9132/J XXV. GP

Eingelangt am 29.04.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Cum-Ex Aktiendeals in Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Die Cum-Ex-Deals rund um den Dividendenstichtag bei Aktiengeschäften sind einer der größten Finanzskandale in Deutschland. Die Kapitalertragsteuer wird unter bestimmten Voraussetzungen von den Finanzbehörden rückerstattet. Bei den Cum/Ex-Deals wird eine nur einmal bezahlte Steuer doppelt rückerstattet. In Deutschland wird dieser Steuerdiebstahl, der sich auf mehr als ein Jahrzehnt (von 1999 bis 2012) erstreckt, auf rund 12 Mrd. Euro geschätzt. Die Süddeutsche Zeitung berichtete im Dezember 2015, dass über 100 verdächtige Banken und Fonds in Deutschland und anderen Staaten in die Deals verwickelt sein sollen. Seit Februar 2016 beschäftigt sich in Deutschland ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit den Cum/Ex-Geschäften. Der Skandal betrifft nicht nur Deutschland, auch Österreich ist darin verwickelt.

Eine Aktie wird an der Börse an einem Cum-Tag (Tag der Hauptversammlung) mit Dividendenanspruch gehandelt. Am Ex-Tag (Tag nach der Hauptversammlung) wird die Aktie ohne Dividendenanspruch gehandelt. Für die Dividenden ist Kapitalertragsteuer an den Fiskus abzuführen, wobei diese direkt von der Bank abgeführt und dafür eine Bestätigung ausgestellt wird. Bei den sogenannten Cum-Ex-Aktiengeschäften kann es dazu kommen, dass eine Aktie an einem Cum-Tag zwar erworben wird, allerdings die Einlieferung der Aktie auf das Depot erst danach (an einem Ex-Tag) stattfindet. Dies kann dazu führen, dass die Bank KESt-Bestätigungen ausstellt, obwohl die KESt für die Dividende gar nicht abgeführt wurde. Es können sich verschiedene Personen als wirtschaftliche EigentümerIn der Aktie ausgeben, obwohl nur eine davon dies tatsächlich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen (etwa aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens) kann anschließend ein Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer beim zuständigen Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart gestellt werden.

Am 18. September 2014 veröffentlichte das Finanzministerium eine „Information zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige“[1]. Aus diesem Schreiben geht hervor, dass neben der Bankbestätigung für die Rückerstattung der KESt auch ein Nachweis über den Einlieferungszeitpunkt der Aktie erbracht werden muss. Darin heißt es:

„Im Rahmen der Mitwirkungspflicht anlässlich der Antragstellung hat der Rückerstattungswerber nachzuweisen, dass die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Der Nachweis des Einlieferungszeitpunktes muss anhand entsprechender Bankbestätigungen (insbesondere Jahresdepotauszügen, die Zu- und Abgänge vergleichbar einem Journal enthalten) erfolgen, wobei sich das Finanzamt vorbehält, deren Echtheit (auch im Wege der Amtshilfe) nachzuprüfen bzw. weitere Unterlagen (zB Verträge über Zu- Verkäufe sowie Verleih von Wertpapieren) anzufordern.“

Im auszufüllenden Beiblatt A (Dividenden)[2] zum Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer findet man in der aktuellen Version (vom 22.06.2015) folgende Frage 6:

Genau der Nachweis der zugehörigen Dokumente ist entscheidend, damit es nicht zu einer doppelten Rückerstattung für einmal bezahlte Steuern kommt. Aus dem Informationsschreiben des Finanzministeriums vom 18.9.2014 geht allerdings hervor, dass genau diese Informationen bei der Rückerstattung in der Vergangenheit nicht geprüft wurden. 

Das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG informiert über den Hintergrund der verschärften Regelung seit 2014 folgendermaßen[3]:

„[…] Durch die Einführung der Beilage soll sichergestellt werden, dass nur der tatsächlich Nutzungsberechtigte den Rückerstattungsanspruch erfolgreich stellen kann. In der Vergangenheit ist es bei Veräußerungsgeschäften, die zeitnah zum Ex-Tag (Tag, an dem der Dividendenanspruch verselbständigt und vom Kurs abgeschlagen wird) erfolgten, bzw bei Leerverkäufen zu Abgrenzungsschwierigkeiten gekommen, die mitunter auch zu mehrfacher Antragstellung in Bezug auf einen Quellensteuererstattungsanspruch geführt haben. […]“

