9060/J XXV. GP
Eingelangt am 26.04.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend Regionale Leistungsunterschiede
der AUVA
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist
in allen Bundesländern für Versicherte, die einen Arbeitsunfall
erleiden, der erste Ansprechpartner. Allerdings unterscheiden sich die
Möglichkeiten der Leistungserbringung der AUVA je nach Bundesland, so dass
häufig auf eine Leistungserbringung durch einen Krankenversicherungsträger
zurückgegriffen werden muss.
Die AUVA hat durch eine veränderte Arbeitswelt grundsätzlich andere Schwerpunkte in der Leistungserbringung angenommen und legt Wert auf eine versichertennahe Betreuung vor Ort. Es stellt sich die Frage, ob die Struktur der AUVA diesem Anspruch in allen Regionen gerecht werden kann. Um politischen Handlungsbedarf zu prüfen sind deshalb regionale Leistungsunterschiede sichtbar zu machen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
1. Wie hat sich die Zahl der ausgezahlten Unfallrenten in den Jahren 2005 bis 2015 entwickelt? (getrennt nach Bundesländern und Jahren)
a. bis 300,00 EUR
b. 300,01 bis 600,00 EUR
c. 600,01 bis 900,00 EUR
d. über 900,00 EUR
2. Wie haben sich die Aufwendungen für eigene ambulante Einrichtungen der AUVA in den Jahren 2005 bis 2015 entwickelt? (getrennt nach Bundesländern und Jahren)
3. Wie haben sich die Aufwendungen für eigene stationäre Einrichtungen der AUVA in den Jahren 2005 bis 2015 entwickelt? (getrennt nach Bundesländern und Jahren)
a. Wie hat sich im genannten Zeitraum die Zahl der Betten entwickelt? (getrennt nach Einrichtung)
b. Wie hat sich im genannten Zeitraum die Auslastung entwickelt? (getrennt nach Einrichtung)