9115/J XXV. GP

Eingelangt am 27.04.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten DI Nikolaus Berlakovich

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Bestellungen von Lehr- und Bildungsfachpersonal im Burgenland

Aufgrund mehrerer intransparenter Entscheidungen bei Bestellungen von Lehr- und Bildungsfachkräften im Burgenland stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen, Gabriele Heinisch-Hosek, nachstehende

Anfrage:

1.    Im Burgenland hat es sich eingebürgert, dass Leiter/innen und Fachvorständ/innen auf Basis von § 7 (3) Bundesschulaufsichtsgesetz betraut und damit Leiter/innenbestellungen präjudiziert werden.

Wie viele Betrauungen von Leiter/innen bzw. Fachvorständ/innen in berufsbildenden mittleren und höheren Schulen gibt es in den jeweiligen Bundesländern?

2.    Wie viele davon wurden auf Basis des § 7 (3) Bundesschulaufsichtsgesetz ausgesprochen, und warum war bei diesen die Dringlichkeit entsprechend § 7 (3) B-SchAufsG gegeben?

3.     Mit Geschäftszahl BMBF-618/063-III/5/2014 vom 6. Mai 2014 wurde die Funktion des Landesschulinspektors für die höheren und mittleren berufsbildenden Schulen im Burgenland ausgeschrieben. Es gab einen Bewerber, der jedoch nicht alle Ernennungserfordernisse erfüllt. Stimmt es, dass man daher die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen will, damit der eine Bewerber die Ernennungserfordernisse (6 Jahre Berufspraxis im jeweiligen Schultyp) umgehen und dann die Bestellung zum LSI ausgesprochen werden kann?

4.     Wird diese Stelle neu ausgeschrieben?

5.     Mit der Funktion des Landesschulinspektors für Berufsschulen und berufsbildende mittlere und höhere Schulen im Burgenland wurden innerhalb des letzten Kalenderjahres bereits zwei Personen nach § 7 (3) B-SchAufsG betraut. Obwohl diese Funktion sowohl die Agenden der Berufsschulen und der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen abdecken soll, wurde bei keiner Betrauung jemand aus dem Berufsschulbereich in Erwägung gezogen. Stattdessen wurden Personen in den Dreiervorschlag gereiht, die von vornherein ablehnten.

Welche Kriterien gibt es für die Betrauung mit dieser Funktion?

6.     Wer erstellte die Kriterien und wo wurden diese öffentlich gemacht?

7.    Warum wurden Lehrpersonen aus dem Berufsschulbereich für diesen Inspektionsbereich ausgeschlossen?

8.   Wird der Inspektionsbereich der in 5.) genannten beiden Schularten zusammengeführt oder werden beide Funktionen gesondert ausgeschrieben, wie es die gegenwärtige gesetzliche Lage vorsieht?

9.   Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2015, Geschäftszahl W122 2006186-1/4E, den Bescheid der Leiterbestellung am BG/BRG/BORG Oberschützen aufgehoben und in den Entscheidungsgründen angeführt, dass das Verfahren nicht dem BDG entsprochen bzw. die bisherige Bewertung eine Bewerberin bevorteilt habe. Bis wann wird ein neuer Bescheid, der den Ansprüchen des Verwaltungsgerichtshofes gerecht wird, ausgestellt?

10. Wird der zu Unrecht nicht berücksichtigte Bewerber zum Leiter der genannten AHS in Oberschützen bestellt?

11. Der Landesverwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2015, Geschäftszahl E HG2/01/2015.001/023, den Bescheid betreffend Bestellung des Leiters/der Leiterin der Berufsschule Oberwart aufgehoben. In den Entscheidungsgründen ist auch ausgeführt, dass die Mitbewerberin zu Unrecht auf den zweiten Platz gereiht wurde, da der Erstgereihte bei der Leistungsbeurteilung mit dem Kalkül „erheblich überschritten" bewertet wurde, was nicht den Tatsachen entspricht.

Was werden Sie tun, damit dieses Unrecht bereinigt wird und in Zukunft derartige Vorfälle nicht mehr vorkommen?

12. Welche dienstlichen Außentermine wurden im Schuljahr 2014/15 von der Landesschulratsdirektorin für das Burgenland wahrgenommen und worin war die Notwendigkeit begründet?

Betrauungen BMHS

Im Bereich des Landesschulrates für Burgenland besteht seit längerer Zeit eine große Anzahl von Betrauungen an Schulen im BMHS-Bereich. Dabei sind Leitungsfunktionen offen, nur betraut oder aber auch nicht mit dem/der bestmöglichen Kandidaten/Kandidatin betraut.

Daher ergeben sich zu den folgenden Schulen folgende Anfragen:

HBLW Neusiedl am See, Fachvorstand/Fachvorständin Tourismus

13. Die Ausschreibung erfolgte am 6.5.2014. Das Auswahlverfahren (mit Bewertung der Berufsbiographie, Persönlichkeitstest und Anhörungsverfahren) wurde vom LSR- Burgenland abgeschlossen, und der bestgeeignete Bewerber erhielt die höchste Punkteanzahl. Trotzdem erfolgte durch den LSR für Burgenland ein Betrauung eines Nichtbewerbers mit 1.11.2014. Wann erfolgt hier ein geordneter Abschluss des Verfahren, damit der bestgeeignete Bewerber des Auswahlverfahrens für die Position des Fachvorstands Tourismus ernannt oder bestellt wird?

