9259/J XXV. GP

Eingelangt am 12.05.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend dramatische Risiken durch das Freihandelsabkommen CETA

BEGRÜNDUNG

 

Ende Februar 2016 gaben die Europäische Kommission und die kanadische Regierung bekannt, dass die juristische Überprüfung von CETA, dem EU-Kanada Handelsabkommen, abgeschlossen ist. Im Rahmen dessen wurden alle wesentlichen Elemente des neuen EU-Ansatzes im Bereich Investitionen übernommen, der im TTIP-Vorschlag der EU vom November 2015 dargelegt wurde. Sobald der Vertragstext in alle EU-Amtssprachen übersetzt ist, wird dieser dem Rat und dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt.

Auch wenn nun nicht mehr von ISDS sondern von einem internationalen Investitionsgericht die Rede ist, bleiben die grundsätzlichen Kritikpunkte am wie auch immer genannten Investitionsschutz-System aufrecht: Zum einen handelt es sich sowohl bei den USA als auch bei der EU um moderne Rechtssysteme, bei denen für den Nationalrat - festgehalten in seinem Beschluss vom September 2014 –  die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen zwischen diesen Staaten nicht erkennbar ist. Zum anderen bleibt die Bevorzugung ausländischer Investoren gegenüber inländischen aufrecht. Ausländischen Investoren wird nach wie vor das privilegierte Recht eingeräumt, vor einem internationalen Gremium auf Schadenersatz zu klagen. Allen anderen gesellschaftlichen Akteuren – inklusive inländischen Unternehmen – bleibt diese Möglichkeit vorenthalten. Der Vorschlag für ein Internationales Investitionsgericht kann deshalb nur auf der Annahme beruhen, dass die Gerichte der EU-Mitgliedstaaten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz bieten. Wenn dem so wäre, dann müssten die Versäumnisse offengelegt werden, damit die jeweiligen Gesetzgeber bestehende Lücken beheben könnten. Nachdem das bisher nicht passiert ist, wird deutlich sichtbar, dass es sich beim neuen Investorenschutz nicht um das Ende des „alten ISDS-Systems“ handelt sondern lediglich um eine Umetikettierung mit ein paar Verschönerungsmaßnahmen.


Neben der Abschaffung von 99 Prozent der zwischen EU und Kanada bestehenden Zölle zielt das Abkommen insbesondere auf die Beseitigung sogenannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse ab. Nicht-tarifäre Handelshemmnisse betreffen die Sicherheit und Kennzeichnung von Lebensmitteln, Grenzwerte chemischer und toxischer Belastung, das Gesundheitswesen und die Arzneimittelpreise, das Recht auf Privatsphäre im Internet, Energieversorgung, öffentliche Dienstleistungen, Patente und Urheberrechte, die Nutzung von Land und Rohstoffen, die Rechte von ArbeitnehmerInnen, die öffentliche Auftragsvergabe und vieles mehr. Was jedoch in der Freihandelslogik als „Hemmnis“ abgetan wird, ist wichtig für den Schutz von Umwelt, KonsumentInnen, ArbeitnehmerInnen, der Gesundheit etc. Der Abbau von regulatorischen Beschränkungen des Handels soll im Rahmen fortlaufender regulatorischer Kooperation nach Ratifikation von CETA geschehen („living agreement). Grundsätzlich können nahezu alle zukünftigen Regulierungsmaßnahmen, die einen Bezug zum Handel mit Waren und Dienstleistungen aufweisen, in den dafür vorgesehenen Haupt- und Unterausschüssen behandelt werden. Besetzt sind diese Gremien ausschließlich mit VertreterInnen der Exekutiven der beiden Vertragsparteien; Parlamente werden außen vor gelassen, was demokratiepolitisch bedenklich ist.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

Investorenschutz

1)    Wie beurteilen Sie den nun im CETA verankerten neuen Investitionsschutz (ICS)?

a.    Welche konkreten Punkte gehen für Sie in die richtige Richtung und weshalb?

b.    Welche konkreten Punkte sehen Sie als problematisch und weshalb?

