9246/J XXV. GP

Eingelangt am 11.05.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen.

betreffend Verzögerung bei Familienbeihilfen

 

 

Seit dem 1. Mai 2015 wird bei Geburten im Inland die Familienbeihilfe ausgezahlt, ohne dass dafür ein Antrag erforderlich ist. Dieses neue System der „antragslosen Familienbeihilfe“ hat sich nach Auskünften des Finanzministeriums bewährt, die Erledigung erfolgt im Regelfall binnen einer Woche.

 

Verzögerungen bei den Familienbeihilfen ergeben sich aber laut dem „Presse“-Artikel vom 21. April 2016 bei anderen Fallkonstellationen (http://diepresse.com/home/ bildung/erziehung/4972805/Verzogerung-bei-Familienbeihilfen).

 

Betroffen von längeren Wartezeiten sind – neben EU-Auslands-Sachverhalten - vor allem Alleinerziehende, Mütter und Väter in Patchworkfamilien bzw. Eltern mit älteren Kindern in höheren Schulen. In einzelnen Finanzämtern Österreichs soll es laut dem „Presse“-Bericht sogar zu Verzögerungen bis zu 4 Monaten kommen.

 

Diese längeren Bearbeitungsdauern sollen vor allem zu bestimmten Stoßzeiten auftreten, beispielsweise wenn Arbeitnehmerveranlagungen und Familienbeihilfe-ansuchen gleichzeitig bearbeitet werden müssen. Der Grund ist nach übereinstimmenden Informationen der „Presse“ aus der Finanz ein Personalengpass nach den Einsparungen vergangener Jahre.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Anträge auf Familienbeihilfe wurden in den Jahren 2015 bis 2016 bei den Finanzämtern gestellt? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Finanzämtern und Quartalen)

2.     Wie lange dauerte in den Jahren 2015 bis 2016 die durchschnittliche Bearbeitung eines Familienbeihilfe-Antrags? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Finanzämtern und Quartalen)

3.     Wie viele Anträge auf Arbeitnehmerveranlagung wurden in den Jahren 2015 bis 2016 in den einzelnen Finanzämtern gestellt? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Finanzämtern und Quartalen)

4.     Wie lange dauerte in den Jahren 2015 bis 2016 die durchschnittliche Bearbeitung eines Arbeitnehmerveranlagungs-Antrags? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Finanzämtern und Quartalen)

5.     Wie viele Personen waren 2012, 2014 bzw. sind aktuell bei den einzelnen Finanzämtern beschäftigt? (Aufschlüsselung nach den einzelnen Finanzämtern)

6.     Wie viele Anträge auf Familienbeihilfe mit EU-Auslandsbezug wurden in den Jahren 2015 bis 2016 gestellt? (Aufschlüsselung nach Quartalen)

7.     Wie lange dauerte die durchschnittliche Bearbeitung von Familienbeihilfe-Anträgen mit EU-Auslandsbezug? (Aufschlüsselung nach Quartalen)

8.     Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Bearbeitungszeiten bei Familienbeihilfe-Anträgen zu reduzieren?

9.     Ist in naher Zukunft eine Erhöhung des Personalstandes bei den Finanzämtern geplant?

10.  Wenn ja, in welchen Regionen bzw. in welchem Ausmaß?