8976/J XXV. GP

Eingelangt am 15.04.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Schließung von Finanzämtern

 

 

Finanzämter sind Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung, deren Aufgaben in der Bundesabgabenordnung geregelt sind. Vor allem für die Bürger des ländlichen Raumes stellen diese eine gewichtige Infrastruktureinrichtung dar, an welcher Service- und Beratungsleistungen persönlich in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus sind die Finanzämter Arbeitgeber für unzählige Beschäftigte, welche eine dezentrale und kundenorientierte Finanzverwaltung gewährleisten. Nachdem in den letzten Jahren bereits Standorte zusammengelegt bzw. geschlossen wurden, sollen laut Medienberichten weitere Ämter vor der Schließung stehen.

Die Tageszeitung „Heute“ berichtete beispielsweise in Ihrer Ausgabe vom 24.03.2016: „Aufregung um die mögliche Schließung von vier Finanzämtern im Waldviertel: Gmünd, Horn, Waidhofen an der Thaya, Zwettl sollen nach Krems wandern. Und zwar schleichend ab 30. Juni“. Durch die Reduzierung von Standorten kommen auf die Bürger nicht nur längere Wartezeiten bei Amtswegen zu, sondern auch längere Anfahrtswege. Von letzteren wären auch die Bediensteten dieser Finanzämter betroffen, welche im Falle einer Versetzung nach Krems täglich extreme Strecken zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes zurücklegen müssten. So beträgt zum Beispiel die Entfernung Gmünd – Krems in Straßenkilometern rund 75 km und Waidhofen an der Thaya – Krems rund 68 km, was für die Dienstnehmer tägliche Fahrzeiten von insgesamt mehr als zwei Stunden bedeuten würde und damit an die Grenze der Zumutbarkeit stößt. Zudem entspricht eine weitere Ausdünnung des Netzes an Finanzämtern nicht den Grundsätzen von Bürgernähe und widerstrebt der Effizienz eines Verwaltungssystems. Weiters degradiert die Schließung von weiteren Standorten im ländlichen Raum die dortige Bevölkerung zu Bürgern zweiter Klasse, da sie zwar dieselben Steuern wie Bewohner von Städten zu entrichten haben, aber über einen unverhältnismäßig schlechteren Zugang zu staatlicher Infrastruktur verfügen. Derartige Negativentwicklungen mussten die Bürger ländlicher Regionen bereits bei der Reduzierung von Postämtern, Polizeiinspektionen und Schulen erleben, sie darf sich nun nicht auch noch bei den Finanzämtern fortsetzen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

  1. Plant das Bundesministerium für Finanzen die Schließung bzw. Zusammenlegung von Finanzämtern?
  2. Wenn ja, von welchen, gegliedert nach Bundesländern, Verwaltungsbezirken und Durchführungsdatum?
  3. Falls die Auflassung von Standorten geplant ist, mit welcher Begründung erfolgt diese jeweils?
  4. Wenn derzeit keine Schließungen geplant sind, können Sie für den Bestand der aktuell bestehenden Finanzämter garantieren?
  5. Wie viele Aktenstücke wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 von den Finanzämtern jeweils pro Bedienstetem bearbeitet, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und konkreten Standorten?
  6. Wie viele Bürger sprachen in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 an den Finanzämtern jeweils vor, gegliedert in Bundesländer und konkrete Standorte?