8945/J XXV. GP

Eingelangt am 13.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Vergabeverfahren "Elektronisch überwachter Hausarrest"

 

Am 8.2.2016 wurde von der BBG die Ausschreibung betreffend "Elektronisch überwachter Hausarrest" veröffentlicht. Am 25.2.2016 und am 4.3.2016 wurden die Unterlagen laut Übersicht auf www.tarif.at ergänzt. Ausgeschrieben wurde  ein "Rahmenvertrag über die unbefristete Bereitstellung und Wartung von Hard- und Software für die elektronische Überwachung des Hausarrests in ganz Österreich".

Die derzeit im Einsatz befindliche Hard- und Software für den elektronisch überwachten Hausarrest wurde im Rahmen eines Vergabeverfahrens im März/April 2010 ausgeschrieben. Das entsprechende Gesetz trat auf Wunsch der Regierung am 1. September 2010 in Kraft und so stand das Vergabeverfahren unter entsprechendem Zeitdruck. Der Rechnungshof prüfte 2011 - auf Ersuchen eines Nationalrats-Abgeordneten- den Vergabeprozess und veröffentlichte seinen Bericht anschließend (Bund 2012/3).

Die Ergebnisse der Überprüfung zeigten einige Mängel auf, die wohl vor allem aufgrund des selbst auferlegten Zeitdrucks entstanden sind. Zusammengefasst stellt der Rechnungshof fest (Seite 11, Bund 2012/3):

Zum Zeitpunkt der Beschaffung der technischen Ausstattung für den elektronisch überwachten Hausarrest bestand keine gesetzliche Grundlage für dessen Anwendung. Entgegen dem Vorschlag der Bundesbeschaffung GmbH ließ das BMJ statt fünf nur drei Bewerber zur Angebotslegung zu. Dies schränkte den Wettbewerb unnötigerweise ein. Für die Durchführung des Vergabeverfahrens wählte die Bundesbeschaffung GmbH — allerdings ohne dies entsprechend zu begründen — das Verhandlungsverfahren. Das BMJ und die Vollzugsdirektion dokumentierten ihre Entscheidungen im Vergabeverfahren unzureichend, wodurch eine Nachvollziehbarkeit nicht vollständig gegeben war.

Die Tageszeitung Der Standard berichtete zuletzt, dass der Konzern G4S an dem aktuellen Vergabeverfahren nicht teilgenommen habe, da vermutet werde, dass die Ausschreibung aufgrund der Anforderungen "technische Möglichkeit zur Alkoholkontrolle samt einem biometrischen Erkennungsverfahren" für den (bisherigen) Bieter 3M zugeschnitten sei (http://derstandard.at/2000033409942/Sicherheitskonzern-uebt-scharfe-Kritik-an-Fussfessel-Ausschreibung am 30.3.2016). ebenso sei die knappe Frist, dass sich die Anzahl der Bieter auf einen reduziere.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Welche "Zusatzinformationen, Widerruf oder Berichtigung" der Ausschreibungsunterlagen wurden am 25.2.2016 und am 4.3.2016 durchgeführt?

2.    Warum wurde diesmal die Ausschreibung eines unbefristeten Rahmenvertrags gewählt?

3.    Welche Person war auf Seiten des BMJ mit der Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen/-anforderungen beauftragt?

4.    Wann wurde die Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlage/-anforderungen im BMJ beauftragt und von wem?

5.    Auf Basis welcher Überlegungen wurde die Anforderung "technische Möglichkeit zur Alkoholkontrolle samt einem biometrischen Erkennungsverfahren" ausgewählt?

6.    Warum wurde die Verfügbarkeit dieser technischen Anforderung "mit Abgabe des Letztangebots" als Voraussetzung gewählt?

7.    Welche Maßnahmen und Veränderungen wurden aufgrund der Rechnungshof-Kritik an der Ausschreibung im Jahr 2010 getroffen?

8.    Warum wurde erneut ein Verhandlungsverfahren gewählt?

9.    Welche Gründe sprechen diesmal gem § 36 BVergG für dieses Ausnahmeverfahren?

10. Wurde eine entsprechende Begründung gem § 36 BVergG dokumentiert?

11. Wie viele Bieter haben im aktuellen Vergabeverfahren ein Angebot gelegt?

12. Wie viele dieser Bieter werden vom BMJ diesmal zu den Verhandlungsrunden eingeladen?

13. Wann und von wem wird/wurde diese Entscheidung getroffen?

14. Gibt es eine Empfehlung der BBG wie viele Bieter eingeladen werden sollten?

15. Wenn ja, wie lautet diese Empfehlung und wurde sie eingehalten?

16. Wenn nein, warum wurde die Empfehlung nicht berücksichtigt?

17. Werden/wurden die Teilnahmeanträge der Bieter diesmal anonymisiert dem Auswahl-/Entscheidungsgremium vorgelegt?

18. Welcher Zeitraum ist für den Bewertungsprozess der Angebote durch das Auswahl-/Entscheidungsgremium avisiert?

19. Welche Bewertungskritierien wurden für den Bewertungsprozess festgelegt?

20. Welche Maßnahmen wurden getroffen um die Einhaltung der Bewertungskriterien durch das Auswahl-/Entscheidungsgremium diesmal sicherzustellen?


21. Wird es in dem vorhanden Zeitrahmen von rund sieben Monaten (bis zum Auslaufen des Vertrags im August 2016) diesmal möglich sein Nachforderungen oder Aufklärungen mit den Bietern zu besprechen?

22. Wurden die Testprotokolle für Hard- und Software abgeändert, so dass eine lückenlose Nachvollziehbarkeit der Testverfahren gegeben ist?

23. Wurde auch diesmal ein Lenkungsausschuss eingerichtet?

24. Wenn ja, wer sind die Mitglieder des Lenkungsausschusses?

25. Welche Aufgaben wurden dem Lenkungsausschuss im Rahmen dieses Vergabeverfahrens übertragen/zugeteilt?

26. Welche Form der Dokumentation wurde für die Entscheidungen und Einbindung des Lenkungsausschuss in diesem Vergabeverfahren festgelegt?

27. Ist eine umfassende Dokumentation und Nachvollziehbarkeit des Vergabeverfahrens diesmal gewährleistet?