9159/J XXV. GP

Eingelangt am 29.04.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend polizeiliches Staatsschutzgesetz IV

 

Mit 1. Juli 2016 wird das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) in Kraft treten. Dieses soll in Zukunft die Organisation, die Aufgaben und Befugnisse der polizeilichen Staatsschutzbehörde regeln. Grundsätzlich steht NEOS einem derartigen Gesetz unter gewissen Vorbedingungen positiv gegenüber. Vor allem hinsichtlich der Trennung von nachrichtendienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Ermittlungsarbeit halten wir ein derartiges Gesetz auch für notwendig.

Die damals amtierende Innenministerin Johanna Mikl-Leitner sah das PStSG als wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Terrorismus: „Der neue Gesetzesentwurf macht es den Behörden leichter, vor Begehen einer Straftat einzuschreiten.“ Konkret bedeutet das aber nichts anderes, als dass hier auf Verdacht hin überwacht werden muss. Das darf aber nur passieren, wenn erstens die Befugnisse präzise und so eng wie möglich definiert sind, zweitens im Vorfeld eine richterliche Genehmigung erteilt wurde und drittens lückenlose parlamentarische Kontrolle möglich ist.

Genau an diesen Punkten setzt die hauptsächliche Kritik von NEOS an: Das geplante Staatsschutzgesetz ist unausgereift. Die grundsätzlichen Anforderungen sind nicht ausreichend erfüllt. Es besteht die Gefahr, dass hier eine unkontrollierte und unkontrollierbare Überwachungsbehörde geschaffen wird.

Im Rahmen des NEOS-Spycamp am 22.04.2016 wurden Fragen, die sich in gegebenem Zusammenhang stellen, unter Beteiligung der Zivilgesellschaft gesammelt.

 

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Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

 

Anfrage:

1.    Weshalb kam es im Zuge der Erarbeitung des PStSG nicht zu einem Neuentwurf bzw einer Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle?

2.    Wie kann die effektive parlamentarische Kontrolle durch das Beibehalten des Status Quo erreicht werden?

3.    Welche Schnittstelle ist zur parlamentarischen Kontrolle des BVT vorgesehen?

4.    Ist eine Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle (Unterausschüsse des Ausschusses für innere Angelegenheiten und des Landesverteidigungsausschusses zur Kontrolle der Nachrichtendienste von Polizei (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) und Bundesheer (Abwehramt und Heeresnachrichtendienst)) geplant?

a.    Wenn ja: inwiefern?

b.    Wenn ja: an welchen bereits bestehenden Modellen (zB. Deutschland) orientiert man sich?

c.    Wenn nein: weshalb nicht?

5.    Wie wird der Rechtsschutz bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten sichergestellt?

6.    Gibt es in diesem Zusammenhang Zugeständnisse?

7.    Inwiefern kommt es momentan zu einem systematischen EU-weiten Datenaustausch bezüglich der Daten terroristischer Straftäter?

8.    Wird das System dieses Datenaustausches weiterentwickelt?

a.    Wenn ja, wie?

b.    Wenn nein, wie wird die Zusammenarbeit auf dieser Ebene sonst sichergestellt?

9.    Wie ist die Zusammenarbeit des Rechtschutzbeauftragten mit seinen zwei Stellvertretern in der Kontrolltätigkeit im Detail geregelt?

10. Wird der Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter in die Weitergabe von Daten eingebunden?

a.    Wenn ja, wie genau?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn nein, wie wird ansonsten die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe sichergestellt?

11. Bei Gefahr in Verzug kann der Rechtsschutzbeauftragte die Ermächtigung zu Ermittlungsmaßnahmen vorläufig alleine erteilen. Wie genau definiert sich "Gefahr im Verzug"?