8938/J XXV. GP

Eingelangt am 13.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Geschlechterspezifische Unterschiede in Bezug auf die Inanspruchnahme von Karenz und Elternteilzeit im Wirkungsbereich des BMG

 

Mit einem Gender-Pay-Gap von 22,9% im Jahr 2015 liegt Österreich im EU-Vergleich nach wie vor an vorletzter Stelle. Gerade die erklärbaren Faktoren, die diesen Unterschied ausmachen, würden auf der Hand liegen. Die wesentlichen Faktoren sind lange Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitbeschäftigung. Aus unserer Sicht unternimmt die Bundesregierung zu wenig, um dieser Ungleichheit entgegenzuwirken und Maßnahmen zu setzen. Wie der Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2013 und 2014 (Reihe Einkommen 2015/1) abermals deutlich aufgezeigt hat, sind dies nicht nur Probleme der Privatwirtschaft, sondern genauso (in Führungspositionen) im (halb-)öffentlichen Bereich.

Wenn es um die Inanspruchnahme von Karenzzeiten aufgrund der Geburt eines Kindes (bzw. durch Adoption oder Aufnahme eines Pflegekindes) geht, lässt sich aus der Bezugsdauern von Kinderbetreuungsgeld schließen, dass diese besonders ungleich zwischen Frauen und Männern bzw. Müttern und Vätern verteilt ist. Wie der Bericht der Bundesregierung betreffend den "Abbau von Benachteiligungen von Frauen; Berichtszeitraum 2013 - 2014" aufzeigt, steigt zwar kontinuierlich der Anteil von Männern der Kinderbetreuungsgeld bezieht. Dennoch bezogen 2013 beispielsweise 125.272 Frauen Kinderbetreuungsgeld, aber nur 5.577 Männer, womit der gerade einmal Väteranteil bei 4,3 Prozent lag. (vgl. S. 34)

Auch Teilzeitbeschäftigung scheint in Österreich insbesondere bei Frauen langsam zum Normalfall zu werden. Gerade der Vergleich innerhalb der Europäischen Union zeigt, dass Österreich hier im Spitzenfeld liegt. Österreich weist 2014 gemäß Eurostat gemeinsam mit Deutschland mit 46,3% die zweithöchste Teilzeitquote in der gesamten europäischen Union auf. Dies ist insbesondere dahingehend kritisch zu sehen, weil der Unterschied zur Teilzeitquote bei Männern enorm ist. Die Teilzeitquote bei Männern betrug im selben Zeitraum in Österreich nur 9,6%. Damit liegt die Teilzeitquote bei Frauen fünfmal höher als bei Männern.

Gerade der öffentliche Dienst könnte hier als Beispiel für eine bessere Aufteilung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf darstellen. Da grundsätzlich vergleichbare gesetzliche Regelungen im Bereich der Elternkarenz und -Teilzeit gelten wie im privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen, stellt sich aber die Frage inwiefern geschlechterspezifische Gleichberechtigung bereits jetzt im öffentlichen Dienst in Bezug auf Erwerbsunterbrechungen und Reduktion des Erwerbsausmaßes umgesetzt sind.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Personen befanden sich seit 2010 in einem Dienstverhältnis mit dem Bund und waren personell Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststellen zuzuordnen? (Auflistung jährlich, nach Geschlechtern)

2.    Wie viele Personen, die sich in einem Dienstverhältnis mit dem Bund befanden und personell Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststellen zuzuordnen waren, haben seit 2010 eine Karenz gem. Mutterschutzgesetz oder Väter-Karenzgesetz angetreten? (Auflistung jährlich in Bezug auf Antritt der Karenz, nach Geschlechtern)

3.    Wie lange dauerte durchschnittlich eine Karenz gem. Mutterschutzgesetz oder Väter-Karenzgesetz von Personen, die sich in einem Dienstverhältnis mit dem Bund befanden und personell Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststellen zuzuordnen waren, die nach 2010 angetreten wurden? (Auflistung jährlich in Bezug auf Antritt der Karenz, nach Geschlechtern)

4.    Wie viele Personen, die sich in einem Dienstverhältnis mit dem Bund befanden und personell Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststellen zuzuordnen waren, haben seit 2010 Elternteilzeit in Anspruch genommen? (Auflistung jährlich in Bezug auf Inanspruchnahme von Elternteilzeit, nach Geschlechtern)

5.    Um welches Ausmaß wurde die Arbeitszeit von Personen, die sich in einem Dienstverhältnis mit dem Bund befanden und Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststellen zuzuordnen waren, seit 2010 durchschnittlich verkürzt? (Auflistung jährlich in Bezug auf Inanspruchnahme der Elternteilzeit, nach Geschlechtern, in Prozent und Stunden)

6.    Auf welches Maß wurde die Arbeitszeit von Personen, die sich in einem Dienstverhältnis mit dem Bund befanden und Ihrem Ressort bzw. nachgeordneten Dienststelle zuzuordnen waren, seit 2010 durchschnittlich gekürzt? (Auflistung jährlich in Bezug auf Inanspruchnahme der Elternteilzeit, nach Geschlechtern, in Stunden)