9000/J XXV. GP

Eingelangt am 18.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die Höhe von Beamtenpensionen

 

Das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz war ein erster Schritt, um Luxuspensionen einzuschränken und einen weiteren, wenn auch kleinen Schritt in Richtung Pensionsgerechtigkeit zu gehen. Das angesprochene Gesetz darf allerdings nur der Anfang sein, da zu vermuten ist, dass auch trotz Inkrafttreten noch immer eine große Zahl an Luxuspensionen – d.h. Pensionen weit über der ASVG-Höchstpension (von rund 70 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) – ausbezahlt werden. Deshalb ist es wichtig sich einen Überblick über die vom Bundesministerium für Finanzen ausbezahlten Ruhe- und Versorgungsgenüsse zu verschaffen, um weiteren Harmonisierungsbedarf konkret feststellen zu können.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Empfänger_innen von Ruhe- und Versorgungsgenüssen zum Jahresultimo 2015 waren zuvor tätig im Bereich

a.    der Hoheitsverwaltung

b.    von Unternehmungen gem. Poststrukturgesetz

c.    bei den ÖBB

d.    als Landeslehrer_innen (nach Bundesland)?

2.    Wie hoch waren die durchschnittlichen Ruhe- und Versorgungsgenüsse zum Jahresultimo 2015 im Bereich

a.    der Hoheitsverwaltung

b.    von Unternehmungen gem. Poststrukturgesetz

c.    bei den ÖBB

d.    als Landeslehrer_innen (nach Bundesland) ?

3.    Wie viele Empfänger_innen von Ruhe- und Versorgungsgenüssen erhielten Ruhe- und Versorgungsgenüsse bis zu 70 v.H. der 2015 geltenden ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zum Jahresultimo 2015 im Bereich

a.    der Hoheitsverwaltung

b.    von Unternehmungen gem. Poststrukturgesetz

c.    bei den ÖBB

d.    als Landeslehrer_innen (nach Bundesland) ?

4.    Wie viele Empfänger_innen von Ruhe- und Versorgungsgenüssen erhielten Ruhe- und Versorgungsgenüsse zwischen 70 und 140 v.H. der 2015 geltenden ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zum Jahresultimo 2015 im Bereich

a.    der Hoheitsverwaltung

b.    von Unternehmungen gem. Poststrukturgesetz

c.    bei den ÖBB

d.    als Landeslehrer_innen (nach Bundesland) ?

5.    Wie viele Empfänger_innen von Ruhe- und Versorgungsgenüssen erhielten Ruhe- und Versorgungsgenüsse zwischen 140 und 210 v.H. der 2015 geltenden ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zum Jahresultimo 2015 im Bereich

a.    der Hoheitsverwaltung

b.    von Unternehmungen gem. Poststrukturgesetz

c.    bei den ÖBB

d.    als Landeslehrer_innen (nach Bundesland) ?

6.    Wie viele Empfänger_innen von Ruhe- und Versorgungsgenüssen erhielten Ruhe- und Versorgungsgenüsse zwischen 210 und 280 v.H. der 2015 geltenden ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zum Jahresultimo 2015 im Bereich

a.    der Hoheitsverwaltung

b.    von Unternehmungen gem. Poststrukturgesetz

c.    bei den ÖBB

d.    als Landeslehrer_innen (nach Bundesland) ?

7.    Wie viele Empfänger_innen von Ruhe- und Versorgungsgenüssen erhielten Ruhe- und Versorgungsgenüsse von über 280 v.H. der 2015 geltenden ASVG-Höchstbeitragsgrundlage zum Jahresultimo 2015 im Bereich

a.    der Hoheitsverwaltung

b.    von Unternehmungen gem. Poststrukturgesetz

c.    bei den ÖBB

d.    als Landeslehrer_innen (nach Bundesland) ?

8.    Wie hoch waren Aufwendungen für Beamtinnen und Beamte in den einzelnen ausgegliederten Institutionen (Österr. Statistisches Zentralamt, Österr. Staatsdruckerei, Bewährungshilfe, Amt der Bundessporteinr., Österr. Postsparkassenamt, Amt der Münze Österreich, Ämter gem. Poststrukturgesetz, Amt d. Bundesbeschaffung, Amt d. Finanzmarktaufsicht, Amt d. Buchhaltungsagentur, Amt f. Bundespens., Amt d. IEF-Service GmbH, AGES, BIFIE, Bibiliothekenverbund, Ämter von Universitäten, Museen u. ÖNB, Amt der Bundestheater, Schönbrunner Tiergarten, Amt der Bundesimmobilien, Bundesamt FPZ Arsenal, Amt der via Donau-ÖWD, Lw. Bundesversuchsanstalten, Spanische Hofreitschule, Umweltbundesamt, Amt d. AMA, Bundesanstalt Wald) 2015?

9.    Wie viele Personen erhielten 2015 zum Jahresultiomo in den einzelnen ausgegliederten Institutionen (wie in Frage 8) Ruhe- und Versorgungsgenüsse?

10. Wie viele Personen erhielten 2015 zum Jahresultiomo in den einzelnen ausgegliederten Institutionen (wie in Frage 8) Ruhe- und Versorgungsgenüsse bis zu 70 v.H. der 2015 geltenden ASVG-Höchstbeitragsgrundlage?

11. Wie viele Personen erhielten 2015 zum Jahresultiomo in den einzelnen ausgegliederten Institutionen (wie in Frage 8) Ruhe- und Versorgungsgenüsse zwischen 70 und 140 v.H. der 2015 geltenden ASVG-Höchstbeitragsgrundlage?

12. Wie viele Personen erhielten 2015 zum Jahresultiomo in den einzelnen ausgegliederten Institutionen (wie in Frage 8) Ruhe- und Versorgungsgenüsse zwischen 140 und 210 v.H. der 2015 geltenden ASVG-Höchstbeitragsgrundlage?

13. Wie viele Personen erhielten 2015 zum Jahresultiomo in den einzelnen ausgegliederten Institutionen (wie in Frage 8) Ruhe- und Versorgungsgenüsse zwischen 210 und 280 v.H. der 2015 geltenden ASVG-Höchstbeitragsgrundlage?

14. Wie viele Personen erhielten 2015 zum Jahresultiomo in den einzelnen ausgegliederten Institutionen (wie in Frage 8) Ruhe- und Versorgungsgenüsse von über 280 v.H. der 2015 geltenden ASVG-Höchstbeitragsgrundlage?

15. Sind die Ruhe- und Versorgungsgenüsse für Beamtinnen und Beamte in den einzelnen ausgegliederten Institutionen (wie in Frage 8) auch bereits bei den Fragen 1-7 bereits berücksichtigt?

16. Wenn ja, wo?

17. Wenn nein, welche nicht?