9158/J XXV. GP

Eingelangt am 29.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend polizeiliches Staatsschutzgesetz III

 

Mit 1. Juli 2016 wird das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) in Kraft treten. Dieses soll in Zukunft die Organisation, die Aufgaben und Befugnisse der polizeilichen Staatsschutzbehörde regeln. Grundsätzlich steht NEOS einem derartigen Gesetz unter gewissen Vorbedingungen positiv gegenüber. Vor allem hinsichtlich der Trennung von nachrichtendienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Ermittlungsarbeit halten wir ein derartiges Gesetz auch für notwendig.

Die damals amtierende Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sah das PStSG als wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus: „Der neue Gesetzesentwurf macht es den Behörden leichter, vor Begehen einer Straftat einzuschreiten.“ Konkret bedeutet das aber nichts anderes, als dass hier auf Verdacht hin überwacht werden muss. Das darf aber nur passieren, wenn erstens die Befugnisse präzise und so eng wie möglich definiert sind, zweitens im Vorfeld eine richterliche Genehmigung erteilt wurde und drittens lückenlose parlamentarische Kontrolle möglich ist.

Genau an diesen Punkten setzt die hauptsächliche Kritik von NEOS an: Das geplante Staatsschutzgesetz ist unausgereift. Die grundsätzlichen Anforderungen sind nicht ausreichend erfüllt. Es besteht die Gefahr, dass hier eine unkontrollierte und unkontrollierbare Überwachungsbehörde geschaffen wird.

Im Rahmen des NEOS-Spycamp am 22.04.2016 wurden Fragen, die sich in gegebenem Zusammenhang stellen, unter Beteiligung der Zivilgesellschaft gesammelt.

 

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Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wurde im Vorfeld der Überlegungen zum PStSG eine Gesamtrechnung hinsichtlich aller Überwachungsmöglichkeiten, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpung zur Verfügung stehen, erstellt?

a.    Wenn nein: weshalb nicht?

b.    Wenn nein: wie wird sichergestellt, dass die neu geschaffenen Befugnisse nicht auch durch bereits bestehende Möglichkeiten der Überwachung ausgeschöpft werden könnten?

c.    Wenn nein: ist die Erstellung einer solchen Gesamtrechnung geplant?

d.    Wenn ja: wann?

e.    Wenn nein: weshalb nicht?

f.      Wenn nein: wie kommt es ansonsten zu einer Folgenabschätzung, was die dadurch induzierten Grundrechtseingriffe angeht?

g.    Wenn ja: bitte um Übermittlung dieser Gesamtrechnung.

2.    Weshalb ist im PStSG keine periodisch stattfindende Evaluierung der darin vorgesehen Maßnahmen und Befugnisse vorgesehen?

a.    Wie kommt es ansonsten zu einer regelmäßigen Überprüfung der Effektivität, Zeitgemäßheit und Verhältnismäßigkeit der im PStSG vorgesehenen Maßnahmen und Befugnisse?

3.    Nach welchem Prozedere werden neue Ermittlungsmethoden technischer und taktischer Natur in die polizeiliche Arbeit implementiert?

4.    Wurden im Vorfeld der Überlegungen zum PStSG europaweite/weltweite Analysen von in anderen Ländern bestehenden Überwachungs- bzw. Staatsschutzkompetenzen durchgeführt?

a.    Wenn ja: an welchen Modellen hat man sich orientiert?

                                  i.    In welchen Punkten genau?

b.    Wenn nein: weshalb nicht?

5.    Wurden im Vorfeld der Überlegungen zum PStSG Experten aus dem Bereich Sicherheit herangezogen?

a.    Wenn ja: welche?

b.    Wenn ja: wurden Gutachten, Analysen oder Stellungnahmen eingeholt?

c.    Wenn nein: weshalb nicht?

d.    Wenn ja, welche Kosten wurden dadurch verursacht?

e.    Wenn nein: weshalb nicht?