9249/J XXV. GP

Eingelangt am 11.05.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend „Rot-Weiß-Rot-Karte und Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus: Wertekurse?“

 

Das AMS stieg vor kurzem in die Wertekurse des Integrationsfonds ein. Konkret wird das Arbeitsmarktservice die Schulungen in sein Portfolio für arbeitslos gemeldete Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte aufnehmen, dabei soll das AMS Kursgruppen koordinieren und gegebenenfalls auch Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

 

"Kronen Zeitung" vom 10.03.2016                              Seite 14         Ressort: Lokal

VON MAIDA DEDAGIC

Bereits 23.000 Asylberechtigte ohne Job - Kurse sind Pflicht

AMS erklärt Österreichs Werte: „Frau könnte Ihre Chefin sein“

„Unsere Werte sind wichtig für den Einstieg in den Arbeitsmarkt“, sagt Integrationsminister Kurz und startet damit eine Kooperation mit dem AMS. Als Maßnahme für 23.000 Flüchtlinge bei der Jobagentur steigt das AMS in verpflichtende Wertekurse ein. Gelehrt werden Grundrechte – und dass man sich zur Begrüßung die Hand reicht.

Minister Kurz holt sich Unterstützung von AMS-Chef Kopf für die Wertekurse. Zeichnungen sorgen für Klarheit.

Ein Dutzend Flüchtlinge starrt auf Außenminister Kurz, während ein Arabisch-Dolmetscher seine Worte übersetzt: „Niemand muss seine Wurzeln verleugnen. Aber man muss sich auf Österreichs Werte einlassen.“ Damit beginnt Mittwoch der achtstündige Pflichtkurs für die Anwesenden aus Syrien, vom Anwalt bis zum Elektriker. Die Kursleiterin erklärt: Mann und Frau sind gleichgestellt. Schlagen ist verboten. Wir leben in einem Rechtsstaat. Vor der Polizei muss man keine Angst haben. Es gibt Religionsfreiheit, keine Todesstrafe. (…)

 

Nun gibt es aber auch die Rot-Weiß-Rot-Karte, welche die Zuwanderung Drittstaatsangehöriger nach einem Punktesystem regelt. Familienangehörige erhalten eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang:

 

„(…) Österreich hat mit der RotWeißRotKarte (RWRKarte) ein flexibles, neues Zuwanderungssystem eingeführt. Ziel ist, qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine nach personenbezogenen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien gesteuerte und auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglichen.

Die wichtigsten Kriterien sind: Qualifikation, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse, ein adäquates Arbeitsplatzangebot und Mindestentlohnung.

Die RWRKarte wird in zwei Varianten ausgestellt:

o   RWRKarte: berechtigt zur Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.

o   RWRKarte plus: berechtigt zur Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Folgende Personen können eine RWRKarte erhalten:

1. Besonders Hochqualifizierte

2. Fachkräfte in Mangelberufen

3. Sonstige Schlüsselkräfte

4. StudienabsolventInnen

Folgende Personen können eine RWRKarte plus erhalten:

5. Familienangehörige der Personengruppen 1 bis 4 und von Inhabern/innen einer Blauen Karte EU

6. Familienangehörige von bereits niedergelassenen Ausländern/innen.“[1]

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Inwiefern wird sichergestellt, dass Zuwanderer, welche eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen, mit den Grundrechten und -pflichten in Österreich tatsächlich vertraut sind?

a.    Welches System überprüft die tatsächliche „Integrationswilligkeit“ dieser Zuwanderer abseits von reinen Sprachkenntnissen?

b.    Wie lautet die Abfolge der Maßnahmen, wenn das Gelernte keinen Niederschlag gefunden hat?

 

2.    Wie wird dabei konkret bei männlichen Rot-Weiß-Rot-Karten-Bewerbern die vollkommene Gleichberechtigung von Frauen und deren Rechte in der österreichischen Gesellschaft gelehrt?

 

3.    Wie wird dabei konkret bei weiblichen Rot-Weiß-Rot-Karten-Bewerbern die vollkommene Gleichberechtigung von Frauen und deren Rechte in der österreichischen Gesellschaft gelehrt?

 

4.    Wie gestaltet sich das System, welches bei männlichen Rot-Weiß-Rot-Karten- Bewerbern überprüft, dass die vollkommene Gleichberechtigung von Frauen in der österreichischen Gesellschaft akzeptiert wird?

 

5.    Wie lauten die Maßnahmen, wenn männliche Rot-Weiß-Rot-Karten-Bewerber nicht bereit sind, die vollkommene Gleichberechtigung von Frauen in der österreichischen Gesellschaft zu akzeptieren und aktiv zu leben und in welchen Zeitabständen werden diese überprüft? 

 

6.    Inwiefern wird sichergestellt, dass Zuwanderer, welche eine Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus beantragen, mit den Grundrechten und -pflichten in Österreich tatsächlich vertraut sind?

a.    Welches System überprüft die tatsächliche „Integrationswilligkeit“ dieser Zuwanderer abseits von reinen Sprachkenntnissen?

b.    Wie lautet die Abfolge der Maßnahmen, wenn das Gelernte keinen Niederschlag gefunden hat?

 

7.    Wie wird dabei konkret bei männlichen Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus-Bewerbern die vollkommene Gleichberechtigung von Frauen und deren Rechte in der österreichischen Gesellschaft gelehrt?

 

8.    Wie wird dabei konkret bei weiblichen Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus-Bewerbern die vollkommene Gleichberechtigung von Frauen und deren Rechte in der österreichischen Gesellschaft gelehrt?

 

9.    Wie gestaltet sich das System, welches bei männlichen Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus-Bewerbern überprüft, dass die vollkommene Gleichberechtigung von Frauen in der österreichischen Gesellschaft akzeptiert wird?

 

10.  Wie lauten die Maßnahmen, wenn männliche Rot-Weiß-Rot-Karte-Plus-Bewerbern nicht bereit sind, die vollkommene Gleichberechtigung von Frauen in der österreichischen Gesellschaft zu akzeptieren und aktiv zu leben und in welchen Zeitabständen werden diese überprüft? 

 



[1] Quelle: http://www.migration.gv.at/de/formen-der-zuwanderung/dauerhafte-zuwanderung-rot-weiss-rot-karte.html (Stand: 13.4.2016)