9122/J XXV. GP
Eingelangt am 28.04.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Unterrainer
Kolleginnen und Kollegen
An den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Betreffend
Schulleitung der HBLA Kematen seit 1. März 2016
Mit 29. Februar 2016 hat die Leitung der HBLA Kematen unter Direktor DI
Siegfried Hanser ein Ende gefunden, was durchaus positiv zu erwähnen ist.
Damit wurde endlich ein lange gefordertes Zeichen seitens des
Bundesministeriums gesetzt.
Angesichts der bereits jahrelang bekannten Führungsschwächen DI Hansers war
dieser Schritt allerdings auch überfällig, da DI Hanser für viele Eltern,
SchülerInnen und Bedienstete längst untragbar geworden war. Die beinahe
unzähligen Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverletzungen hier aufzulisten,
würde viel zu lange dauern - sie waren ja bereits Gegenstand zweier
parlamentarischer Anfragen (8. Juli 2011, 22. Juli 2013) sowie mehrerer
rechtskräftigen Entscheidungen der PVAK bzw. PVAV und vieler Briefe von
Eltern- und SchülervertreterInnen an das BM. Schlussendlich haben diese
Missstände zu dem Ergebnis geführt, dass eine neue Schulleitung installiert
wurde. Dass DI Hanser die Schule keinesfalls freiwillig verlassen hat, ist ein
offenes Geheimnis.
Mit der Aufarbeitung des Desasters und damit mit der Leitung der Schule
beauftragt wurden nun bemerkendwerterweise zwei Personen:
Die Leiterin der Abteilung Präs. 4 im BMLFUW (Schulen, Zentren für Lehre und
Forschung), Mag.a Margareta Scheuringer sowie der pensionierte, ehemalige
Direktor der HBLA Ursprung, HR Dr. Stehrer (Salzburg), der den pädagogischen
Teil der Schulleitung abdecken soll.
Diese Betrauung von zwei Personen für die Schulleitung der HBLA Kematen ist
einmalig in der Bildungslandschaft Österreichs.
Frau Mag. a Scheuringer ist eine Verwaltungsjuristin und verfügt über keinerlei
pädagogische Erfahrungen bzw. nicht über die gesetzlich vorgeschriebenen
Qualifikationen für die Leitung einer Schule. Als Leiterin der Schulabteilung im Landwirtschaftsministerium und frühere Mitarbeiterin im Kabinett von BM
Berlakovich kennt sie die Missstände in Kematen seit Jahren.
Wie den Medien zu entnehmen war, ist diese neue Schulleitung interimistisch
betraut. Es ist verständlich, dass diese kommissarische Betrauung zeitlich
begrenzt einen Sinn ergibt, um die Unzulänglichkeiten und Fehlentwicklungen
der Vergangenheit aufzuarbeiten (Lehrplanarbeit, Profilierung der Schule) und
neu zu organisieren. Auf Dauer scheint eine solche zweifache Betrauung aber
weder zweckgemäß noch sparsam zu sein.
Es wäre daher verständlich, wenn diese provisorisch-interimistische
Schulleitung als Notlösung, mit einer zeitlichen Begrenzung bis zum Ende des
Schuljahres 2015/16, ihr Ende finden würde.
Davon scheint aber keine Rede zu sein. Im Gegenteil, den Medien (TT, 26. 2.
2016) ist zu entnehmen, dass diese Schulleitung auf Jahre hin angelegt ist, was
nicht im Interesse der Schulgemeinschaft sein kann. Die unterzeichnenden
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie lange ist diese kommisarisch-duale Betrauung an der HBLA Kematen vorgesehen?
2. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Abteilungsleiterin des
Ministeriums wöchentlich für einige Tage zwischen Wien und Kematen
pendelt und dabei offensichtlich ein Großteil ihrer Arbeitszeit in Kematen verbringt. Hat diese Abteilungsleiterin im Ministerium in Wien sonst
keine Aufgaben?
3. Warum hat man einen pensionierten Direktor, der ebenfalls wöchentlich
für einige Tage von Salzburg nach Kematen pendeln muss, für die
Schulleitung aus der Pension geholt? Gibt es nach Ansicht des BMLFUW
weder an der Schule, noch sonst in Tirol, geeignete KandidatInnen für die Leitung dieser Schule?
