8966/J XXV. GP

Eingelangt am 15.04.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Gefährliche Eisenbahnkreuzung in Marktl

 

 

Nicht oder unzureichend gesicherte Eisenbahnkreuzungen bergen für Autofahrer ein hohes Gefahrenpotenzial, von herannahenden Zügen erfasst zu werden. Nicht selten müssen bei derartigen Unfällen Todesopfer beklagt werden. So geschehen auch am 21. Mai 2015 in Marktl (Bezirk Lilienfeld), als eine 33-jährige Frau auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz bei der Überquerung des Bahnüberganges am Habernreitweg mit ihrem PKW von einer Zuggarnitur erfasst wurde und schwere Verletzungen erlitt, welchen sie später im Krankenhaus erlag. Zu dieser Tragödie kommt noch hinzu, dass ihr Vater an derselben Eisenbahnkreuzung ebenfalls bei einem derartigen Unfall sein Leben verlor. Obwohl nach diesem furchtbaren Unfall angekündigt wurde, diesen gefährlichen Bahnübergang mit einer Lichtsignalanlage zu entschärfen, ist bis dato nichts unternommen worden. Stattdessen herrscht offenbar ein Konflikt zwischen dem Land NÖ und den ÖBB bezüglich der Ausstellung eines für die Schaffung von Sicherheitseinrichtungen notwendigen Bescheides.

Die Niederösterreichischen Nachrichten berichteten dazu in ihrer Lilienfelder Regionalausgabe vom 15. März 2016 wie folgt: Bürgermeister Herbert Schrittwieser verweist auf eine eisenbahnrechtliche Verhandlung im August 2015, bei der (wie berichtet) die Entschärfung der Bahnübersetzung durch eine Lichtsignalanlage fixiert wurde — und zwar bis zum Jahr 2017. Allerdings betont ÖBB-Sprecher Christopher Seif nun dazu: „Wir haben noch keinen Bescheid der Behörde und können dementsprechend noch keine Planungen, geschweige denn Umsetzungen durchführen.“ Eine Aussage, die Heinz Bachbauer, Leiter der Abteilung Verkehrsrecht im Amt der NÖ Landesregierung, dementiert: „Mit Bescheid vom 16. September 2015 wurde ausgesprochen, dass die gegenständliche Eisenbahnkreuzung mit einer Gemeindestraße durch Lichtzeichen zu sichern ist. Die Inbetriebnahme der Sicherung hat spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bescheides zu erfolgen“. Aufgrund des hohen Gefahrenpotenzials, welches an besagtem Bahnübergang herrscht, und dem Umstand, dass bisher fast ein volles Jahr ohne Errichtung von Sicherheitsmaßnahmen  verstrichen ist, macht sich in der Bevölkerung berechtigter Unmut breit. Den Ursachen für diese Verzögerungen muss daher nachgegangen werden, um eine möglichst rasche Entschärfung dieser Bahnkreuzung sicherzustellen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Welche konkreten Ursachen liegen seitens der ÖBB hinsichtlich der offenbaren Nichtkenntnis des entsprechenden Bescheides der NÖ Landesregierung zugrunde?

2.     Urgierten die Österreichischen Bundesbahnen aktiv beim Amt der NÖ Landesregierung für die Ausstellung dieses Bescheides?

3.     Wenn ja, wie oft und welche Antworten erhielten diese, falls nein, warum nicht?

4.     Welche konkreten Sicherungsmaßnahmen sollen an diesem Bahnübergang errichtet werden?

5.     Wann werden die hierfür notwendigen Arbeiten abgeschlossen sein und diese Einrichtungen in Betrieb genommen werden?

6.     Was werden Sie unternehmen, damit es zum Schutz der Bevölkerung unverzüglich zu einer Entschärfung dieser gefährlichen Eisenbahnkreuzung kommt?