9152/J XXV. GP

Eingelangt am 29.04.2016
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Fachkompetenz in Bauangelegenheiten

 

Der Geschäfts- und Personaleinteilung des BMJ, Stand 1. Dezember 2015, sind auch die Aufgaben der „Abteilung III 2 Budget- und Bauabteilung“ zu entnehmen. Zu diesen zählen unter anderem:

 

 

Die Abteilung wird von einem Staatsanwalt geleitet, der in dieser eingerichteten „Kompetenzstelle Bauangelegenheiten“ sind eine Oberstaatsanwältin, eine Richterin, eine Beamtin und weitere, nicht namentlich genannte, Personen (N.N.) zugeordnet.

 

Bei der Planung und Koordination der Neu-, Zu- und Umbauten sowie den baulichen Instandsetzungen und Adaptierungen wirken die Abteilung III 2 und die Abteilung II 2 zusammen.

 

Die Abteilung II 2 ist unter anderem für Angelegenheiten der baulichen und technischen Sicherheit zuständig, für Standardisierungen in diesen Angelegenheiten sowie für die Entwicklung von baulichen Standards.

Der Geschäfts- und Personaleinteilung ist nicht zu entnehmen welche Personen in dieser Abteilung speziell für Bauangelegenheiten zuständig sind.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende


 

Anfrage

 

  1. Sind in der Abteilung III 2 Budget und Bau bzw. in der dort eingerichteten Kompetenzstelle Bauangelegenheiten Personen beschäftigt, die eine technische Ausbildung absolviert haben?
    1. Wenn ja: Wie viele davon haben eine Höhere Technische Lehranstalt oder eine vergleichbare Schule und in welcher Fachrichtung absolviert?
    2. Wenn ja: Wie viele davon haben ein technisches Studium absolviert und in welcher Studienrichtung?
    3. Wenn ja: Wie viele davon haben eine sonstige, unter a. und b. nicht an-geführte, technische Ausbildung absolviert?
    4. Wenn nein: Warum nicht?
  2. Wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 von der Abteilung III 2 Budget und Bau bautechnische Beratungen in Anspruch genommen bzw. bautechnische Gutachten eingeholt?
    1. Wenn ja: In welchem Umfang?
  3. Warum ist der Geschäfts- und Personaleinteilung des BMJ nicht zu entnehmen, wer in der Abteilung II 2 für Bauangelegenheiten zuständig ist?
  4. Sind in der Abteilung II 2 Personen beschäftigt, die eine technische Ausbildung absolviert haben?
    1. Wenn ja: Wie viele davon haben eine Höhere Technische Lehranstalt oder eine vergleichbare Schule und in welcher Fachrichtung absolviert?
    2. Wenn ja: Wie viele davon haben ein technisches Studium absolviert und in welcher Studienrichtung?
    3. Wenn ja: Wie viele davon haben eine sonstige, unter a. und b. nicht an-geführte, technische Ausbildung absolviert?
    4. Wenn nein: Warum nicht?
  5. Wie viele Personen mit technischer Ausbildung sind in der Abteilung II 2 mit der Entwicklung der baulichen und technischen Standards beschäftigt und über welche technische Ausbildung verfügen diese Personen?
  6. Wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 von der Abteilung II 2 bautechnische Beratungen in Anspruch genommen bzw. bautechnische Gutachten eingeholt?
    1. Wenn ja: In welchem Umfang?
  7. Arbeiten die beiden genannten Abteilungen bei der Planung und Koordination der Neu-, Zu- und Umbauten sowie bei den baulichen Instandsetzungen und Adaptierungen mit weiteren Einrichtungen zusammen?
    1. Wenn ja: Mit welchen?