2)    In welcher Weise ist in CETA der Geist des Beschlusses des Nationalrates vom 24. September 2014 umgesetzt, in dem festgehalten wird, dass „die Sinnhaftigkeit der Aufnahme von ISDS-Klauseln bei Abkommen mit Staaten mit entwickelten Rechtssystemen (z.B. USA und Kanada) … aus heutiger Sicht nicht erkennbar“ ist?

3)    Mit welchen Argumenten haben Sie das Vorhaben der Europäischen Kommission unterstützt, den neuen ICS-Vorschlag in CETA aufzunehmen?

a.    In welcher Weise steht Ihre Position im Einklang mit dem genannten Beschluss des Nationalrats?

b.    Auf welche Weise und mit welchem Ergebnis haben Sie sich in dieser Frage mit dem Bundeskanzleramt und den anderen Ministerien abgestimmt?

4)    Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus der Stellungnahme des deutschen Richterbundes[1] vom Februar 2016 zum neuen in CETA verankerten ICS-System, in dem es heißt:
„Das mit dem Vorschlag für ein Internationales Investitionsgericht offensichtlich verbundene Verständnis, die Gerichte der Mitgliedstaaten der Union könnten ausländischen Investoren keinen effektiven Rechtsschutz gewähren, entbehrt sachlicher Feststellungen. Sollten hier Schwächen von den Verhandlungspartnern für ein TTIP in einzelnen EU-Mitgliedstaaten erkannt worden sein, so müssten sie gegenüber dem nationalen Gesetzgeber offengelegt und klar definiert werden. Es wäre dann Aufgabe des Gesetzgebers und der für die Justiz Verantwortlichen, im bewährten System des nationalen und europäischen Rechtsschutzes Abhilfe zu schaffen“?

5)    Welche Hinweise gibt es, dass

a.    in der EU und ihren Mitgliedstaaten ausländischen Investoren kein effektiver Rechtsschutz geboten wird?

b.    europäischen Unternehmen in Kanada kein effektiver Rechtsschutz geboten wird?

6)    Können Sie drei konkrete Beispiele für Klagen von ausländischen Investoren erläutern, die auf Basis des neuen ICS-Systems zulässig wären und deren Zulässigkeit begründen?

7)    Können Sie aus bereits bekannten internationalen Fällen von Schiedsgerichtsklagen von Unternehmen gegen Staaten (z.B. Oxy vs. Ecuador, Philip Morris vs. Uruguay, Eli Lily vs. Kanada) drei konkrete Beispiele nennen, die auf Basis des neuen ICS-Systems nicht zulässig wären und begründen weshalb nicht?

8)    Können Sie ausschließen, dass auf Basis des neuen ICS-Systems eine Klage wie im Fall Vattenfall gegen Deutschland wegen des deutschen Atomausstiegs zulässig wäre?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

9)    Können Sie ausschließen, dass auf Basis des neuen ICS-Systems eine Klage wie im Fall Meinl gegen Österreich zulässig wäre?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

10) Welche Auswirkungen hat nach Ansicht des Ministeriums, dass mit Ausnahme von ausländischen Investoren alle anderen gesellschaftlichen AkteurInnen – inklusive inländischen Unternehmen – keinen Zugang zum internationalen Schiedsgerichtssystem haben?

a.    Wie rechtfertigen Sie die Ungleichbehandlung der verschiedenen gesellschaftlichen AkteuerInnen?

b.    Welche Position vertreten Sie dazu in den Verhandlungen auf europäischer Ebene bzw. haben Sie vertreten?


11) Welchen Mehrwert hat eine Klage vor dem nun in CETA verankerten internationalen Investitionsgericht für ausländische Unternehmen im Vergleich zu Klagen vor nationalen/europäischen/kanadischen Gerichten?