Der Standard fragte im Dezember 2015 beim Finanzministerium nach, ob es auch in Österreich zu einem Schaden in Folge von Cum-Ex-Geschäften gekommen ist.[4] Laut Johannes Pasquali, Sprecher im Finanzministerium, gab es auch in Österreich Betrugsversuche. Es sei aber zu keiner automatischen Auszahlung gekommen, die Fälle seien darauf manuell geprüft worden. Pasquali versichert: „In Österreich ist es mit hoher Gewissheit zu keinem Schaden gekommen.“

Das Magazin News berichtet Anfang Dezember 2015[5] über Ermittlungen wegen Cum/Ex-Geschäften. Den österreichischen und deutschen Behörden sei ein Schlag gegen eine international agierende Steuer-Mafia gelungen. Die Ermittlungen dazu laufen noch:

„Laut vorliegenden Unterlagen soll eine „internationale Tätergruppe“ über Firmen auf Malta „oftmals wiederholt vorsätzlich unrichtige Erstattungsanträge“ beim zuständigen Finanzamt in Eisenstadt eingereicht haben. Die Finanz sollte dabei um mindestens 22 Millionen Euro abgezockt werden. Gegen die Chefs der involvierten Firmen wird nun wegen des Verdachts des versuchten schweren Betrugs ermittelt. […] Während man bei den maltesischen Firmen noch vor der Steuerrückerstattung die Notbremse gezogen hat, dürfte in anderen Fällen ordentlich abkassiert worden sein. Die Ermittler überprüften exemplarisch Rückerstattungen in Zusammenhang mit Aktien der Börsenschwergewichte Telekom Austria und OMV. Dabei zeigte sich, dass an vorerst unbekannte Täter mehr Steuer rückerstattet wurde, als die Finanz von den börsenotierten Konzernen, die diese automatisch abführen müssen, erhalten hatte.“

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Was war der konkrete Anlass für das oben genannte Informationsschreiben des Finanzministeriums vom 18. September 2014?

2)    Seit wann liegen den Finanzbehörden Hinweise zu sogenannten Cum/Ex-Geschäften vor?

a.    Kamen diese Hinweise vom zuständigen Finanzamt?

b.    Kamen diese Hinweise von deutschen Behörden?

c.    Wann gingen Sie erstmals diesen Hinweisen nach?

3)    Was wurde genau bei der Überprüfung beim Antrag zur Rückerstattung der Abzugsteuer bei Dividenden im Jahr 2014 geändert?

4)    Wurde vor 2014 ein Nachweis des Einlieferungszeitpunktes anhand entsprechender Bankbestätigungen (insbesondere Jahresdepotauszügen, die Zu- und Abgänge vergleichbar einem Journal enthalten) vom Finanzamt bei der Rückerstattung verlangt und überprüft?

5)    Seit wann wird ein Nachweis des Einlieferungszeitpunktes anhand entsprechender Bankbestätigungen (insbesondere Jahresdepotauszügen, die Zu- und Abgänge vergleichbar einem Journal enthalten) vom Finanzamt bei der Rückerstattung verlangt?

6)    Wie oft wurde die Echtheit der vorgelegten Dokumente (insbesondere Jahresdepotauszügen, die Zu- und Abgänge vergleichbar einem Journal enthalten) vom Finanzamt überprüft?

a.    Wie oft wurde die Echtheit im Wege der Amtshilfe überprüft?

7)    Seit wann wird die Frage 6 im Beiblatt A (Dividenden) zum Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer inklusive der zu erbringenden Nachweise wie in der aktuellen Version gestellt?

8)    Welchen Inhalt hatte das Beiblatt A (Dividenden) in den Jahren 1999 bis inklusive 2015 und welche Nachweise waren im Beiblatt A (Dividenden) zum Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer vor 2014 zu erbringen? (Bitte um Beilage des Beiblatts A (Dividenden) zum Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer in der jeweiligen Version seit dem Jahr 1999.)

9)    Wurde die Änderung im Jahr 2014 wegen des Verdachts auf illegale Cum/Ex-Geschäften durchgeführt?

10) Wie ist der vermeintliche Betrugsversuch der maltesischen Unternehmen aufgeflogen?

a.    Gab es in diesem Zusammenhang Hinweise von deutschen Behörden?

b.    Gibt es noch weitere Verdachtsfälle?

11) Welche Rolle spielen österreichische Banken und/oder Fonds bei Cum/Ex-Geschäften?

