9065/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Daniela Holzinger  BA, Kolleginnen und Kollegen,

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner

betreffend Klage B.V. Belegging-Maatschappij “Far East” gegen Österreich

Österreich wurde von „Far East“, der Haupteigentümerin der Meinl Bank, auf 200 Mio. € Schadenersatz verklagt. Dies jedoch nicht vor ordentlichen Gerichten, die nach rechtsstaatlichen Kriterien entscheiden, sondern vor einem internationalen Schiedsgericht. Laut Medienberichten ist die „Far East" Julius Meinl
V. persönlich zuzurechnen. Rechtsgrundlage der Klage ist das bilaterale Investitionsschutzabkommen Österreichs mit Malta.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für  Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

Schriftliche Anfrage:

1)     In welchem Stadium befindet sich das Verfahren derzeit?

2)     Durch wen wird die Republik Österreich vor dem Tribunal vertreten?

3)     Wurde von der Republik Österreich auch eine Anwaltskanzlei hinzugezogen?

4)    Wer ist das von Österreich ausgewählte Mitglied des Tribunals und welche Gründe waren für die
Wahl ausschlaggebend?

5)     Wie oft lassen Sie sich über den Verfahrensstand informieren?

6)     Treffen Sie wichtige Prozessentscheidungen (wie etwa die Auswahl der Rechtsvertretung und des Mitglieds des Tribunals) selbst?

7)     Welche Kosten sind bislang angefallen

a.     für das Verfahren selbst?

b.     für Personal für die Rechtsvertretung der Republik?

c.     für Sachaufwand für die Rechtsvertretung der Republik?

d.     für eine allfällige, von Österreich beigezogene Anwaltskanzlei?

e.     auf Grund von Einstweiligen Verfügungen des Tribunals?

8)     Auf welche Summe belaufen sich Ihre Schätzungen zu den vermutlichen Gesamtkosten des Verfahrens (ohne Berücksichtigung einer allfälligen Verurteilung)?

9)     In welcher Höhe (auf täglicher bzw. monatlicher Basis) erhalten die Mitglieder des Tribunals eine Entschädigung?

10)  Sind die Verhandlungsdokumente öffentlich zugänglich?

a.    Wenn ja: wo?

b.    Wenn nein: warum nicht?

11)  Sind Sie dafür, dass Österreich die UNCITRAL-Transparenzkonvention (,Mauritius-Konvention‘) unterzeichnet und ratifiziert, um die schlimmsten Formend er Intransparenz in Schiedsgerichtsverfahren zu beenden?

12)  Sind Sie bereit bis zur Veröffentlichung der Verfahrensunterlagen diese dem Nationalrat (ggf.
unter Einhaltung der Bestimmungen des Informationsordnungsgesetzes) zuzuleiten?

13)  Hat der Kläger Anträge auf einstweilige Verfügungen gestellt?

c.    Wenn ja: mit welchem Inhalt?

d.    Wenn ja: wie lautete die Erwiderung der Republik?

14)  Welche Verfahrensschritte wurden bislang ansonsten von der Republik Österreich gesetzt?

15)  Mit welcher Verfahrensdauer rechnen Sie?

16)  Wurde von der Republik Österreich eine unzulässige Drittfinanzierung der Klage eingewendet
oder ist dies auf Grund der Bestimmungen des österreichisch-maltesischen Investitionsschutzabkommens nicht möglich?

17)  Wurde von der Republik Österreich eingewendet, dass die Klage unzulässig sei, da die „Far East“
nur, um die Rechte aus dem Abkommen nutzen zu können, ihren Sitz aus den Niederlanden nach Malta verlegte?

18)  Sind Sie angesichts dessen dafür, alle bilateralen Investitionsschutzabkommen zu kündigen, die keinen ausreichenden Schutz gegen missbräuchliche Klagen bieten?

19)  Haben Sie auf Grund der vorliegenden Klage gegenüber dem BKA eine Stellungnahme zum Vertragsverletzungsverfahren betreffend Intra-EU-Investitionsschutzabkommen abgegeben?

a. Wenn ja: welchen Inhalt hatte diese Stellungnahme?

20)  Sind Sie der Ansicht, dass alle EU-Mitgliedstaaten über funktionierende Rechtssysteme verfügen
und die Existenz von Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten daher überflüssig ist?

a. Wenn nein: haben Sie angeregt, die Europäische Kommission aufzufordern, gegen die betreffenden Staaten ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung europäischer Standards im Eigentumsschutz einzuleiten?

21)  Welche Rechtsmittel wären gegen eine mögliche Verurteilung ergreifbar?

22)  Hatten Sie mit den maltesischen Behörden - allenfalls im Wege des BMEIA - in dieser Sache
Kontakt?