9208/J XXV. GP
Eingelangt am 10.05.2016
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Harald Stefan
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend versuchte Vergewaltigung in Graz durch einen minderjährigen Afghanen
Wie Medien berichteten, wurde am 22. April 2016 eine junge Frau in der Grazer Dominikanergasse durch einen 17-jährigen Afghanen angegriffen und beinahe vergewaltigt. Nur durch das beherzte Eingreifen zweier Passanten konnte das geplante Verbrechen verhindert werden. Der Beschuldigte wurde gefasst, jedoch wieder freigelassen und auf freiem Fuß angezeigt (http://www.krone.at/Oesterreich/20-Jaehrige_auf_offener_Strasse_beinahe_vergewaltigt-Afghane_angezeigt-Story-506879).
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
1. Wie wurde festgestellt, dass es sich bei dem Täter um einen Afghanen handelt?
2. Wie wurde festgestellt, dass der Täter minderjährig ist?
3. Wurde von der Staatsanwaltschaft Graz ein Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft gestellt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn ja, mit welcher Begründung hat der Richter den Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft abgewiesen?
4. Wird gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren durchgeführt?
a. Wenn ja, wegen der Begehung welcher Delikte wird hauptsächlich ermittelt?
5. Wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten bereits beendet?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
6. Ist die Staatsanwaltschaft nach dem 11. Hauptstück der StPO (Rücktritt von der Verfolgung - Diversion) vorgegangen?
7. Hat die Staatsanwaltschaft Graz eine Anklageschrift bzw. einen Strafantrag eingebracht?
a. Wenn ja, aufgrund der Begehung welcher Delikte?
b. Wenn ja, welche Strafe droht dem Täter im für ihn ungünstigsten Fall?