8998/J XXV. GP

Eingelangt am 18.04.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Johann Hechtl, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend „Bildungsgerechtigkeit für Lehrlinge“

 

In Bezug auf die Bildungsgerechtigkeit für Lehrlinge gibt es, ausgehend von der SchülerInnenaktivität der Kärntner Fachbereichsschule, eine überparteiliche            Initiativgruppe. Gegründet wurde diese Gruppe (siehe auch unter http://www.bildungsgerechtigkeitauchfürlehrlinge.at/) auf Basis einer Bürgerinitiative                 von Kärntner Berufsschülerinnen und Berufsschülern. In der Bürgerinitiative 51          (eingebracht am 1. Juli 2014), welche mit 4.000 Stimmen unterstützt wurde, werden                  die Forderungen der Initiativgruppe angeführt. Das primäre Ziel ist, eine Absenkung                 der täglichen Unterrichtszeit für Pflichtgegenstände von 9 auf 7 Unterrichtseinheiten                   bei gleichzeitiger Verlängerung der Gesamtberufsschulzeit zu erzielen. Der Zweck                dabei ist, dass

       leistungsstärkere SchülerInnen Zusatzangebote in Form von                 Freigegenständen, Vorbereitungskursen auf die Berufsreifeprüfung und      unverbindliche Übungen (Bewegung und Sport) nutzen können.

       leistungsschwächere SchülerInnen einen Förderunterricht besuchen können.

Zudem soll eine kurzfristige und nachhaltige Verbesserung für den Unterricht an den österreichische Fachberufsschulen einher gehen. Die Aufstockung der 1080 auf                     1260 Unterrichtseinheiten bei Verlängerung der gesamten Berufsschulzeiten (zB von                   8 auf 12 Wochen, wie es die Kärntnerlnnen fordern) ist auch im Regierungsprogramm                auf Seite 43 als Bildungsziel verankert. Dort wurde bereits festgehalten, wie die              Forderung und die nachhaltige Verbesserung des Unterrichts in                     Fachbereichsschulen erreicht werden kann.

Die Absenkung der täglichen Unterrichtszeit für Pflichtgegenstände und die analoge Verlängerung der Lehrgänge wurde noch nicht andiskutiert, obwohl der §10 Abs.8                   des Schulzeitgesetzes nicht mehr der Unterrichtsrealität entspricht. In keiner                Oberstufenform gibt es eine derartige tägliche Unterrichtsbelastung (9 bis 10  Unterrichtseinheiten für Pflichtgegenstände) über die gesamte Woche wie an den   Berufsschulen.

Deshalb richtet sich diese Anfrage mit der Bitte um Beantwortung an die zuständige Bundesministerin für Bildung und Frauen:

1.    Sind alle Berufsschullehrpläne entsprechend dem Regierungsprogramm für            3jährige Lehrberufe auf 1260 Stunden ausgerichtet?

a.    Wenn ja, wann werden sie verordnet?

b.    Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Anpassung für diese Lehrberufe?

2.    Wie viele Lehrberufe wären oder sind nach dem Regierungsprogramm          schulzeitmäßig auf 1260 Unterrichtseinheiten anzupassen und wie viele                  3jährige Lehrberufe wurden schon mit 1260 Unterrichtseinheiten verordnet?

3.    Wieso werden vor allem Lehrlinge der Tourismusbranche aktuell mit 9 bzw 10 Unterrichtseinheiten für Pflichtgegenstände täglich belastet?

4.    Könnten nach den derzeitigen Möglichkeiten diese Forderungen umgesetzt          werden?

5.    Planen Sie eine Reform des §10 Abs.8 des Schulzeitgesetzes mit dem Ziel                   der Anpassung im Sinne der Bl 51, sodass die SchülerInnen das volle                       Angebot (Förderunterricht, Freigegenstände, Unverbindliche Übungen,           Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung,...) ausschöpfen können?

6.    Wie hoch ist an den vergleichbaren öffentlichen Schulen der Sekundarstufe II                die tägliche Unterrichtsbelastung über die Woche mit Pflichtgegenständen?

7.    Entspricht der §10 Abs.8 des Schulzeitgesetzes den aktuellen                      Leistungsprofilen einer durchschnittlichen öst. Berufsschulklasse im                       städtischen Ballungsraum?