9140/J XXV. GP

Eingelangt am 29.04.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verdoppelung der Abschiebungen ab 2016

 

Unter dem Titel „Altmaier fordert Verdoppelung der Abschiebungen“ war am 9. April 2016 in der kleinen Zeitung zu lesen:

„Der deutsche Kanzleramtschef Peter Altmaier fordert von den Bundesländern eine Verdoppelung der Zahl der Abschiebungen. „Wir hatten im letzten Jahr 37.220 freiwillige Rückkehrer und 22.200 Abgeschobene“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Ein realistischer Maßstab für 2016 wäre eine Verdoppelung dieser Zahlen. Da sind die Länder gefordert.“

Derzeit entscheide das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 50.000 Fälle im Monat, wobei mehr als ein Drittel der Anträge abgelehnt werde. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Zahl der Rückführungen deutlich zunimmt“, sagte der Kanzleramtschef und Flüchtlingskoordinator der deutschen Regierung.“ (…..)

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.    Wie viele freiwillige Rückkehrer verließen Österreich 2015?

2.    Wie viele Abschiebungen aus Österreich fanden 2015 statt?

3.    Ist für Österreich die Verdoppelung dieser Zahlen ein realistischer Maßstab für das Jahr 2016?

4.    Wenn ja, wie und mit welchen einzelnen Maßnahmen könnte dieser Maßstab umgesetzt werden?

5.    Wenn ja, wer trägt in Österreich dafür Sorge, dass die Zahl der Rückführungen deutlich zunimmt?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Wie viele Personen mit rechtskräftiger, negativer Entscheidung des Asylverfahrens befinden sich derzeit in Österreich?

8.    Bei wie vielen davon wurde ein Versuch der zwangsweisen Außerlandesbringung (Abschiebung bez. Dublin-Überstellung) unternommen?

9.    Bei wie vielen davon wurde mehr als ein Versuch der zwangsweisen Außerlandesbringung (Abschiebung bez. Dublin-Überstellung) unternommen?

10. Gibt es auch in Österreich aufhältige Personen mit rechtskräftiger, negativer Entscheidung des Asylverfahrens, bei denen bereits drei oder mehr erfolglose Abschiebeversuch unternommen worden sind?

11. Wenn ja, wie viele?

12. Rechnen Sie für 2016 mit einer signifikanten Steigerung der Zahl der Rückführungen nach Marokko, Tunesien und Algerien, da es sich bei diesen Staaten seit dem 16. April 2016 um sichere Drittländer handelt?

13. Wenn ja, in welchem Ausmaß?