9045/J XXV. GP

Eingelangt am 19.04.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Tierversuchskriterienkatalog

 

Am 01.01.2016 trat der neue Tierversuchs-Kriterienkatalog in Kraft. Dieser ist dazu da, bei Tierversuchen gemäß den gesetzlichen Auflagen eine objektive und transparente Schaden-Nutzen-Analyse zu erstellen um aufgrund dieser Aussage den Versuch zu genehmigen oder auch nicht.

Mit der Erstellung des Katalogs wurde das Messerli-Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien beauftragt. Dieses arbeitete einen ausführlichen Katalog aus. Das BMWFW hat dieses Projekt mit 534.883 Euro finanziert. In Kraft getreten ist nun ein stark verkürzter, nämlich ein etwa vier Seiten langer Fragenkatalog, der den ursprünglichen Sinn des Katalogs eine objektive Schaden-Nutzen-Analyse vorzunehmen aufgrund seiner Kürze nicht mehr erfüllen kann.

Die fehlende Einbeziehung der Ausarbeitung des Messerli-Forschungsinstitutes - trotz der immensen Kosten – hat den internationalen Bund der Tierversuchsgegner dazu motiviert, eine Beschwerde beim Rechnungshof einzulegen.

(Quelle:

http://www.vetmeduni.ac.at/de/messerli/forschung/forschung-ethik/projekte/kriterienkatalog-zur-bewertung-von-tierversuchsantraegen/

http://www.vienna.at/tierversuche-in-oesterreich-tierschuetzer-kritisieren-laecherlichen-kriterienkatalog/4508669

http://www.tierversuchsgegner.at/index.php/-meldungen-tierversuche-184/1988-tierversuchs-kriterienkatalog-in-begutachtung.html )

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie kam es zu der Kürzung des Kriterienkatalogs?

 

2.    Wer war für die endgültige Zusammenstellung der Kriterien zuständig?

 

3.    Warum wurde der Vorschlag des Messerli-Forschungsinstitutes verworfen?

 

4.    Mit welcher Begründung wird ein 534.883 Euro teures, mehrjähriges Projekt in die endgültige Beschlussfassung nicht mehr mit einbezogen?

 

5.    Gibt es eine Stellungnahme des BMWFW zu der Beschwerde beim Rechnungshof? Wenn ja, bitte um Ausführung!

 

6.    Gibt es Ansätze die Ausarbeitung des Messerli-Forschungsinstitutes doch noch einmal in den Kriterienkatalog einzubeziehen?