12) Mit welchen Argumenten rechtfertigen Sie bzw. Ihr Ministerium, dass ausländische Unternehmen über den Investitionsschutz Entschädigungsansprüche auf Basis von Klauseln über „indirekte Enteignung“ und „unfaire Behandlung“ an die öffentliche Hand stellen können, die in nationalen Rechtsordnungen nicht vorgesehen sind? 

13) Hätte ein österreichischer Investor, der sich in seiner Klage vor einem nationalen Gericht auf denselben Sachverhalt bezieht wie ein ausländischer Investor in seiner Klage vor dem internationalen Schiedsgericht, dieselbe Chance auf Schadenersatzzahlung wie ein ausländischer Investor?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

14) Können Sie ausschließen, dass das in CETA verankerte Regulierungsrecht der Vertragsparteien kein Schlupfloch für Klagen gegen Gesetze oder Gesetzesänderungen beinhaltet, die im öffentlichen Interesse erlassen wurden? Und können sie ausschließen, dass diese Klagen in weiterer Folge aufgrund von Entscheidungen des ICS zu Schadenersatzzahlungen der öffentlichen Hand führen?

a.    Wenn ja, weshalb und aufgrund welcher Bestimmung in CETA?

b.    Wenn nein, weshalb nicht und welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um daraus resultierende Gefahren für die Öffentlichkeit abzuwenden?

15) Können Sie ausschließen, dass die Bestimmung hinsichtlich Verletzung legitimer Erwartungen kein Schlupfloch für Klagen gegen Gesetze und Gesetzesänderungen darstellt, die im öffentlichen Interesse erlassen wurden?  Und können sie ausschließen, dass diese Klagen in weiterer Folge aufgrund von Entscheidungen des ICS zu Schadenersatzzahlungen der öffentlichen Hand führen?

a.    Wenn ja, weshalb und aufgrund welcher Bestimmung in CETA?

b.    Wenn nein, weshalb nicht und welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um daraus resultierende Gefahren für die Öffentlichkeit abzuwenden?

16) Welche Fakten belegen, dass die vorgeschlagenen Regelungen, die auf die Unabhängigkeit der SchiedsrichterInnen abzielen (z.B. Entlohnung, Möglichkeit neben Investitionsgericht als Anwälte tätig zu sein), allen Anforderungen an moderne öffentliche Rechtssysteme gerecht werden? In welchen Regelungen über die Unabhängigkeit von SchiedsrichterInnen sehen Sie die Anforderungen an moderne öffentliche Rechtssysteme nicht erfüllt?

17) Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus der Stellungnahe des deutschen Richterbundes vom Februar 2016 zum neuen ICS-System, dass „weder das vorgesehene Verfahren zur Ernennung der Richter des ICS noch deren Stellung den internationalen Anforderungen an die Unabhängigkeit von Gerichten genügen“?


18) In wie weit besteht beim neuen ICS-System eine rechtliche Verpflichtung für die RichterInnen, europäisches Recht anzuwenden und in welchem Verhältnis steht EU-Recht zu den Investitionsschutzverpflichtungen?

19) Welche Auswirkungen auf das Regulierungsrecht der Staaten sehen Sie durch die Möglichkeit, dass Investoren sich zwischen nationalem Instanzenzug und Investitionsgericht entscheiden können?

20) Wie wird gewährleistet, dass das CETA-Tribunal für Investor-Staat-Streitverfahren bzw. dessen Entscheidungen das umfassende Rechtsschutzsystem der EU-Verträge unberührt lässt?

21) Haben die EU-Gerichte ihre exklusive Zuständigkeit, über Individualklagen gegen EU-Maßnahmen und Regeln zu entscheiden, mit dem CETA-Tribunal für Investor-Staat-Streitverfahren zu teilen?

a.    Wenn ja, weshalb und welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus für europäische Rechtsprechung?

b.    Wenn nein, weshalb nein?

22) Hat der EuGH das CETA-Tribunal für Investor-Staat-Streitverfahren als kompatibel mit EU-Recht befunden?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nein und welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus?

23) Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie aus der Stellungnahme des deutschen Richterbundes vom Februar 2016 zum neuen ICS-System, in dem dieser erhebliche Zweifel an der Kompetenz der Europäischen Union für die Einsetzung eines Investitionsgerichts äußert und festhält, dass „durch das ICS nicht nur die Rechtsetzungsbefugnis der Union und der Mitgliedstaaten eingeschränkt (würde), auch das etablierte Gerichtssystem innerhalb der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union würde geändert werden. Für eine solche Änderung durch die Union gibt es nach Ansicht des Deutschen Richterbundes keine Rechtsgrundlage“?

24) Welche Ebene in Österreich müsste nach österreichischer Gesetzeslage für Schadenersatzzahlungen aufkommen, wenn eine Klage eines Investors gegen eine Entscheidung auf Länderebene oder kommunaler Ebene, die gegen die vorgeschlagenen Investitionsschutzbestimmungen verstößt, erfolgreich ist?

 

Regulatorische Kooperation

25) Wie beurteilen Sie die Bestimmungen in CETA, dass im Rahmen der Regulierungszusammenarbeit die kanadische Regierung bei beabsichtigten EU-Regulierungen bereits in der Planungsphase bzw. so früh als möglich und damit noch vor den Parlamenten eingebunden werden soll?

a.    Welche Auswirkungen hätte dieses Prozedere auf die bisherige Praxis der EU-Regulierungspolitik? Zu welchem Zeitpunkt werden in der in CETA vorgeschlagenen Regierungszusammenarbeit der Rat und das Europäische Parlament bei beabsichtigten EU-Regulierungen miteinbezogen?


b.    Welche Vor- und Nachteile sehen Sie in diesem Prozedere für EU-Regulierungsvorhaben und insbesondere auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung von Standards im Interesse der Allgemeinheit?

26) Wie beurteilen Sie die Bestimmung in CETA, dass der im Rahmen der Regulierungszusammenarbeit eingerichtete Hauptausschuss auch Entscheidungen[2] treffen kann, die - vorbehaltlich der jeweiligen Ratifikationsprozedere - für die Vertragsparteien verbindlich sind im Hinblick auf EU-Entscheidungsprozesse, bei denen sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament Änderungen vornehmen können oder ist auf Basis dieser Bestimmung nur eine etwaige Zustimmung oder Ablehnung vorgesehen?

27) Wie beurteilen Sie die Bestimmungen in CETA, dass im Rahmen der Regulierungszusammenarbeit im Bereich gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen die kanadische Regierung bei beabsichtigten EU-Regulierungen bereits in der Planungsphase bzw. so früh als möglich und damit noch vor den Parlamenten eingebunden werden soll?

a.    Welche Auswirkungen hätte dieses Prozedere auf die bisherige Praxis der EU-Regulierungspolitik?

b.    Welche Vor- und Nachteile sehen Sie in diesem Prozedere für EU-Regulierungsvorhaben und insbesondere auch im Hinblick auf die Weiterentwicklung von Standards im Interesse der Allgemeinheit?

28) Inwieweit sehen Sie einen Konflikt zwischen dem verankerten staatlichen Regulierungsrecht und den vertraglichen Vorgaben zur Regulierungszusammenarbeit, die Handelserleichterungen zum Ziel haben und darauf beruhen, dass eben nicht jede Vertragspartei beliebig regulieren darf? Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus?

29) Wie sind in CETA im Rahmen der Regulierungszusammenarbeit die effektive Durchsetzung von möglichst hohen Schutzstandards (z.B. für ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen, Gesundheit, Umwelt, Lebensmittel) und deren Weiterentwicklung sichergestellt? Halten Sie die Formulierungen im Vertragstext für ausreichend, dass es zu keinem Abbau oder Aushöhlen von Standards kommt und dass deren Weiterentwicklung weiterhin möglich bleibt?

