9122/J XXV. GP

Eingelangt am 28.04.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Unterrainer

Kolleginnen und Kollegen

An den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

 

Betreffend

 

Schulleitung der HBLA Kematen seit 1. März 2016

 

 

Mit 29. Februar 2016 hat die Leitung der HBLA Kematen unter Direktor DI

Siegfried Hanser ein Ende gefunden, was durchaus positiv zu erwähnen ist.

Damit wurde endlich ein lange gefordertes Zeichen seitens des

Bundesministeriums gesetzt.

Angesichts der bereits jahrelang bekannten Führungsschwächen DI Hansers war

dieser Schritt allerdings auch überfällig, da DI Hanser für viele Eltern,

SchülerInnen und Bedienstete längst untragbar geworden war. Die beinahe

unzähligen Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverletzungen hier aufzulisten,

würde viel zu lange dauern - sie waren ja bereits Gegenstand zweier

parlamentarischer Anfragen (8. Juli 2011, 22. Juli 2013) sowie mehrerer

rechtskräftigen Entscheidungen der PVAK bzw. PVAV und vieler Briefe von

Eltern- und SchülervertreterInnen an das BM. Schlussendlich haben diese

Missstände zu dem Ergebnis geführt, dass eine neue Schulleitung installiert

wurde. Dass DI Hanser die Schule keinesfalls freiwillig verlassen hat, ist ein

offenes Geheimnis.

 

Mit der Aufarbeitung des Desasters und damit mit der Leitung der Schule

beauftragt wurden nun bemerkendwerterweise zwei Personen:

Die Leiterin der Abteilung Präs. 4 im BMLFUW (Schulen, Zentren für Lehre und

Forschung), Mag.a Margareta Scheuringer sowie der pensionierte, ehemalige

Direktor der HBLA Ursprung, HR Dr. Stehrer (Salzburg), der den pädagogischen

Teil der Schulleitung abdecken soll.

Diese Betrauung von zwei Personen für die Schulleitung der HBLA Kematen ist

einmalig in der Bildungslandschaft Österreichs.

 

Frau Mag. a Scheuringer ist eine Verwaltungsjuristin und verfügt über keinerlei

pädagogische Erfahrungen bzw. nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen

Qualifikationen für die Leitung einer Schule. Als Leiterin der Schulabteilung im Landwirtschaftsministerium und frühere Mitarbeiterin im Kabinett von BM

Berlakovich kennt sie die Missstände in Kematen seit Jahren.

 

Wie den Medien zu entnehmen war, ist diese neue Schulleitung interimistisch

betraut. Es ist verständlich, dass diese kommissarische Betrauung zeitlich

begrenzt einen Sinn ergibt, um die Unzulänglichkeiten und Fehlentwicklungen

der Vergangenheit aufzuarbeiten (Lehrplanarbeit, Profilierung der Schule) und

neu zu organisieren. Auf Dauer scheint eine solche zweifache Betrauung aber

weder zweckgemäß noch sparsam zu sein.

Es wäre daher verständlich, wenn diese provisorisch-interimistische

Schulleitung als Notlösung, mit einer zeitlichen Begrenzung bis zum Ende des

Schuljahres 2015/16, ihr Ende finden würde.

 

Davon scheint aber keine Rede zu sein. Im Gegenteil, den Medien (TT, 26. 2.

2016) ist zu entnehmen, dass diese Schulleitung auf Jahre hin angelegt ist, was

nicht im Interesse der Schulgemeinschaft sein kann. Die unterzeichnenden

Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage

 

1.      Wie lange ist diese kommisarisch-duale Betrauung an der HBLA Kematen vorgesehen?

 

2.      Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Abteilungsleiterin des

Ministeriums wöchentlich für einige Tage zwischen Wien und Kematen

pendelt und dabei offensichtlich ein Großteil ihrer Arbeitszeit in Kematen verbringt. Hat diese Abteilungsleiterin im Ministerium in Wien sonst

keine Aufgaben?

 

3.      Warum hat man einen pensionierten Direktor, der ebenfalls wöchentlich

für einige Tage von Salzburg nach Kematen pendeln muss, für die

Schulleitung aus der Pension geholt? Gibt es nach Ansicht des BMLFUW

weder an der Schule, noch sonst in Tirol, geeignete KandidatInnen für die Leitung dieser Schule?

