9156/J XXV. GP

Eingelangt am 29.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Polizeiliches Staatsschutzgesetz I

 

Mit 1. Juli 2016 wird das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) in Kraft treten. Dieses soll in Zukunft die Organisation, die Aufgaben und Befugnisse der polizeilichen Staatsschutzbehörde regeln. Grundsätzlich steht NEOS einem derartigen Gesetz unter gewissen Vorbedingungen positiv gegenüber. Vor allem hinsichtlich der Trennung von nachrichtendienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Ermittlungsarbeit halten wir ein derartiges Gesetz auch für notwendig.

Die damals amtierende Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sah das PStSG als wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus: „Der neue Gesetzesentwurf macht es den Behörden leichter, vor Begehen einer Straftat einzuschreiten.“ Konkret bedeutet das aber nichts anderes, als dass hier auf Verdacht hin überwacht werden muss. Das darf aber nur passieren, wenn erstens die Befugnisse präzise und so eng wie möglich definiert sind, zweitens im Vorfeld eine richterliche Genehmigung erteilt wurde und drittens lückenlose parlamentarische Kontrolle möglich ist.

Genau an diesen Punkten setzt die hauptsächliche Kritik von NEOS an: Das geplante Staatsschutzgesetz ist unausgereift. Die grundsätzlichen Anforderungen sind nicht ausreichend erfüllt. Es besteht die Gefahr, dass hier eine unkontrollierte und unkontrollierbare Überwachungsbehörde geschaffen wird.

Im Rahmen des NEOS-Spycamp am 22.04.2016 wurden Fragen, die sich in gegebenem Zusammenhang stellen, unter Beteiligung der Zivilgesellschaft gesammelt.

 

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Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

1.    Wie konkret wird sichergestellt, dass es beim Einsatz von Vertrauenspersonen nicht zu Missbrauch kommt?

2.    Wie genau wird Vorsorge getragen, dass es beim Einsatz von Vertrauenspersonen und insbesondere deren Bezahlung nicht zu Abhängigkeitsverhältnissen kommt?

3.    Wie oft kam es beim Einsatz von verdeckten Ermittlern gem § 131 StPO im Jahr 2013 zu Missbrauchsfällen?

4.    Wie oft kam es beim Einsatz von verdeckten Ermittlern gem § 131 StPO im Jahr 2014 zu Missbrauchsfällen?

5.    Wie oft kam es beim Einsatz von verdeckten Ermittlern gem § 131 StPO im Jahr 2015 zu Missbrauchsfällen?

6.    Wie oft kam es beim Einsatz von verdeckten Ermittlern gem § 131 StPO bisher im Jahr 2016 zu Missbrauchsfällen? (Stichtag: Tag der Anfragebeantwortung)

7.    Wie viele Disziplinarverfahren wurden aufgrund von Fehlverhalten verdeckter Ermittler im Jahr 2013 eingeleitet?

8.    Wie viele Disziplinarverfahren wurden aufgrund von Fehlverhalten verdeckter Ermittler im Jahr 2014 eingeleitet?

9.    Wie viele Disziplinarverfahren wurden aufgrund von Fehlverhalten verdeckter Ermittler im Jahr 2015 eingeleitet?

10. Wie viele Disziplinarverfahren wurden aufgrund von Fehlverhalten verdeckter Ermittler bisher im Jahr 2016 eingeleitet?

11. In wie vielen Fällen haben verdeckte Ermittler im Jahr 2013 maßgeblich zur Aufklärung einer Straftat beigetragen?

12. In wie vielen Fällen haben verdeckte Ermittler im Jahr 2014 maßgeblich zur Aufklärung einer Straftat beigetragen?

13. In wie vielen Fällen haben verdeckte Ermittler im Jahr 2015 maßgeblich zur Aufklärung einer Straftat beigetragen?

14. In wie vielen Fällen haben verdeckte Ermittler bisher im Jahr 2016 maßgeblich zur Aufklärung einer Straftat beigetragen?

15. Aufgrund welcher Deliktsarten wurden verdeckte Ermittler im Jahr 2013 herangezogen?

16. Aufgrund welcher Deliktsarten wurden verdeckte Ermittler im Jahr 2014 herangezogen?

17. Aufgrund welcher Deliktsarten wurden verdeckte Ermittler im Jahr 2015 herangezogen?

18. Aufgrund welcher Deliktsarten wurden verdeckte Ermittler bisher im Jahr 2016 herangezogen?