12) Wurde eine Involvierung der österreichischen Banken und/oder Fonds in Cum/Ex-Geschäfte (in Österreich oder Deutschland) von der österreichischen Finanzverwaltung überprüft (wenn ja in wie vielen Fällen)?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen?

b.    Wenn ja, welche Finanzjahre betreffen diese Fälle? (Bitte um getrennte Aufstellung der Anzahl der Fälle für das jeweilige Finanzjahr.)

13) Aufgrund welcher Fakten kommt das Finanzministerium zu der Ansicht, dass es „in Österreich mit hoher Gewissheit zu keinem Schaden“ gekommen sei, wenn ErmittlerInnen derzeit Rückerstattungen in Zusammenhang mit der Telekom Austria und der OMV überprüfen?

14) Können Sie mit Sicherheit ausschließen, dass es in Österreich einen Schaden durch Cum/Ex-Deals gegeben hat?

a.    Wenn ja, wieso wurde dann die Erstattungspraxis im Jahr 2014 geändert?

15) Können Sie mit Sicherheit ausschließen, dass in der Vergangenheit Käufer und Verkäufer iZm mit Cum/Ex-Deals zusammengewirkt haben, um den österreichischen Staat zu schädigen?

16) Wie hoch schätzen Sie den Schaden durch Cum/Ex-Geschäfte in Österreich ein?

17) Welche Schritte haben Sie zur Aufklärung der Cum/Ex-Geschäfte bisher gesetzt?

18) Welche Schritte werden Sie zur Aufklärung der Cum/Ex-Geschäfte zukünftig setzen?

19) Wurde die mögliche gesellschaftsrechtliche Verflechtung zwischen den Verkäufern und den Käufern von österreichischen Aktien rund um den Cum/Ex-Stichtag in der Vergangenheit (vor 2014) überprüft?

a.    Wenn ja, wie häufig und für welche Jahre?

20) Wurde überhaupt eine mögliche Verbindung zwischen den Verkäufern und den Käufern von österreichischen Aktien rund um den Cum/Ex-Stichtag in der Vergangenheit (vor 2014) überprüft?

a.    Wenn ja, wie häufig und für welche Jahre?

21) Wie hoch waren die KESt-Einnahmen für Dividenden im Zeitraum von 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

22) Wie hoch waren die KESt-Rückerstattungen für Dividenden im Zeitraum von 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

23) Wie hoch waren die KESt-Einnahmen im Zeitraum von 1995 bis inkl. 2015 für Dividenden von börsennotierten Unternehmen? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

24) Wie hoch waren die KESt-Rückerstattungen für Dividenden allgemein bzw gesondert die KESt-Rückerstattungen von aktiennotierten Unternehmen im Zeitraum von 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

25) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattungen für Dividenden im Zeitraum von 1995 bis inkl. 2015 gab es jährlich beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

26) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattungen für Dividenden von börsennotierten Unternehmen im Zeitraum von 1995 bis inkl. 2015 gab es jährlich beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

27) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattungen für Dividenden im Zeitraum von 1995 bis inkl. 2015 wurden vom Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart positiv erledigt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

28) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattungen für Dividenden im Zeitraum von 1995 bis inkl. 2015 wurden vom Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart negativ erledigt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

29) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattungen für Dividenden von börsennotierten Unternehmen im Zeitraum von 1995 bis inkl. 2015 wurden vom Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart positiv erledigt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

30) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattungen für Dividenden von börsennotierten Unternehmen im Zeitraum von 1995 bis inkl. 2015 wurden vom Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart negativ erledigt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

31) Wie lange dauerte die jährliche durchschnittliche Bearbeitungszeit (in Tagen) von KESt-Rückerstattungsanträgen für Dividenden bis zur tatsächlichen Ausbezahlung der Rückerstattung der KESt durch das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

32) Wie lange dauerte die jährliche durchschnittliche Bearbeitungszeit (in Tagen) von KESt-Rückerstattungsanträgen für Dividenden von börsennotierten Unternehmen bis zur tatsächlichen Ausbezahlung der Rückerstattung der KESt durch das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

33) Für Aktien von welchen börsennotierten Unternehmen und in welchem Umfang wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 KESt-Rückerstattungsanträge für Dividenden gestellt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung der Unternehmen)

34) Von welchen in- oder ausländischen Banken oder Finanzinstituten kamen die – beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vorgelegten – Nachweise über den KESt-Abzug im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung der Banken/Finanzinstitute)

35) Wurde von der Finanzverwaltung bei den in- oder ausländischen Banken/Finanzinstituten, die von 1995 bis 2015 einen Nachweis über den KESt-Abzug ausgestellt haben (und dieser beim zuständigen Finanzamt für die KESt-Rückerstattung vorgelegt wurde) untersucht, ob es tatsächlich zum KESt-Abzug kam?

a.    Wenn ja, in wie vielen Fällen?

b.    Wenn ja, welche Jahre betreffen die Fälle? (Bitte um getrennte Aufstellung der Anzahl der Fälle für das jeweilige Jahr.)

36) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattung für Dividenden wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 für OMV-Aktien gestellt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

a.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 positiv entschieden? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

b.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 abgelehnt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

37) Wie hoch waren die KESt-Einnahmen für Dividenden von OMV-Aktien im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

38) Wie hoch waren die KESt-Rückerstattungen für Dividenden von OMV-Aktien im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

39) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattung für Dividenden wurden im Zeitraum 2000 bis inkl. 2015 für Telekom Austria Aktien gestellt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

a.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 2000 bis inkl. 2015 positiv entschieden? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

b.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 2000 bis inkl. 2015 abgelehnt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

40) Wie hoch waren die KESt-Einnahmen für Dividenden von Telekom Austria Aktien im Zeitraum 2000 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

41) Wie hoch waren die KESt-Rückerstattungen für Dividenden von Telekom Austria Aktien im Zeitraum 2000 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

42) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattung für Dividenden wurden im Zeitraum 1997 bis inkl. 2015 für Erste Group Bank AG Aktien gestellt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

a.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 1997 bis inkl. 2015 positiv entschieden? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

b.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 1997 bis inkl. 2015 abgelehnt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

43) Wie hoch waren die KESt-Einnahmen für Dividenden von Erste Group Bank AG Aktien im Zeitraum 1997 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

44) Wie hoch waren die KESt-Rückerstattungen für Dividenden von Erste Group Bank AG Aktien im Zeitraum 1997 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

45) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattung für Dividenden wurden im Zeitraum 2001 bis inkl. 2015 für Andritz AG Aktien gestellt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

a.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 2001 bis inkl. 2015 positiv entschieden? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

b.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 2001 bis inkl. 2015 abgelehnt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

46) Wie hoch waren die KESt-Einnahmen für Dividenden von Andritz AG Aktien im Zeitraum 2001 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

47) Wie hoch waren die KESt-Rückerstattungen für Dividenden von Andritz AG Aktien im Zeitraum 2001 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

48) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattung für Dividenden wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 für voestalpine AG Aktien gestellt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

a.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 positiv entschieden? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

b.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 abgelehnt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

49) Wie hoch waren die KESt-Einnahmen für Dividenden von voestalpine AG Aktien im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

50) Wie hoch waren die KESt-Rückerstattungen für Dividenden von voestalpine AG Aktien im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

51) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattung für Dividenden wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 für Immofinanz AG Aktien gestellt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

a.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 positiv entschieden? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

b.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 abgelehnt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

52) Wie hoch waren die KESt-Einnahmen für Dividenden von Immofinanz AG Aktien im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

53) Wie hoch waren die KESt-Rückerstattungen für Dividenden von Immofinanz AG Aktien im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

54) Wie viele Anträge auf KESt-Rückerstattung für Dividenden wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 für Verbund AG Aktien gestellt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

a.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 positiv entschieden? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

b.    Wie viele dieser Anträge wurden im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015 abgelehnt? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

55) Wie hoch waren die KESt-Einnahmen für Dividenden von Verbund AG Aktien im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

56) Wie hoch waren die KESt-Rückerstattungen für Dividenden von Verbund AG Aktien im Zeitraum 1995 bis inkl. 2015? (Bitte um getrennte jährliche Aufstellung)

 



[1] https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/b871fc21-d995-4ad9-b7e5-a9f6716eb382/69424.1.X.X.pdf  (zugegriffen am 8.4.2016)

[2] https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/ZS-RD1A.pdf (zugegriffen am 8.4.2016)

[3] https://www.kpmg.at/publikationen/newsletter/financial-services/fs-detail/2339-rueckerstattung-der-kest-auf-dividenden-an-auslaender.html (zugegriffen am 8.4.2016)

[4] http://derstandard.at/2000027496427/Banken-versuchten-auch-in-Oesterreich-KESt-Tricks

[5] http://www.news.at/a/finanz-schlag-steuer-mafia (zugegriffen am 8.4.2016)