 

4.      Die Zuständigkeit von zwei Personen zur Schulführung bringt Überschneidungen, Doppelgleisigkeiten und weitere Probleme mit sich

die vermeidbar wären. Warum gibt es keine Ausschreibung zur

Nachbesetzung der frei gewordenen DirektorensteIle? Eine solche wäre

für die Schulgemeinschaft wünschenswert, um wieder in die üblichen geordneten Bahnen einer funktionierenden Schulverwaltung zu kommen.

 

5.      Warum erfolgte neben der interimistischen Betrauung, nicht auch eine sofortige Ausschreibung, wie dies in allen Schulen und öffentlichen Einrichtungen Pflicht ist?

 

6.      Wann wird die Stelle des Direktors für die HBLA Kematen

ausgeschrieben?

 

7.      Ist geplant, dieses provisorisch- interimistische Führungsmodell bis zur Übersiedlung der Schule nach Rotholz weiterzuführen?

 

8.      Ist vorgesehen, dass in Zukunft auch an anderen landwirtschaftlichen

Schulen und Einrichtungen des BMLFUW diese Modell der dualen

Schulleitung einzuführen? Beispielsweise in dem im Memorandum vom

Juni 2015 genannten Rotholz?

 

9.      Wird es in Rotholz wieder einen Schulleiter geben?

 

10. Wird die dortige Einrichtung des BMLFUW, die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft Rotholz und deren Leitung in die neue

Schule integriert? Wenn ja, wer übernimmt die Leitung dieser Schule mit integrierter Bundesanstalt?

 

11. Ist daran gedacht, dieses Modell der Einbindung von nachgeordneten Einrichtungen des BMLFUW (z.Bsp. Bundesgärten) auch an anderen Standorten des Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens umzusetzen?

 

12. Aus der Betrauung der Schulleitung mit zwei Personen und den

wöchentlichen Reisetätigkeiten derselben von Wien und Salzburg nach Innsbruck/Kematen und retour, ergibt sich auch die Frage nach den

Kosten dieser unüblichen Schulleitung:

·        Übt Mag.a Scheuringer die Schulleitung im Rahmen ihrer Tätigkeit als Abteilungsleiterin aus, oder erhält sie für die Schulleitung in Kematen

eine Abgeltung?

·        Wie hoch sind die monatlichen Gesamtkosten (inkl. Reisekosten,

Tagesdiäten, Abgeltung für die Leitungsfunktionen etc.)? Um eine Aufschlüsselung sämtlicher Kosten beider Schulleiter wird ersucht.

 

13. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Mag. Scheuringer als Abteilungsleiterin im BMLFUW ergeben sich noch folgende Fragen:

·        Ist ihre Abwesenheit im Ministerium nicht problematisch, wenn ihre Hauptbeschäftigung durch die mehrtägige Anwesenheit pro Woche

natürlich in Kematen liegt?

·        Wie hoch sind die monatlichen Gesamtkosten (inkl. Reisekosten,

Tagesdiäten, Abgeltung für die Leitungsfunktion etc.)? Um eine Aufschlüsselung sämtlicher Kosten beider Schulleiter wird ersucht.

 

14. Im Hinblick auf das oben angeführte Memorandum zwischen dem Land

Tirol und dem BMLFUW stellt sich die Frage, bis wann tatsächlich mit

einer Übersiedlung der HBLA Kematen nach Rotholz und mit welchen

Kosten tatsächlich zu rechnen ist? Im Memorandum von Juni 2015 ist von einer Gesamtinvestition in der Höhe von 25 Millionen Euro die Rede. http://bit.ly/24mOoZN

In einem Presseartikel vom Jänner 2016 ist von der „Schenkung des Grundstücks im Wert von 928.000 Euro an den Bund“ und von einer 43 Millionen Euro teuren Investition die Rede.

http://bit.ly/1qXc7PL

Elternvertreter haben in einer Petition an den Tiroler Landtag eine

Summe von 50 Millionen Euro vorgerechnet.

http://bit.ly/245lxe2

·        Wie hoch werden die tatsächlichen Kosten dieser Standortverlegung sein?

Ist bei jeder neuen Kostenschätzung davon auszugehen, dass sie bereits überholt ist?

·        Wie ist angesichts der Kritik des Rechnungshofes zu erklären, dass das landwirtschaftliche Schulwesen das mit Abstand teuerste in Österreich

ist, wie ist ein so hoher finanzieller Aufwand vor dem Steuerzahler zu rechtfertigen?

·        Hält der von Ihnen genannte Termin für die Fertigstellung dieses Projekts

mit Beginn des Schuljahres 2018/19, oder ist mit Verzögerungen zu

rechnen?

 

15. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um eine weitere Verteuerung

und Verzögerung zu verhindern?