9064/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2016
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Anfrage

der Abgeordneten Matznetter, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner

betreffend

Bundesweites Monitoring bei Genehmigungsverfahren

Österreich verfügt über eine Vielzahl von Gesetzesmaterien welche Genehmigungen im Anlagenrecht regeln. Betreffend der umweltrelevanz von Betriebsanlangen wurde im Rahmen des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes ein konzentriertes Verfahren eingeführt.

Entsprechend der UVP-G Novelle 2009 werden Angaben über die jährlich durchgeführten UVP-Verfahren mit Art, Zahl und Verfahrensdauer zur Verfügung gestellt und damit ein ausnehmend effizientes Verfahrensmonitoring ermöglicht.

Betreffend andere Gesetzesmaterien, beispielsweise im Bereich der Gewerbeordnung oder des Mineralrohstoffgesetzes werden derartige Informationen nicht in dieser Güte auf Bundesebene gesammelt. Die Notwendigkeit eines derartigen Monitorings der Genehmigungsverfahren, das auf einheitlich erfassten und damit vergleichbaren Daten basiert wurde seitens der Wirtschaftskammer bereits 2013 festgestellt. Als aktuelles Beispiel für die Unsicherheit mit denen Investoren und Unternehmen konfrontiert sind erscheint der negative Baubescheid für ein geweberechtlich bereits genehmigtes geplantes Batterienwerk der Firma Banner in Pasching.

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 wurde die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung eines bundesweiten Verfahrensmonitorings einerseits im Kapitel „Entbürokratisierung und Entlastung" sowie „Umwelt schützen und nachhaltiges Wachstum fördern" verankert.

Die unterfertigenden Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft daher folgende

Anfrage

1.   ) Wäre ein - wie auch seitens der WKO gefordertes - Monitoring ein für potentielle Investoren notwendiges Instrument für mehr Transparenz und Investitionssicherheit?

2) Gibt es seitens ihres Ressorts einen Überblick über die durchschnittliche Dauer der jeweiligen Genehmigungsverfahren in folgenden Bereichen je Bundesland?

a.     ) Gewerbeordnung

b.     ) Mineralrohstoffgesetz

c.     ) Baurecht

3.     ) Wenn nein: Wieso unterblieb hier bisher eine Bestandsaufnahme?

4.     ) Wenn ja: Welche Gründe sind für die regionalen Unterschiede verantwortlich?

5.       ) Nimmt ihr Ressort hier insofern eine die Bundesländer koordinierende Funktion wahr, damit die einzelnen Rechtsmaterien - wie beispielsweise die Gewerbeordnung - österreichweit seitens der Landesverwaltungen analog angewendet werden?

6.     ) Wenn nein: Warum nicht?

7.       ) Wenn ja: Ist eine derartigen Koordinierung eine Verbesserung für Unternehmen die bundesländerübergreifend wirtschaftlich tätig sind?

8.     ) Führt eine derartige Koordinierung zu einer effizienteren Verwaltung?

9. ) Soll die im Regierungsprogramm festgeschriebene gesetzliche Verankerung eines bundesweiten Verfahrensmonitorings ihr Ressort betreffender Rechtsmaterien in Novellen der einzelnen Materiengesetzen oder im Rahmen eines bundesweiten Rahmengesetzes erfolgen?

10.) Wie weit sind die Vorgespräche mit den Bundesländern in diesem Themenbereich?

11.) Bis wann erscheint Ihnen eine Umsetzung dieses Vorhabens aus dem Regierungsprogramm realistisch?