30) Wodurch ist gewährleistet, dass bei Regulierungsfragen der Schutzzweck im Vordergrund steht und dieser nicht auf Basis des Ziels von Handelserleichterungen ausgehöhlt oder abgebaut wird? Wie bewerten Sie die Formulierungen im Vertragstext hinsichtlich der möglichen Gefahr, Standards abzubauen bzw. auszuhöhlen anstatt diese aufrechtzuerhalten bzw. weiterzuentwickeln?

31) Wie bewerten Sie die Bestimmung im CETA-Vertrag, dass das Ziel der Regulierungszusammenarbeit bei gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nicht die Sicherung eines hohen Schutzniveaus für Umwelt und KonsumentInnen ist, sondern auf die Minimierung von Handelshemmnissen abzielt?


a.    Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang, dass im Abkommen mit Kanada nicht das Vorsorgeprinzip sondern ein wissenschaftsbasierter Ansatz gewählt wurde?

b.    Inwieweit sehen Sie dabei einen Konflikt zwischen dem in CETA gewähltem wissenschaftsbasierten Zugang und dem in den EU-Verträgen verankerten Vorsorgeprinzip?

32) In welchen konkreten Bereichen unterscheidet sich das Kapitel über regulatorische Kooperation in CETA von dem jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission zur regulatorischen Kooperation in TTIP?

a.    Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie z.B. hinsichtlich der unterschiedlichen Regelungen für die Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen?

b.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass dieses Kapitel in CETA analog dem neuen EU-Vorschlag nachverhandelt wird?

c.    Welche Vor- und Nachteile für EU-Regulierungsfragen sehen Sie, sollten in CETA und TTIP unterschiedliche Vereinbarungen zur regulatorischen Kooperation getroffen werden?

33) Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass bei der Regulierungszusammenarbeit auch Bereiche umfasst sind, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, im CETA Joint Committee aber nur die Europäische Kommission vertreten ist?

a.    Halten Sie diese indirekte Vertretung von mitgliedstaatlichen Aufgaben und Interessen für ausreichend? Wenn nicht, wie wollen Sie dieses Defizit aus rechtlicher und demokratiepolitischer Perspektive ausgleichen?

Dienstleistungen und öffentliche Beschaffung

34) Welche Chancen und Risiken sehen Sie durch die in CETA vereinbarte Liberalisierung von Dienstleistungen für die einzelnen betroffenen Bereiche in Österreich (bitte jede Branche einzeln bewerten)?

35) Welche Chancen und Risiken sehen Sie durch die in CETA vereinbarte Liberalisierung von Dienstleistungen von öffentlichem Interesse für die einzelnen betroffenen Bereiche (wie z.B. Bildung, Gesundheit, soziale Dienste, Umweltdienstleistungen, Wasserver- und –entsorgung, Telekommunikation, kulturelle Dienstleistungen, öffentlich-rechtliches Fernsehen, Strom- und Gasnetze) in Österreich (bitte jeden Bereich einzeln bewerten)?

36) Welchen Mehrwert hat die in CETA vereinbarte Liberalisierung von Dienstleistungen von öffentlichem Interesse für deren Erbringung in Österreich?

37) Stehen die in CETA getroffenen Regelungen hinsichtlich öffentlicher Dienstleistungen im Einklang mit der Entschließung des Nationalrats vom 24.9.2014, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, „den Schutz öffentlicher Dienstleistungen gegenüber den Handelspartnern der EU auch auf europäischer Ebene weiterhin offensiv einzufordern. Dies bedeutet insbesondere, dass die Handlungsspielräume auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene zum Erhalt sowie Ausbau der öffentlichen Dienstleistungen bzw. der Daseinsvorsorge  sicherzustellen und  somit vor einer Einschränkung  durch Liberalisierungsverpflichtungen zu  schützen sind. Am Schutzniveau der bisherigen  horizontalen  Ausnahmen  für  öffentliche  Dienstleistungen  (,Public  Utilityʻ-Klausel  und „Subventionsvorbehalt“) muss festgehalten werden und auch das Recht der Mitgliedstaaten, über Definition, Organisation und Anforderungen an öffentliche Dienstleistungen zu entscheiden sowie das Subsidiaritätsprinzip müssen gewahrt bleiben. Außerdem muss es den Mitgliedstaaten weiterhin offenstehen, abhängig von den jeweiligen nationalen Gegebenheiten und im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen, ihre sensiblen öffentlichen Dienstleistungen in künftigen Handelsverhandlungen abzusichern“?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

