8947/J XXV. GP

Eingelangt am 14.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Zuschüsse zu privaten Krankenversicherungen für Beschäftigte der Sozialversicherung

 

Wie aus aktuellen Medienberichten hervorgeht, gibt es innerhalb der Sozialversicherung Beschäftige, die einen Zuschuss zu einer privaten Krankenversicherung erhalten. Eine solche zusätzliche Leistung ist auch in anderen Bereichen üblich, wenn das Sozialversicherungssystem als unzureichend angesehen wird.

Bei den Sozialversicherungsträgern stellt sich nun die zentrale Frage, ob Umfang und Qualität der Sozialversicherung im eigenen Haus als unzureichend angesehen werden. In diesem Fall ist der genauen Ausgestaltung nachzugehen, um die Mängel im Sozialversicherungssystem aufzuklären. Wenn nicht einmal die Sozialversicherungsträger als Arbeitgeber die Sozialversicherung als ausreichend für ihre Beschäftigten ansehen, ist von einem grundsätzlichen, schwerwiegenden Problem im Sozialversicherungssystem auszugehen.

Sollte die Leistung nicht auf der Einschätzung einer unzureichenden Sozialversicherung beruhen, so ist von einer Luxusleistung für privilegierte Gruppen auf Kosten der Versichertengemeinschaft auszugehen. Insbesondere die Sozialversicherungsträger müssen bei diesem Thema genau beachtet werden. Denn was die Sozialversicherungsträger als Arbeitgeber wesentlich von anderen Arbeitgeber_innen unterscheidet ist, dass sie keine Unternehmen sind, die in einem Wettbewerb mit anderen Unternehmungen stehen und dementsprechend wesentlich geringere finanzielle Restriktionen für die Bereitstellung solcher Sonderleistungen vorhanden sind. Zusätzlich führt die Besetzung von Vorstandsposten innerhalb der Sozialversicherungsträger durch die großen Kammern dazu, dass in manchen Sozialversicherungsträgern die Arbeitgeberfunktion von Personen eingenommen wird, die im Kern Arbeitnehmervertreter sind. Das führt bei Verhandlungen von Dienstordnungen und anderen arbeitsrechtlichen Fragen zu gerade zu schizophrenen Situationen für die Betroffenen. Es ergibt sich eine Asymmetrie in der ansonsten üblichen Verhandlungskonstellation zwischen Arbeitgeber_innen und Arbeitnehmer_innen dar, was zu einer überzogenen Gewährung von Sonderleistungen führen kann.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

 

1.    Welche Sozialversicherungsträger bieten ihren Mitarbeiter_innen einen Zuschuss zu einer privaten Krankenversicherung?

2.    Wie viele Beschäftige der Sozialversicherungsträger im Aufsichtsbereich Ihres Ministeriums erhalten einen Zuschuss zu einer privaten Krankenversicherung? (aufgeschlüsselt nach Sozialversicherungsträgern)

3.    Wie hoch ist dieser Zuschuss im Durchschnitt pro Bezieher und Jahr? (aufgeschlüsselt nach Sozialversicherungsträgern)

4.    Wie hoch ist dieser Zuschuss im Durchschnitt im obersten Dezil der Beschäftigen, die einen solchen Zuschuss erhalten? (aufgeschlüsselt nach Sozialversicherungsträgern)

5.    Bewerten die einzelnen Sozialversicherungsträger als Arbeitgeber das Sozialversicherungssystem für ihre Beschäftigten als ausreichend? (getrennt nach Sozialversicherungsträgern)

6.    Wenn ja, wie wird der Zuschuss zu einer privaten Krankenversicherung für die eigenen Beschäftigen auf Kosten der Versicherten argumentiert? (getrennt nach Sozialversicherungsträgern)

7.    Welche Gesamtkosten der Sozialversicherungsträger ergaben sich in den Jahren 2013-2015 für solche Zuschüsse? (getrennt nach Sozialversicherungsträgern und Jahren)

8.    Auf Basis welcher Rechtsgrundlage erfolgen die Zuschüsse bzw. liegen den Zuschüssen Betriebsvereinbarungen zugrunde? (getrennt nach Sozialversicherungsträgern)