Eingelangt am 29.04.2016
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Fachkompetenz in
Bauangelegenheiten
Der Geschäfts- und Personaleinteilung des BMJ, Stand
1. Dezember 2015, sind auch die Aufgaben der „Abteilung III 2 Budget- und
Bauabteilung“ zu entnehmen. Zu diesen zählen unter anderem:
- Planung und Koordination der Neu-, Zu-
und Umbauten, Erstellung und Führung des Justizbauprogramms für
Gerichtsgebäude;
- Planung und Koordination baulicher
Instandsetzungen und Adaptierungen, Zentrale Steuerung und Koordinierung
des Instandsetzungsprogramms für Gerichtsgebäude;
Die Abteilung wird von einem Staatsanwalt geleitet, der
in dieser eingerichteten „Kompetenzstelle Bauangelegenheiten“ sind eine
Oberstaatsanwältin, eine Richterin, eine Beamtin und weitere, nicht
namentlich genannte, Personen (N.N.) zugeordnet.
Bei der Planung und Koordination der Neu-, Zu- und
Umbauten sowie den baulichen Instandsetzungen und Adaptierungen wirken die
Abteilung III 2 und die Abteilung II 2 zusammen.
Die Abteilung II 2 ist unter anderem für
Angelegenheiten der baulichen und technischen Sicherheit zuständig,
für Standardisierungen in diesen Angelegenheiten sowie für die
Entwicklung von baulichen Standards.
Der Geschäfts- und Personaleinteilung ist nicht zu
entnehmen welche Personen in dieser Abteilung speziell für Bauangelegenheiten
zuständig sind.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
- Sind in der Abteilung III 2 Budget und Bau bzw. in
der dort eingerichteten Kompetenzstelle Bauangelegenheiten Personen beschäftigt,
die eine technische Ausbildung absolviert haben?
- Wenn ja: Wie viele davon haben eine Höhere
Technische Lehranstalt oder eine vergleichbare Schule und in welcher Fachrichtung
absolviert?
- Wenn ja: Wie viele davon haben ein technisches
Studium absolviert und in welcher Studienrichtung?
- Wenn ja: Wie viele davon haben eine sonstige, unter
a. und b. nicht an-geführte, technische Ausbildung absolviert?
- Wenn nein: Warum nicht?
- Wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 von der
Abteilung III 2 Budget und Bau bautechnische Beratungen in Anspruch
genommen bzw. bautechnische Gutachten eingeholt?
- Wenn ja: In welchem Umfang?
- Warum ist der Geschäfts- und
Personaleinteilung des BMJ nicht zu entnehmen, wer in der Abteilung II 2 für
Bauangelegenheiten zuständig ist?
- Sind in der Abteilung II 2 Personen beschäftigt,
die eine technische Ausbildung absolviert haben?
- Wenn ja: Wie viele davon haben eine Höhere
Technische Lehranstalt oder eine vergleichbare Schule und in welcher
Fachrichtung absolviert?
- Wenn ja: Wie viele davon haben ein technisches
Studium absolviert und in welcher Studienrichtung?
- Wenn ja: Wie viele davon haben eine sonstige, unter
a. und b. nicht an-geführte, technische Ausbildung absolviert?
- Wenn nein: Warum nicht?
- Wie viele Personen mit technischer Ausbildung sind in
der Abteilung II 2 mit der Entwicklung der baulichen und technischen Standards
beschäftigt und über welche technische Ausbildung verfügen
diese Personen?
- Wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 von der
Abteilung II 2 bautechnische Beratungen in Anspruch genommen bzw. bautechnische
Gutachten eingeholt?
- Wenn ja: In welchem Umfang?
- Arbeiten die beiden genannten Abteilungen bei der Planung
und Koordination der Neu-, Zu- und Umbauten sowie bei den baulichen
Instandsetzungen und Adaptierungen mit weiteren Einrichtungen zusammen?
- Wenn ja: Mit welchen?