9166/J XXV. GP

Eingelangt am 03.05.2016
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Anfrage

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Verbesserung der Tourismusförderungen seitens der Osttirol-Investment GmbH (OIG)

 

Die Osttiroler Investment GmbH (OIG) wurde im Jahr 1992 als Tochtergesellschaft der Felbertauernstraßen AG gegründet.

Die Felbertauernstraßen AG ist mit 75 %, das Land Tirol mit 25 % an der OIG beteiligt.

An der Felbertauernstraßen AG ist wiederum das Land Tirol mit 35,69 %, die Republik Österreich mit 60,46 % und einzelne Gemeinden mit 2,85 % beteiligt.

Die OIG finanziert sich in erster Linie aus einem „Dividendenverzicht“ des Landes Tirol und des Bundes. Mit diesen Einnahmen werden seitens der OIG in Erfüllung ihres Gesellschaftszwecks insbesondere zinsbegünstigte Darlehen und Kredite gewährt sowie Kapitalbeteiligungen finanziert.

Im Vordergrund steht hierbei „die Vornahme bzw. Unterstützung von Investitionen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur insbesondere im Bereich des Fremdenverkehrs in Osttirol“.

Gegenwärtig sollen die den Förderungen zugrunde liegenden Richtlinien, die aus dem Jahr 2002 bzw. einzelne Änderungen aus dem Jahr 2012 stammen, überarbeitet und dem Finanzmarkt angepasst werden. In diesem Zusammenhang gibt es dem Vernehmen nach bereits Gespräche mit dem Bundesministerium für Finanzen.

 

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten sollten die Fördermittel der OIG insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen in Osttirol zugutekommen und daher unter anderem die derzeit als Voraussetzung für eine Unterstützung durch die OIG erforderliche Mindestinvestitionssumme von 100.000 Euro abgeschafft werden.

Darüber hinaus sollte die derzeit erforderliche 100 % - Besicherung der Beteiligungen und Darlehen mittels Bankgarantie deutlich verringert werden.

Insgesamt müssten OIG-Förderungen für die Tourismuswirtschaft attraktiver gestaltet werden und vor allem auch den Klein- und Mittelbetrieben nutzen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

 

Anfrage:

 

1.    Ist es richtig, dass die seitens der OIG überarbeiteten und geänderten Richtlinien für Kredit- und Beteiligungswerber derzeit mit dem Bundesministerium für Finanzen abgestimmt werden?

2.    Wenn ja, welcher ist der aktuelle Stand dieser Gespräche?

3.    Wenn ja, wann werden diese Gespräche abgeschlossen sein?

4.    Wenn ja, welche Verbesserungen für Klein- und Mittelbetriebe in Bezug auf Förderungen durch die OIG soll es zukünftig geben?

5.    Wenn ja, sehen die geänderten Richtlinien eine Verringerung der derzeit erforderlichen 100-Prozent-Besicherung von Beteiligungen und Darlehen durch eine Bankgarantie vor?

6.    Wenn ja, sehen die geänderten Richtlinien eine Abschaffung der derzeit als Voraussetzung für eine Unterstützung durch die OIG erforderliche Mindestinvestitionssumme von 100.000 Euro vor?