38) Weshalb wurde in CETA erstmals einem Negativlistenansatz für Ausnahmen im Bereich öffentlicher Dienstleistungen, wonach nur gelistete Sektoren dezidiert von einer Liberalisierung ausgenommen sind, im Vergleich zum bisher angewendeten Positivlistenansatz der Vorzug gegeben? Welche Vor- und Nachteile sehen Sie darin?

39) Teilen Sie die Auffassung, die in der Studie von Madner et. al „Die Auswirkungen des Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen der Daseinsvorsorge in Österreich“ (2015) geäußert wird, dass im Rahmen von CETA öffentliche Dienstleistungen primär unter dem Aspekt nicht-tarifärer Handelshemmnisse und damit als rechtfertigungsbedürftige Ausnahmen vom Prinzip der Liberalisierung betrachtet werden, wodurch Regelungen zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen von vornherein einen defensiven Charakter haben?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

40) Teilen Sie die Auffassung, dass das Konzept der Negativliste in Kombination mit der Beschränkung der Annex I-Vorbehalte wie ein sogenannter Standstill-Effekt wirkt, wonach der Status Quo des bestehenden Liberalisierungsniveaus zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags festgeschrieben ist?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

41) Teilen Sie die Auffassung, dass Liberalisierungsmaßnahmen, die nach Inkrafttreten von CETA von einer Vertragspartei im Bereich des Annex I erlassen, automatisch Bestandteil der Verpflichtungen wird, spätere Rücknahmen der vorgenommenen Liberalisierung nicht mehr möglich sind (sogenannter Ratchet-Effekt) und dadurch politische Handlungsspielräume eingeschränkt werden?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

42) Welche Auswirkungen haben die festgelegten Regelungen im Bereich öffentlicher Dienstleistungen auf den Entscheidungsspielraum von Gemeinden, vorgenommene Liberalisierungen zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückzunehmen und öffentliche Dienstleistungen auch wieder zu rekommunalisieren?

43) Können Sie ausschließen, dass Änderungen im Subventionsregime für öffentliche Dienstleistungen nicht von kanadischen Unternehmen als eine Form indirekter


Enteignung oder als einen Verstoß gegen die billige und gerechte Behandlung auf Basis der Investitionsschutzregeln auf entgangenen Gewinn verklagt werden können?

a.    Wenn ja, weshalb und auf Basis welcher Bestimmung in CETA?

b.    Wenn nein, weshalb nicht und auf Basis welcher Bestimmung in CETA?

44) Können Sie ausschließen, dass der Regelungsspielraum der Mitgliedstaaten und ihrer nachgeordneten Gebietskörperschaften für die Gestaltung von öffentlichen Dienstleistungen durch CETA eingeschränkt werden könnten?

a.    Wenn ja, weshalb und auf Basis welcher Bestimmung in CETA?

b.    Wenn nein, weshalb nicht und auf Basis welcher Bestimmung in CETA?

45) Stellen die in CETA getroffenen Regelungen zu Finanzdienstleistungen eine geeignete Grundlage dar, um künftig höhere KonsumentInnenschutzstandards in diesem Bereich zu etablieren?

a.    Wenn ja, weshalb und auf Basis welcher Bestimmung in CETA?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

46) Sehen Sie in Art. 13 Abs. 14 Z 1 New Financial Services[3], in denen die Zulassung aller neuer Finanzdienstleistungen, die eine Vertragspartei vornimmt, auch beim anderen Vertragspartner vorsieht, die Gefahr, dass durch diese Bestimmung die Verbreitung riskanter Finanzprodukte begünstigt werden könnte?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

47) Wie bewerten Sie die in Art. 8 Abs. 4 Z 1 festgelegten Verbote von mengenmäßigen Beschränkungen beim Marktzugang hinsichtlich der Möglichkeit zukünftiger Re-Regulierungen des Finanzsektors?

