9175/J XXV. GP

Eingelangt am 04.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Halbzeit im Frauenministerium - Gewaltschutz

BEGRÜNDUNG

 

Die Bundesregierung hat sich mit dem Regierungsübereinkommen einen Rahmen gesteckt, nach dem sie ihre politischen Ziele und Erfolge messen können. Darin enthalten ist auch ein Kapitel über Frauenpolitik, das – in der Form äußerst kurz – zusammenfasst, wo die Schwerpunkte der Frauenpolitik liegen werden.

Seit Bekanntwerden der Zusammenlegung von Bildungs- und Frauenministerium im Jahr 2013 äußerten frauenpolitische Vertreterinnen immer wieder ihre Befürchtungen, dass diese Maßnahme Frauenpolitik in den Hintergrund drängen würde – sowohl medial als auch in Bezug auf die faktische politische Arbeit.

In einem Standard-Interview[1] kommt die Kommunikationswissenschaftlerin Maria Pernegger zu dem Schluss: „Die Ministerin hat in den letzten beiden Jahren kein Rezept gefunden, neben den Bildungsagenden auch frauenpolitische Aspekte wieder stärker in den medialen Fokus zu rücken“. Ihre Einschätzung fußt auf der jährlichen „media affairs“-Studie zum Thema Frauenpolitik in den Medien, die den Anteil von Frauenpolitik in den Medien generell als gering einstuft.

Abgesehen von der medialen Ebene ist für die Öffentlichkeit aber vor allem auch die politische Ebene relevant – verknüpft mit der Frage, wie weit das frauenpolitische Regierungsvorhaben gediehen ist bzw. welche ad-hoc-Maßnahmen getroffen wurden.

Der Schutz vor Gewalt von Frauen und Kindern gehört zu den zentralen Aufgaben des Frauenministeriums. Die Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, die im Wesentlichen aus Töpfen des Frauenministeriums finanziert werden, sind mit einer stetig wachsenden Zahl an KlientInnen konfrontiert. Seit 2013 ist die Anzahl der betreuten Menschen auf über 14.000 gestiegen. Zudem steigt der Bedarf an anonymen Wohneinrichtungen, die Opfern von Zwangsverheiratung und Gewalt, die aufgrund von familiären „Ehre“-Vorstellungen begangen wird, Zuflucht gewähren.

Die Etablierung von Täterarbeit als Teil des Opferschutzes steckt in Österreich noch in den Kinderschuhen. Im Nationalen Aktionsplan Gewalt 2014 – 2016 wird die „bundesweite Implementierung von opferschutzorientierter Täterarbeit“ in Aussicht gestellt. Im Regierungsübereinkommen findet die opferschutzorientierte Täterarbeit bedauerlicherweise keine Erwähnung.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Notwohnungen für Betroffene von Zwangsheirat und familiären Gewaltformen gibt es derzeit in Österreich?
Wie viele wurden seit 2013 neu geschaffen?

2.    Wie hoch belaufen sich bis dato die Kosten für die laufende Wartung, Adaptierung und Bewerbung der App „fem:help“ seit 2013?

3.    Wie oft wurde die App seit Veröffentlichung im Herbst 2013 bis zum Stichtag Ende April heruntergeladen und installiert?

4.    Welche Maßnahmen wurden gesetzt, um opferschutzorientierte Täterarbeit in Österreich zu etablieren?

5.    Wann ist mit einer bundesweiten Umsetzung von einheitlichen Qualitätsstandards im Bereich der opferschutzorientierten Täterarbeit zu rechnen?

6.    Die Evaluierung der forensischen Beweissicherung für Gewaltopfer in Österreich wurde 2015 durchgeführt. Wann werden diese Ergebnisse präsentiert? Welche konkreten gesetzlichen Schritte zur Verbesserung der forensischen Beweissicherung in Österreich sind geplant?

 



[1] http://derstandard.at/2000027973922/Frauenpolitik-Sanfte-Plaene-und-was-tatsaechlich-geschah