9201/J XXV. GP

Eingelangt am 10.05.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend „Mystery Shopping“ im Bereich der Vorarlberger Gebietskrankenkasse

 

Das von den Krankenkassen bereits seit längerem durchgeführte und höchst umstrittene „Mystery Shopping“, bei dem Lockspitzel in die Ordinationen der niedergelassenen Ärzte entsandt werden, um deren Lauterkeit, aber auch die der Patienten zu überprüfen, erinnert an alte DDR-Zeiten, wo man ohne Skrupel Menschen ausspioniert und denunziert hat. Ärzte wie Patienten werden unter den Generalverdacht des Betruges stellt.

 

Trotz der zahlreichen Kritik an dieser umstrittenen Vorgangsweise hat nun die Trägerkonferenz der Sozialversicherung in ihrer jüngsten Sitzung Richtlinien zur Durchführung, Dokumentation und Qualitätssicherung des „Mystery Shopping“ erlassen. Es ist daher nachvollziehbar, dass die Vertreter der Ärztekammer im „Mystery Shopping“ den „unwiderruflichen Vertrauensbruch in der Beziehung zwischen Arzt und Patient“ verorten und den Gang zum Verfassungsgerichtshof androhen.

 

Der anerkannte Verfassungsrechtler Heinz Mayer kommt in seinem Gutachten zum Schluss, dass der entsprechende Paragraf 32a im ASVG und die auf dessen Basis nun erlassene Richtlinie „ohne Zweifel verfassungswidrig“ seien. Begründet wird dies damit, dass die Krankenkassen ohne Anfangsverdacht einen Lockspitzel in die Ordinationen schicken könnten. Diese Lockspitzel dürften aber nicht so weit gehen, dass sie den Arzt zu einer Straftat verleiten, so Mayer.

 

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch Alois Birklbauer vom Institut für Strafrecht der Universität Linz. Er verweist in seinem Gutachten darauf, dass verdeckte Ermittler auch im Bereich des Straf- und Sicherheitspolizeirechts nur bei einem Anfangsverdacht und einer bestimmten Mindestschwere einer Straftat eingesetzt werden dürften. Wenn verdeckte Ermittlungen nun auch ärztliche Qualitätskontrollen umfassten, sei diesen Prinzipien nicht hinreichend entsprochen. Ähnlich wie Mayer betont auch Birklbauer, dass verdeckte Ermittler keine Tat provozieren dürften.

 

Freiheit ist ein hohes Gut. Daher ist es zu billig, ständig nur das Einsparungspotenzial zu betonen. Schließlich hat auch Metternich mit seinem Spitzelstaat für Ordnung und Effizienz gesorgt. Aber um welchen Preis?“

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

 

Anfrage

 

1.        Wie viele verdeckte Kontrollore wurden im Zuständigkeitsbereich der VGKK bisher im Rahmen des „Mystery Shopping“ in die Ordinationen niedergelassener Ärzte entsandt, gegliedert nach Monaten?

 

2.     Wie viele Ärzte bzw. Ordinationen waren von diesen verdeckten Ermittlungen betroffenen?

 

3.     In wie vielen Fällen konnten Missstände oder Betrug nachgewiesen werden?

 

4.        Wie hoch war der durch die aufgedeckten Missstände bzw. Betrugsfälle entstandene Schaden, gegliedert nach Ärzten bzw. Ordinationen?

 

5.     Welche Kosten hat die Entsendung der verdeckten Kontrollore bisher verursacht, gegliedert nach Monaten?