9059/J XXV. GP

Eingelangt am 25.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Angela Lueger

und weiterer Angeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Familienbeihilfe 2013, 2014 und 2015 für im Ausland wohnhafte Kinder

Bezugnehmend auf die aktuelle Debatte betreffend Familienbeihilfezahlungen für im Ausland lebende Kinder, richten die unterfertigten Angeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

ANFRAGE

Betreffend der Anfragebeantwortung vom 11. 4. 2016 zu 8037/J (XXV.GP): mit dem Wissen, dass im automationsunterstützten Beihilfenverfahren im Oktober 2013 eine Systemumstellung vorgenommen worden ist, und im Ausland lebende Kinder erst ab November zuordenbar sind, ergeben sich weitere Fragen:

1) Warum wurden für 2013 und 2014 nur hochgerechnete Daten geliefert?

2)  Wie ist es möglich, dass in den hochgerechneten Werten die Anzahl der Kinder angeführt wird?

3)  Bei der Beantwortung der 3. Frage (Wie viele im Ausland lebende Kinder bezogen 2013, 2014 und 2015 österreichische Familienbeihilfe - Aufschlüsselung nach den Wohnsitzländern der Kinder) ergibt sich folgende Frage: Bedeutet die Abkürzung "KG" in der Tabelle "Kinderabsetzbetrag"? Bricht man nämlich die Beträge, die unter der Abkürzung KG angeführt sind, auf die einzelnen Monate und die einzelnen Kinder herunter, müsste dies einen Betrag von 58,40 Euro (Kinderabsetzbetrag = KAB) ergeben. Die Beträge differieren stark und liegen nicht annähernd bei dieser Zahl.

4)  Bei der parlamentarischen Debatte zum Thema "Familienbeihilfezahlungen für im Ausland lebende Kinder" wurde von VP-Mandataren das Ansteigen der Ausgaben damit begründet, dass Kinderbeihilfe bis 5 Jahre rückwirkend beantragt werden kann. Sind in den Berechnungen diese Nachzahlungen enthalten? Wenn ja, wie viele und in welcher Höhe? Wir ersuchen um Aufschlüsselung nach Jahren (2013, 2014 und 2015).

 

5)   In der Beantwortung wurde erstmals nach zusätzlichen Differenzzahlungen unterschieden. Es fällt auf, dass 2013 insgesamt 135,7 Mio. Euro ausbezahlt wurden. Davon wurden laut Aufschlüsselung 56,3 Mio. Euro für UnionsbürgerInnen für die ausschließlich Österreich auszahlungszuständig ist, aufgewendet (2014: 160,3 Mio./66,7 Mio., 2015: 176 Mio./73 Mio.). Laut dieser Zahlen waren die Differenzzahlungen 2013 fast 3 mal so hoch wie die Ausgaben für Vollzahler. In den Jahren 2014 und 2015 haben sich diese Werte mehr als verdoppelt. Diese Angaben sind nicht nachvollziehbar und die deutliche Erhöhung ist nicht erklärbar. Wir ersuchen deshalb um genaue Aufschlüsselung.

6)  Bei der Beantwortung zu Frage 8 (In welcher Höhe wurde österreichische Familienbeihilfe 2013, 2014 und 2015 an im Ausland lebende Kinder überwiesen - aufgegliedert nach den Wohnsitzländern der Kinder und auf die einzelnen Bundesländer) sind nur Vollzahler berücksichtigt und es ist die Anzahl der Kinder angegeben, obwohl in der Anfragebeantwortung mitgeteilt wurde, dass es sich bei den Zahlen für 2013 und 2014 nur um Hochrechnungen handelt. Wie ist das möglich?