9127/J XXV. GP
Eingelangt am 28.04.2016
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Anfrage
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend verschiedene Wertigkeiten im LKF
Das System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) regelt die Abrechnung der stationären Spitalskosten in Österreich und steht seit 1997 im
Einsatz. Diese leistungsorientierte Krankenhausfinanzierung gilt für alle sogenannten Fondskrankenanstalten, also für die öffentlich finanzierten Einrichtungen. Die Berechnungsgrundlage setzt sich aus den Mitteln und Einzahlungen von Sozialversicherungsträgern, Ländern und Bund zusammen.
Abgerechnet wird nach Punkten, welche je nach Behandlung zugeordnet werden.
So müßte man davon ausgehen, daß beispielsweise eine Blinddarmoperation in jedem österreichischen, öffentlichen Krankenhaus gleich viel „wert“ ist.
Doch dem ist nicht so, denn die Wertigkeit der Punkte variiert, was in keinster Weise nachvollziehbar ist.
So hat, am Beispiel Salzburg, ein Punkt für das LKH Salzburg einen Wert von ~
1,023, für das KH Zell am See ~ 0,81 und für das KH Schwarzach ~ 0,72.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Welche nach LKF abgerechneten österreichischen Krankenanstalten haben welche Punktewertigkeit?
2. Wie entwickelten sich diese Wertigkeiten seit 2006? (jährliche Aufgliederung)
3. Wie begründen sich die jeweiligen Unterschiede?