in dieser Sache - außer der Ablehnung parlamentarischer Initiativen - unternommen hat.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Setzt sich das Bundesministerium für Familie und Jugend derzeit mit dem Phänomen, dass zahlreiche unbegleitete Minderjährige auch in Österreich aus den Aufnahmestellen verschwunden sind und daher Gefahr laufen, Opfer von Menschenhändlern zu werden, auseinander?

 

2)    Falls ja, in welcher Form genau und welche Maßnahmen planen Sie diesbezüglich?

 

 

3)    Falls nein, weshalb nicht? Wenn das Ministerium für Familie und Jugendliche hier keine Schutzfunktion übernimmt, wer dann?

4)    Inwiefern nimmt die Kinder- und Jugendhilfe ihre gesetzliche Zuständigkeit für unbegleitete Flüchtlingskinder von Beginn ihres Aufenthalts in Österreich an (insbesondere während der Übergangsphase in Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundes) wahr? Sind Sie diesbezüglich im Gespräch mit den Bundesländern?

5)    Gibt es spezielle Maßnahmen bzw. ein Konzept zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger vor Gewalt und Ausbeutung, das das Bundesministerium unterstützt?

6)    Bestehen Monitoring- und Reporting-Mechanismen zum Schutz unbegleiteter Minderjähriger in Österreich und falls ja, wie sehen diese aus?

7)    Inwieweit ist gewährleistet, dass die nach der UN-Kinderrechtskonvention grundlegenden Bedürfnisse von – wie z.B. Schlafmöglichkeit, Kleidung, Nahrung, strukturierte Beschäftigung, Bildung – für  unbegleiteten Kindern und Jugendlichen in sämtlichen Betreuungseinrichtungen erfüllt werden? Übernimmt hier das Ministerium für Familie und Jugend eine Monitoring-Funktion?

8)     Im grünen Entschließungsantrag „Schutz von unbegleiteten Minderjährigen vor Menschenhändlern“ wird die Übernahme der Zuständigkeit für unbegleitete Minderjährige durch die Kinder- und Jugendhilfe ab deren Ankunft in der jeweiligen Bundesbetreuungsstelle, gefordert. Würden Sie als Familienministerin diesen Vorschlag begrüßen? Falls ja, werden Sie dazu Gespräche mit den Ländern einleiten? Falls nein, weshalb lehnen Sie dieses Konzept ab?

 

9)    Sollen unbegleitete Minderjährige künftig ebenfalls zu gleichen Konditionen von der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden, wie österreichische Kinder und Jugendliche? Falls ja, welche Initiativen planen Sie diesbezüglich? Falls nein, wo liegt der Unterschied in der Betreuung zwischen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden und österreichischen Kindern ohne Eltern?