9105/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Entwicklung des Mitarbeiterstandes bei der Finanzpolizei

 

 

Die Finanzpolizei ist eine professionelle und effiziente Betrugsbekämpfungseinheit des Finanzministeriums, die personell und wirtschaftlich selbstständig ist. Kernaufgabe der Finanzpolizei ist die Durchführung gezielter Kontrollen, um Steuerhinterziehung, Sozialbetrug und organisierte Schattenwirtschaft aufzudecken und damit den Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich zu wahren. (www.BMF.gv.at)

 

Durch Kontrollen der Finanzpolizei sollen faire und gleiche Bedingungen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Wirtschaftsleben gewährleistet und unfaire Konkurrenzverhältnisse in Folge von Wettbewerbsvorteilen durch Schwarzarbeit, Sozial- und Abgabenbetrug verhindert werden.

 

Für die Erfüllung der wichtigen Aufgaben der Finanzpolizei ist das Tragen bzw. die Mitnahme diverser Ausrüstungsgegenstände wie Anhaltestab, Blaulicht oder Warnwesten nötig. Für die zahlreichen Einsatzübungen benötigen die Mitarbeiter Sportbekleidung, die sie derzeit – trotz dienstlicher Notwendigkeit - privat zahlen (müssen). Gerade in der letzten Zeit sind diesbezüglich Unstimmigkeiten aufgetaucht, betroffene Beamte berichten über fehlende, nicht zur Verfügung gestellte Ausrüstungsgegenstände.

 

Effektive Kontrollen in ausreichender Zahl sind nicht zuletzt durch die Arbeitsmarktöffnung sowie zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen wichtig. Dies erfordert allerdings ausreichend Personal. Dieses Personal wird unter anderem auch in der in den vergangenen Jahren aufgebauten Betrugsbekämpfungseinheit benötigt. Diese Betrugsbekämpfungseinheit soll unangekündigt und jederzeit Kontrollen durchführen und dabei im Gegensatz zur sonstigen Praxis Unterlagen in Betrieben und bei privatem Pfusch ohne vorige Anmeldung prüften und sichten.

 

 

Derzeit wird zwar grundsätzlich Personal in der Finanzverwaltung aufgenommen, jedoch nicht für die Finanzpolizei; daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage

 

1.     Wie viele Mitarbeiter hat die Finanzpolizei aktuell?

2.     Wie viele Mitarbeiter gab es jeweils zum 1.1.2012, zum 1.1.2013, zum 1.1.2014, zum 1.1.2015, zum 1.7.2015 bzw. zum 1.1.2016?

3.     Wie soll sich der Mitarbeiterstand der Finanzpolizei in den kommenden 5 Jahren entwickeln insbesondere vor dem Hintergrund, dass Sie angegeben haben bis 2018 schrittweise 500 Finanzbeamte zusätzlich beschäftigen zu wollen, gleichzeitig aber in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ mitgeteilt haben, dass zu einer Reduktion der Planstellen der Finanzpolizei von 510 auf 470 bzw. sogar 450 (lt. Budget) kommen soll?

4.     Wie viel Mitarbeiter in der Finanzpolizei sind aus Ihrer Sicht mindestens notwendig, damit die Finanzpolizei ihren Aufgaben vollinhaltlich nachkommen kann?

5.     Wie wird die Finanzpolizei in Zukunft organisiert?

6.     Werden im Zuge von Betriebsprüfungen auch privater Pfusch und illegale Gewerbeausübungen geprüft?

7.     Wenn ja, wie wird die Betriebsprüfung auf diese Fälle aufmerksam?

8.     Wenn nein, wird dafür die Betrugsbekämpfungseinheit der Finanzpolizei zuständig sein und wenn ja, wie soll sich die Mitarbeiterzahl in dieser Einheit in den nächsten 5 Jahren entwickeln?

9.     Aus welchem Grund ist die Finanzpolizei von den Personalaufnahmen ausgenommen?