4. Die Zuständigkeit von zwei Personen zur Schulführung bringt Überschneidungen, Doppelgleisigkeiten und weitere Probleme mit sich
die vermeidbar wären. Warum gibt es keine Ausschreibung zur
Nachbesetzung der frei gewordenen DirektorensteIle? Eine solche wäre
für die Schulgemeinschaft wünschenswert, um wieder in die üblichen geordneten Bahnen einer funktionierenden Schulverwaltung zu kommen.
5. Warum erfolgte neben der interimistischen Betrauung, nicht auch eine sofortige Ausschreibung, wie dies in allen Schulen und öffentlichen Einrichtungen Pflicht ist?
6. Wann wird die Stelle des Direktors für die HBLA Kematen
ausgeschrieben?
7. Ist geplant, dieses provisorisch- interimistische Führungsmodell bis zur Übersiedlung der Schule nach Rotholz weiterzuführen?
8. Ist vorgesehen, dass in Zukunft auch an anderen landwirtschaftlichen
Schulen und Einrichtungen des BMLFUW diese Modell der dualen
Schulleitung einzuführen? Beispielsweise in dem im Memorandum vom
Juni 2015 genannten Rotholz?
9. Wird es in Rotholz wieder einen Schulleiter geben?
10. Wird die dortige Einrichtung des BMLFUW, die Bundesanstalt für alpenländische Milchwirtschaft Rotholz und deren Leitung in die neue
Schule integriert? Wenn ja, wer übernimmt die Leitung dieser Schule mit integrierter Bundesanstalt?
11. Ist daran gedacht, dieses Modell der Einbindung von nachgeordneten Einrichtungen des BMLFUW (z.Bsp. Bundesgärten) auch an anderen Standorten des Höheren land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens umzusetzen?
12. Aus der Betrauung der Schulleitung mit zwei Personen und den
wöchentlichen Reisetätigkeiten derselben von Wien und Salzburg nach Innsbruck/Kematen und retour, ergibt sich auch die Frage nach den
Kosten dieser unüblichen Schulleitung:
· Übt Mag.a Scheuringer die Schulleitung im Rahmen ihrer Tätigkeit als Abteilungsleiterin aus, oder erhält sie für die Schulleitung in Kematen
eine Abgeltung?
· Wie hoch sind die monatlichen Gesamtkosten (inkl. Reisekosten,
Tagesdiäten, Abgeltung für die Leitungsfunktionen etc.)? Um eine Aufschlüsselung sämtlicher Kosten beider Schulleiter wird ersucht.
13. Im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Mag. Scheuringer als Abteilungsleiterin im BMLFUW ergeben sich noch folgende Fragen:
· Ist ihre Abwesenheit im Ministerium nicht problematisch, wenn ihre Hauptbeschäftigung durch die mehrtägige Anwesenheit pro Woche
natürlich in Kematen liegt?
· Wie hoch sind die monatlichen Gesamtkosten (inkl. Reisekosten,
Tagesdiäten, Abgeltung für die Leitungsfunktion etc.)? Um eine Aufschlüsselung sämtlicher Kosten beider Schulleiter wird ersucht.
14. Im Hinblick auf das oben angeführte Memorandum zwischen dem Land
Tirol und dem BMLFUW stellt sich die Frage, bis wann tatsächlich mit
einer Übersiedlung der HBLA Kematen nach Rotholz und mit welchen
Kosten tatsächlich zu rechnen ist? Im Memorandum von Juni 2015 ist von einer Gesamtinvestition in der Höhe von 25 Millionen Euro die Rede. http://bit.ly/24mOoZN
In einem Presseartikel vom Jänner 2016 ist von der „Schenkung des Grundstücks im Wert von 928.000 Euro an den Bund“ und von einer 43 Millionen Euro teuren Investition die Rede.
http://bit.ly/1qXc7PL
Elternvertreter haben in einer Petition an den Tiroler Landtag eine
Summe von 50 Millionen Euro vorgerechnet.
http://bit.ly/245lxe2
· Wie hoch werden die tatsächlichen Kosten dieser Standortverlegung sein?
Ist bei jeder neuen Kostenschätzung davon auszugehen, dass sie bereits überholt ist?
· Wie ist angesichts der Kritik des Rechnungshofes zu erklären, dass das landwirtschaftliche Schulwesen das mit Abstand teuerste in Österreich
ist, wie ist ein so hoher finanzieller Aufwand vor dem Steuerzahler zu rechtfertigen?
· Hält der von Ihnen genannte Termin für die Fertigstellung dieses Projekts
mit Beginn des Schuljahres 2018/19, oder ist mit Verzögerungen zu
rechnen?
15. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um eine weitere Verteuerung
und Verzögerung zu verhindern?