9206/J XXV. GP

Eingelangt am 10.05.2016
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneten

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Regisitrierkassennutzung in landwirtschaftlichen Betrieben.

 

 

In einem landwirtschaftlichen Betrieb in Oberösterreich stößt man in Sachen Registrierkasse an die Grenzen des Machbaren. Bei diesem Betrieb liegt der Schwerpunkt vor allem auf dem Anbau von Gemüse und auf dessen Vermarktung bei Märkten und im eigenen Hofladen. Um das Angebot abzurunden hat man sich entschlossen, neben den selbstproduzierten landwirtschaftlichen Produkten auch zugekaufte Zusatzprodukte wie Apfelsaft, Gewürze, Öle und Marmeladen zu verkaufen.

 

Auf Anraten der Landwirtschaftskammer hat deshalb der Sohn des Landwirtes ein kleines Handelsgewerbe angemeldet, um Einschränkungen des landwirtschaftlichen Handels aufzulösen.

 

Im Hofladen arbeiten neben dem Landwirt (Eltern) auch der Sohn als Angestellter (dieser ist somit Angestellter und selbständiger Unternehmer in Sachen zugekaufter Produkte) und drei weitere geringfügig beschäftigte Verkäuferinnen. Die Bereiche selbstproduzierte landwirtschaftliche Produkte und zugekaufte Ware sind also eng miteinander verbunden.

 

Nun entsteht folgendes Problem bezüglich der zugekauften Handelsware: Ab einem Barumsatz von 7500.- Euro im viertfolgenden Monat, welcher durch die Zusatzprodukte erwirtschaftet wurde, wird eine Registrierkasse benötigt. Außerdem muss sowohl die Belegerteilungspflicht, als auch der Einzelhandelsnachweis bereits ab dem ersten Euro erfüllt werden. Leider lässt sich die Einzelbelegsnachweispflicht mit bisherigem Gerät (Registrierkassa inkl. Waage) nicht bewerkstelligen, da dieses nicht über den nötigen Speicher verfügt und die Thermobonrollen nicht die geforderten 7 Jahre lesbar sind.

 

Die Betroffenen haben nach vielen Recherchen eine Registrierkassa bestellt. Diese sollte folgende Funktionen erfüllen: Registrierkasse für beide Bereiche – zugekaufte Ware und eigene Produkte – und sollte jeweils eine Waage enthalten. Kurz vor der Lieferung hat man den Landwirt jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass das bestellte Gerät den Anforderungen nicht gerecht wird.

 

Laut Gesetz sind für zwei Unternehmer (in unserem Fall die Eltern als Landwirte bei den Urprodukten und der Sohn als Unternehmer für zugekaufte Handelswaren) neben zwei getrennten Datenerfassungsblättern auch je eine Signatur für 2017 notwendig. Diesem Unternehmer ist es jedoch auf wichtig, dass die jeweilige Registrierkassa auch über eine Waage verfüge. Auf Anfrage bei Registrierkassenwaagen-Händlern wurde mittgeteilt, dass es ein solches Produkt (Registrierkassa für 2 Unternehmen – landwirtschaftliche Erzeugnisse (Betrieb der Eltern) und Zukauf von Waren (Gewerbe) mit Waage gar nicht gibt. Auch bei intensiver Recherche wurde kein Gerät gefunden, welches die oben genannten Anforderungen erfüllt.

 

Auf Nachfrage beim Finanzamt konnten die Fragen bezüglich der verordneten Registrierkasse nicht beantwortet werden. Auch konnte niemand Auskunft darüber erteilen, warum es eine gesetzlich vorgeschriebene Funktionsweise für eine Registrierkasse, die zwei Unternehmen gleichzeitig nutzen können gibt, die jedoch am Markt nicht zu bekommen ist. Für diese Unternehmen stellt sich die Frage ob man ein zweites Gerät anschaffen muss und dann alles doppelt eingeben muss, da ja der Kunde nur einen Betrag bezahlen will, man aber die registrierkassenpflichtigen Produkte aufzeichnen muss.

 

Man hat den Betroffenen nur gesagt, man solle auf Information aus dem Finanzministerium warten. Diese kommt aber nicht und man wartet nun schon monatelang.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende

 

Anfrage

 

1.     Wie soll in einem Familienunternehmen, in dem sowohl hofeigene Produkte als auch zugekaufte Produkte (mit einem Konstrukt von zwei Unternehmen) verkauft werden, die Regisitrierkassenpflicht umgesetzt werden?

2.     Welche und wie viele Datenerfassungsblätter bzw. welche Signaturen wären in einem solchen Fall für den Verkauf der Produkte notwendig?

3.     Gibt es für den Fall des Verkaufs hofeigener Produkte (registrierkassenfrei) und zugekaufter Produkte Ausnahmeregelungen von der Registrierkassenpflicht bzw. Erleichterungen?

4.     Wenn ja, welche?

5.     Wenn nein, warum nicht?

6.     Und würden Sie solche als sinnvoll erachten?

7.     Können zwei Unternehmer ein und dieselbe Registrierkasse verwenden?

8.     Wenn ja, welche und unter welchen Voraussetzungen?

9.     Wenn nein, warum nicht?

10.  Warum gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Funktionsweise für eine Registrierkasse, die zwei Unternehmen gleichzeitig nutzen können, die jedoch am Markt nicht zu bekommen ist?

11.  Welche Registrierkassen erfüllen die gesetzlich vorgeschriebene Funktionsweisen (bitte genaue Auflistung der Registrierkassenfabrikate)?

12.  Wie viele Betriebe, vor allem landwirtschaftliche Betriebe, haben seit der Einführung der Registrierkasse zugesperrt?

13.  Wie viele glauben Sie werden dies noch tun?

14.  Halten Sie die Registrierkasse für landwirtschaftliche Betriebe für zumutbar?

15.  Wenn ja, warum?

16.   Wenn nein, warum nicht?

17.  Verstehen Sie die Wut der Betroffenen, die davon sprechen, dass auf Grund der neuen Registrierkassenpflicht und der hohen Steuerauflagen zukünftig eine ganze Berufsgruppe geopfert wird?