48) Durch welche Bestimmung im CETA-Vertrag ist gewährleistet, dass jüngst ergriffene Maßnahmen auf EU-Ebene hinsichtlich einschränkender Regelungen des Finanzsektors (z.B. Einführung von Positionslimits bei Warentermingeschäften, Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Aktien, Anleihen und Kreditausfallversicherung) nicht durch CETA ausgehebelt werden können?

49) Weshalb und mit welcher Zielsetzung hat die EU – anders als Kanada – keine explizite Ausnahme für Dienstleistungskonzessionen im Beschaffungskapitel geltend gemacht?

50) Können Sie ausschließen, dass falls in Zukunft die Absicht besteht, weitere Dienstleistungsbereiche sowie Dienstleistungskonzessionen dem Anwendungsbereich zu unterstellen, auf europäischer Ebene dafür eine vereinfachte Vertragsänderung auf Grundlage von Art. 218 Abs. 10 AEUV angewendet wird, wodurch das Europäische Parlament dieser Änderung nicht zustimmen müsste?

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

51) Wie beurteilen Sie die in der oben genannten Studie von Madner et. al. zu den Auswirkungen von CETA auf öffentliche Dienstleistungen in Österreich getroffene Einschätzung, dass in Bezug auf öffentliche Dienstleistungen „erhebliche Unklarheiten“ bestehen, die „Vorhersehbarkeit insgesamt schwierig und die Rechtsunsicherheit beträchtlich ist“?

52) Wie beurteilen Sie die Bestimmung in CETA, wonach im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens die Koppelung der Vergabe, die die lokale Entwicklung fördern, die Leistungsbilanz verbessern, lokale Vorprodukte vorschreiben oder ähnliche Anforderungen stellen[4], untersagen, hinsichtlich der Berücksichtigung von Sozial- und Umweltaspekten bei öffentlichen Beschaffungsvorgängen?

Nachhaltige Entwicklung

53)  Weshalb wurde in CETA im Hinblick auf die Durchsetzung von Verstößen gegen Arbeits- oder Umweltstandards spezielle institutionelle Arrangements bzw. Konsultationsmechanismen verankert und diese nicht den Staat-Staat-Streitschlichtungsmechanismus, der auch Sanktionen vorsieht, unterworfen? Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus für das Ziel hoher Arbeits- und Umweltstandards?

54) Wodurch ist sichergestellt, dass die im Kapitel über Handel und Arbeit festgelegte Klausel, wonach Handel und Investitionen nicht durch Absenken von Arbeitsstandards angekurbelt werden sollen, nicht zahnlos bleibt und weder in der EU noch in Kanada Maßnahmen getroffen werden, die die nationale Wettbewerbsfähigkeit durch Eingriffe in Arbeits- und Gewerkschaftsrechte verbessern sollen?

 



[1] Deutscher Richterbund: Stellungnahme zur Errichtung eines Investitionsgerichts für TTIP – Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16.9.2015 und 12.11.2015; Februar 2016.

[2] Art. 26 Abs. 3 Z 2 CETA-Vertrag: The decisions made by the CETA Joint Committee shall be binding on the Parties, subject to the completion of any necessary internal requirements and procedures, and the  Parties  shall  implement  them.  The  CETA  Joint  Committee  may  also  make appropriate recommendations.

 

[3] Each Party shall permit a financial institution of the other Party to supply any new financial  service  that  the  first  Party  would  permit  its  own  financial  institutions,  in like  situations,  to  supply  under  its  law,  on  request  or  notification  to  the  relevant regulator, if required.”

[4] Art. 19 Abs. 4 Z 6 CETA-Vertrag