HBLW Neusiedl am See, Fachvorstand/Fachvorständin Wirtschaft

14. Die Ausschreibung erfolgte am 15.5.2014. Das Auswahlverfahren wurde durch den LSR für Burgenland abgeschlossen. Ein Reihungsvorschlag erging an das BMBF (Kollegiumssitzung am 24.9.2014). Seit 1.1.2014 ist eine Bewerberin (Erstgereihte im Auswahlverfahren) betraut.

Hat das BMBF Kenntnis davon, dass es bei diesem Auswahlverfahren einen zweiten Bewerber gegeben hat, der im Reihungsvorschlag an das BMBF vom LSR für

Burgenland nicht angeführt wurde? Wie wird dies aus Sicht des BMBF rechtlich beurteilt?

15. Wann erfolgt hier ein geordneter Abschluss des Verfahrens, damit der/die bestgeeignete Bewerber/Bewerberin des Auswahlverfahrens für die Position des Fachvorstands/der Fachvorständin Wirtschaft ernannt oder bestellt wird?

Am Bundesschülerheim Eisenstadt besteht seit 2010 eine Betrauung mit der Leiter/innenstelle.

16. Bisher ist keine Ausschreibung erfolgt, obwohl §207a BDG vorsieht, dass der zuständige Bundesminister bzw. die Bundesministerin freigewordene Planstellen für leitende Funktionen ehestens, längstens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach dem Freiwerden auszuschreiben hat. Hat das BMBF Kenntnis von dieser offenen Planstelle?

17. Warum erfolgte bis zum heutigen Tage keine Ausschreibung dieser freien Planstelle?

HAK Mattersburg; Direktor/Direktorin

18. Die Ausschreibung erfolgte am 26.4.2014. Das Auswahlverfahren wurde durch den LSR für Burgenland abgeschlossen. Ein Reihungsvorschlag erging an das BMBF (Kollegiumssitzung am 24.9.2014). Seit 1.8.2014 ist ein Bewerber (Erstgereihter im Auswahlverfahren) betraut. Hat das BMBF Kenntnis davon, dass es bei diesem Auswahlverfahren insgesamt fünf Bewerbungen gegeben hat, die aber im Reihungsvorschlag an das BMBF vom LSR für Burgenland nicht angeführt wurden?

19. Wann erfolgt hier ein geordneter Abschluss des Verfahrens, damit der/die bestgeeignete Bewerber/Bewerberin des Auswahlverfahrens für die Leiterstelle ernannt oder bestellt wird?

HAK Oberpullendorf, Direktor/Direktorin

20. An der HAK Oberpullendorf besteht seit 1.8.2014 eine Betrauung mit der Leiter/innenstelle.

Bisher ist keine Ausschreibung erfolgt. Hat das BMBF Kenntnis von dieser offenen Planstelle?

21. Warum erfolgte bis zum heutigen Tage keine Ausschreibung dieser freien Planstelle?

LFS Stoob, Direktor/Direktorin

22. An der LFS Stoob besteht seit 1.1.2015 eine Betrauung mit der Leiter/innenstelle. Bisher ist keine Ausschreibung erfolgt. Hat das BMBF Kenntnis von dieser offenen Planstelle?

23. Warum erfolgte bis zum heutigen Tage keine Ausschreibung dieser freien Planstelle?

HTL Pinkafeld, Direktor/Direktorin

24. An der HTL Pinkafeld besteht seit 1.1.2016 eine Betrauung mit der Leiter/innenstelle. Bisher ist keine Ausschreibung erfolgt. Hat das BMBF Kenntnis von dieser offenen Planstelle?

25. Wann erfolgt die Ausschreibung dieser freien Planstelle?

HTL Pinkafeld, Abteilungsvorstand/Abteilungsvorständin Elektronik

26. An der HTL Pinkafeld besteht seit 1.3.2013 eine Betrauung für den Abteilungsvorstand Elektronik. Die Ausschreibung erfolgte am 12.10.2015.

27. Warum erfolgte die Ausschreibung dieser freien Planstelle erst nach zwei Jahren?

28. Wann erfolgt hier ein geordneter Abschluss des Verfahrens, damit der/die bestgeeignete Bewerber/Bewerberin des Auswahlverfahrens für die Position des Abteilungsvorstands Elektronik ernannt oder bestellt wird?

HTL Pinkafeld, Abteilungsvorstand/Abteilungsvorständin Informatik

29. Es besteht eine Betrauung seit 1.5.2015.

Vom zuständigen Personalvertretungsorgan wurde vor Durchführung der Betrauung angeregt, einen Bewerber aus einem vorangegangenen Auswahlverfahren für diese Stelle zu betrauen. Dieser Bewerber hatte die erforderlichen Qualifikationserfordernisse in einem Auswahlverfahren schon einmal nachgewiesen und wurde damals in einem Besetzungsvorschlag an zweite Stelle gereiht.

Der LSR für Burgenland hat der Anregung des Personalvertretungsorgans nicht entsprochen und ohne nachvollziehbaren Grund einen Lehrer der Abteilung als Abteilungsvorstand betraut. Gibt es von Seiten des BMBF Empfehlungen, welcher Personenkreis für Betrauungen vorzusehen ist?

30. Ist nach Ansicht des BMBF ein Lehrer/eine Lehrerin, der/die ein Auswahlverfahren positiv abgeschlossen und die erforderlichen Qualifikationserfordernisse nachgewiesen hat, für eine Betrauung nicht vorrangig heranzuziehen?

HBLW Güssing, Direktor/Direktorin

31. Es besteht eine Betrauung seit Februar 2013. Mit 15. Februar 2016 erfolgte ein Wechsel der Betrauung. Hat das BMBF Kenntnis von dieser offenen Planstelle?

32. Warum erfolgte bis zum heutigen Tage keine Ausschreibung dieser freien Planstelle?