8964/J XXV. GP

Eingelangt am 14.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend „Voraussetzungen zur Förderung von Deutschkursen durch den ÖIF“

Nach Rücksprache mit dem Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), dem Bundesasylamt und der Regionaldirektion Wien stellte sich heraus, dass um als Flüchtling die Möglichkeit zu bekommen, einen geförderten Deutschkurs zu besuchen, mehrere Voraussetzungen gegeben sein müssen. Die Grundvoraussetzung ist ein positiver Asylbescheid. Nach der Ausstellung eines positiven Asylbescheids muss ein Konventionsreisepass beantragt werden. Erst wenn diese beiden Voraussetzungen gegeben sind, kann man einen Antrag auf Förderung eines Deutschkurses durch den ÖIF stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie lange dauert es durchschnittlich für einen Asylwerber, einen positiven Asylbescheid zu erlangen?

 

2.    Wie lange dauert es durchschnittlich für einen Ausländer, dem ein positiver Asylbescheid ausgestellt wurde, einen Konventionsreisepass ausgestellt zu bekommen?

 

3.    Wie lange dauert es durchschnittlich, bis einem Asylberechtigten ein solcher Deutschkurs bewilligt wird?

 

4.    Aus welchem Grund ist die Erlangung eines Konventionsreisepasses Voraussetzung für den oben erwähnten Deutschkurs?

 

5.    Wie viele Personen besuchen zurzeit einen dieser Deutschkurse? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Geschlecht, Alter, Herkunftsland, Sprachniveau (A, B, C,….) und Dauer der jeweiligen Kurse)

 

6.    Wie hoch waren in den Jahren ab 2010 bis zum Einlangen der Anfrage die Kosten für derartige Deutschkurse? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Jahren)

 

7.    Wie viele Dienstnehmer (Lehrer, Betreuer, ….) stehen in einem diesbezüglichen Dienstverhältnis mit dem Bund?