9183/J XXV. GP
Eingelangt am 10.05.2016
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Nicht eintreibbare Verkehrsdelikte von Ausländern in Wien
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt den Verkehr auf öffentlichen Straßen für alle Verkehrsteilnehmer, beispielsweise hinsichtlich Fahrregeln, Bedeutung von Lichtzeichen und Verkehrszeichen. Darüber hinaus enthält diese auch Strafbestimmungen im Falle von Verstößen, wie etwa der Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten durch Kraftfahrzeuge auf den jeweiligen Straßentypen. Während die Geschwindigkeitsüberwachung der Bundespolizei obliegt, welche diese unter Anwendung verschiedener Messtechniken durchführt, führen die Bezirkshauptmannschaften bzw. das zuständige Magistrat allfällige Strafverfügungen, wie beispielsweise Anonymverfügungen, Organstrafmandate oder weiteren Sanktionsmöglichkeiten, aus. Die Einnahmen, welche dem Fiskus daraus erwachsen, sind durchaus beachtlich. So zitierte orf.at am 09.12.2014 eine Presseaussendung des ÖAMTC: „Immerhin würden jährlich fast fünf Millionen Geschwindigkeitsübertretungen durch Kfz-Lenker verfolgt. Da der faktische Rahmen der Strafen zwischen 36 und mehreren hundert Euro liegt, geht der Club von weit mehr als 100 Millionen Euro Einnahmen aus „Schnellfahrdelikten“ aus“. Dem Vernehmen nach kann jedoch ein großer Teil der von Ausländern begangenen Schnellfahrdelikten aufgrund unzureichender gesetzlicher Rahmenbedingungen nicht eingetrieben werden, wodurch diese Beträge offen bleiben. Dazu berichtete die Tiroler Tageszeitung am 24.04.2014: „600 000 Verkehrsstrafen von Ausländern in Österreich sind Jahr für Jahr nicht einzutreiben. (…) Otmar Bruckner (vom Verkehrsdienst des BMI, Anm.) hofft, dass sich die Zahl der jährlich ca. 600 000 Geschwindigkeitsdelikte von Ausländern, die derzeit nicht eintreibbar sind „deutlich“, um mehr als die Hälfte reduziert“. Ursache für die damalige Annahme war die bevorstehende Einführung von Eucaris, eines europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystems zum Austausch der für die Verfolgung derartiger Delikte notwendigen Daten zwischen einigen EU-Staaten. Es ist daher besonders hinsichtlich der Verkehrssicherheit wichtig, die Entwicklung der Verfolgung derartiger Delikte in Wien zu eruieren.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage