9173/J XXV. GP

Eingelangt am 04.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend einen islamischen Religionspädagogen, der Frauen den Handschlag verweigert.

BEGRÜNDUNG

 

Einem Bericht der Tageszeitung „Vorarlberger Nachrichten“ vom 27. April 2016 ist Folgendes zu entnehmen: „Wie die VN exklusiv berichteten, weigert sich der islamische Religionslehrer Ö.K. (Anm: Name anonymisiert), der an mehreren höheren Schulen im Rheintal unterrichtet, Frauen die Hand zu geben. Zudem wird ihm vorgeworfen, gegen den Lehrplan verstoßen zu haben und allzu sehr seine persönliche religiöse Überzeugung in der Schule darzustellen.“

Die Grüne Integrationssprecherin im Vorarlberger Landtag Vahide Aydin und der dortige Bildungssprecher Daniel Zadra, haben für ein derartiges Verhalten „null Verständnis“. Sie stellen klar: „Handschlagsverweigerung ist kein Ausdruck von Toleranz und Respekt - eher das Gegenteil.“ Der Landesschulrat in Vorarlberg ist bereits mit der Angelegenheit befasst, wie die APA am 26. April 2016 berichtete.

Allerdings unterstehen konfessionelle ReligionslehrerInnen nicht der staatlichen Schulaufsicht, sondern unterliegen ausschließlich der Aufsicht durch die Religionsgesellschaften. Das islamische Schulamt in Wien muss daher entsprechende Schritte setzen, um den betreffenden Pädagogen zur Verantwortung ziehen, falls sich die Vorwürfe als berechtigt erweisen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Sind Ihnen die Vorwürfe gegen den islamischen Religionspädagogen Ö. K., wonach er Frauen den Handschlag verweigert, den Lehrplan nicht einhält und seine persönliche religiöse Überzeugung in den Mittelpunkt seines Unterrichts stellt bekannt?


a.    Wenn ja, seit wann?

b.    Wenn ja, sind die öffentlich bekannt gewordenen Vorwürfe korrekt?

 

2)    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um einen lehrplankonformen islamischen Religionsunterricht in den betroffenen Schulen im Vorarlberger  Rheintal zu gewährleisten?

 

3)    Sind Ihnen weitere Vorfälle rund um Lehrende des konfessionellen Religionsunterrichts und Beschwerden gegen diese bekannt?

a.    Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern und den Schuljahren 2011/12 bis zum laufenden Schuljahr 2015/16.

b.    Wenn ja, haben Sie mit der jeweils zuständigen Schulaufsicht die Probleme besprochen und falls ja, welches Ergebnis wurde erzielt?