9216/J XXV. GP

Eingelangt am 10.05.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Planrechnung der Medizinischen Universität Innsbruck zur Kalkulation der Leistungsvereinbarung 2016-2018 mit dem BMWFW

 

Zu den Berichtspflichten der Universitäten gemäß UG 2002 § 13 Abs 2 Z 6 gehört u.a. eine Planrechnung, gleichsam als Vorleistung und Kalkulationsgrundlage für die folgenden Leistungsvereinbarungen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.

 

Darin verpflichtet sich die jeweilige Universität für die Beurteilung der Leistungserbringung in wirtschaftlicher Hinsicht: a.) anlässlich der Vorlage des Leistungsvereinbarungsentwurfes für die LV-Periode 2016-2018 eine Kalkulation der darin enthaltenen Leistungen sowie b.) anlässlich des Abschlusses der gegenständlichen Leistungsver- einbarung die Vorlage einer Planrechnung für die Jahre 2013-2015 mit einem über die drei Jahre kumuliert ausgeglichenen Jahresergebnis („Drei-Jahres-Vorschau“) bis spätestens Ende Dezember 2012 bereitzustellen (jeweils nach dem vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erstellten Muster); erst mit der Bereitstellung der Planrechnung entfaltet diese Leistungsvereinbarung ihre volle Wirkung.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Seit wann liegt Ihrem Ministerium eine Planrechnung der Medizinischen Universität Innsbruck zur Kalkulation der Leistungsvereinbarung 2016-2018 vor?

 

2.     Wie lautet die Planrechnung?

 

3.     Wie ist diese Planrechung in die LV 2016-18 eingeflossen?

 

4.     Welche Ausgabendifferenz ergab sich im Vergleich zur letzten Planrechnung, die der Leistungsvereinbarung 2013-2015 zugrunde lag – in absoluten Zahlen und Prozent?

 

5.     Welche Änderungen der Gewichtungen in den Ausgaben lassen sich aus der aktuellen Planrechnung herauslesen?