9187/J XXV. GP

Eingelangt am 10.05.2016
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Nicht eintreibbare Verkehrsdelikte von Ausländern in Niederösterreich

 

 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt den Verkehr auf öffentlichen Straßen für alle Verkehrsteilnehmer, beispielsweise hinsichtlich Fahrregeln, Bedeutung von Lichtzeichen und Verkehrszeichen. Darüber hinaus enthält diese auch Strafbestimmungen im Falle von Verstößen, wie etwa der Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten durch Kraftfahrzeuge auf den jeweiligen Straßentypen. Während die Geschwindigkeitsüberwachung der Bundespolizei obliegt, welche diese unter Anwendung verschiedener Messtechniken durchführt, führen die Bezirkshauptmannschaften bzw. das zuständige Magistrat allfällige Strafverfügungen, wie beispielsweise Anonymverfügungen, Organstrafmandate  oder weiteren Sanktionsmöglichkeiten, aus. Die Einnahmen, welche dem Fiskus daraus erwachsen, sind durchaus beachtlich. So zitierte orf.at am 09.12.2014 eine Presseaussendung des ÖAMTC: „Immerhin würden jährlich fast fünf Millionen Geschwindigkeitsübertretungen durch Kfz-Lenker verfolgt. Da der faktische Rahmen der Strafen zwischen 36 und mehreren hundert Euro liegt, geht der Club von weit mehr als 100 Millionen Euro Einnahmen aus „Schnellfahrdelikten“ aus“. Dem Vernehmen nach kann jedoch ein großer Teil der von Ausländern begangenen Schnellfahrdelikten aufgrund unzureichender gesetzlicher Rahmenbedingungen nicht eingetrieben werden, wodurch diese Beträge offen bleiben. Dazu berichtete die Tiroler Tageszeitung am 24.04.2014: „600 000 Verkehrsstrafen von Ausländern in Österreich sind Jahr für Jahr nicht einzutreiben. (…) Otmar Bruckner (vom Verkehrsdienst des BMI, Anm.) hofft, dass sich die Zahl der jährlich ca. 600 000 Geschwindigkeitsdelikte von Ausländern, die derzeit nicht eintreibbar sind „deutlich“, um mehr als die Hälfte reduziert“. Ursache für die damalige Annahme war die bevorstehende Einführung von Eucaris, eines europäischen Fahrzeug- und Führerscheininformationssystems zum Austausch der für die Verfolgung derartiger Delikte notwendigen Daten zwischen einigen EU-Staaten. Es ist daher besonders hinsichtlich der Verkehrssicherheit wichtig, die Entwicklung der Verfolgung derartiger Delikte in Niederösterreich zu eruieren.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Geschwindigkeitsdelikte wurden in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 jeweils durch ausländische Kfz-Lenker in Niederösterreich begangen, aufgeschlüsselt in die Bezirke?

 

  1. Welchen Staaten ließen sich diese aufgrund der Kfz-Kennzeichen zuordnen?

 

  1. Wie viele dieser Delikte waren nicht eintreibbar, gegliedert in die jeweiligen Jahre und die Bezirke, in welchen diese begangen wurden?

 

  1. Auf welche jährlichen Gesamtsummen belaufen sich diese nicht eintreibbaren Strafen?

 

  1. Wie gliedern sich diese jährlichen Summen in die einzelnen Bezirke auf?

 

  1. Welchen Staaten ließen sich diese aufgrund der Kfz-Kennzeichen zuordnen?

 

  1. Werden seitens Ihres Bundesministeriums  Maßnahmen gesetzt bzw. Verhandlungen mit den betreffenden Staaten geführt, um die Eintreibbarkeit derartiger Geschwindigkeitsdelikte sicherzustellen?

 

  1. Wenn ja, welche, falls nein, warum nicht?