9104/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ausrüstung der Finanzpolizei

 

 

Die Finanzpolizei ist eine professionelle und effiziente Betrugsbekämpfungseinheit des Finanzministeriums, die personell und wirtschaftlich selbstständig ist. Kernaufgabe der Finanzpolizei ist die Durchführung gezielter Kontrollen, um Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und organisierte Schattenwirtschaft aufzudecken und damit den Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich zu wahren. (www.BMF.gv.at)

 

Durch Kontrollen der Finanzpolizei sollen faire und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wirtschaftsleben gewährleistet und unfaire Konkurrenzverhältnisse in Folge von Wettbewerbsvorteilen durch Schwarzarbeit, Sozial- und Abgabenbetrug verhindert werden.

 

Für die Erfüllung der wichtigen Aufgaben der Finanzpolizei ist das Tragen bzw. die Mitnahme diverser Ausrüstungsgegenstände wie Anhaltestab, Blaulicht oder Warnwesten nötig. Für die zahlreichen Einsatzübungen benötigen die Mitarbeiter Sportbekleidung, die sie derzeit – trotz dienstlicher Notwendigkeit - privat zahlen (müssen). Gerade in der letzten Zeit sind diesbezüglich Unstimmigkeiten aufgetaucht, betroffene Beamte berichten über fehlende, nicht zur Verfügung gestellte Ausrüstungsgegenstände.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Welche Ausrüstungsgegenstände müssen Bedienstete der Finanzpolizei im Innendienst bzw. im Außendienst mitführen?

2.     Welche dieser Ausrüstungsgegenstände werden den Bediensteten der Finanzpolizei vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt?

3.     Welche Ausrüstungsgegenstände werden seitens des Dienstgebers nicht zur Verfügung gestellt?

4.     Warum werden diese nicht zur Verfügung gestellt?

5.     Wann, in welchem Umfang und zu welchen Kosten werden diesbezügliche Anschaffungen getätigt?

6.     Welche Ausrüstungsgegenstände müssen von den Dienstnehmern selbst gekauft und selbst bezahlt werden?

7.     Inwieweit werden die Kosten für selbst gekaufte notwendige Ausrüstungsgegenstände vom Dienstgeber zurückerstattet?

8.     Inwieweit ist daran gedacht, einen „Bekleidungs-Etat“ in Höhe von ca. 200.- bis 300.- Euro pro Jahr und Mitarbeiter für die Anschaffung von Zusatzzubehör einzuführen?

9.     Inwieweit haben fehlende Ausrüstungsgegenstände bislang zu einer Gefährdung der betroffenen Dienstnehmer geführt?

10.  Inwieweit haben fehlende Ausrüstungsgegenstände bislang dazu geführt, dass die Finanzpolizei die ihr aufgetragenen Tätigkeiten als Kontroll-, Erhebungs- und Meldeorgan überhaupt nicht bzw. nur teilweise nachkommen konnte?